10.2.2022 - Ab sofort darf die NETZSCH-Arena (auch stehend auf den Stehplätzen) wieder zu 50% mit Zuschauern ausgelastet werden. Die Verantwortlichen des VER Selb haben sich jedoch dazu entschlossen, freiwillig die Zuschauerkapazität auf 999 zu beschränken, um den Bierausschank zu ermöglichen. Abstand halten wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Deshalb dürfen nun auch alle Inhaber von Sitzplatz-Saisonkarten wieder ihre angestammten Plätze nutzen. Selbstverständlich sind alle Saison- und VIP-Karten weiter gültig (die kostenfreien Sprade-Zugänge entfallen ab sofort). Zudem gehen 680 Sitz- und Stehplatzkarten in den freien Verkauf. Für Gästefans gibt es ein spezielles Kartenkontingent, welches über den jeweiligen Gast-Club zur Verfügung gestellt wird.
Tageskarten für das kommende Heimspiel am Sonntag (13.02.) um 17:00 Uhr gegen die Heilbronner Falken sind ab sofort online unter https://verselb.reservix.de/events sowie bei Edeka Egert in Selb am Vorwerk erhältlich. Zudem wird auch die Abendkasse – sofern noch Tickets verfügbar sind – öffnen.
Zugangs- und Hygieneregeln
Es gilt die 2G-plus-Regel. Dies bedeutet, Zugang zur NETZSCH-Arena erhalten alle, die entweder
- einen 2G-Nachweis und Boosterimpfung oder 2G-Nachweis und Nachweis über negativen Test (Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt) vorweisen können (Schnelltests können NICHT vor Ort durchgeführt werden) oder
- nach vollständiger Impfung infiziert wurden und nachweislich wieder genesen sind (Ersatz für Booster-Impfung).
- Auch für Schüler ab dem 12. Lebensjahr gilt 2G-plus. Als Testnachweis reicht aber ein Schülerausweis.
- Kindern unter 6 Jahren können wir keinen freien Eintritt mehr gewähren. Auch für diese muss eine personalisierte Eintrittskarte gelöst werden, sie benötigen jedoch keinen Impf- oder Testnachweis.
- Kinder ab 6 bis einschließlich 11 Jahren müssen neben der personalisierten Eintrittskarte lediglich einen Schülerausweis als Testnachweis vorlegen. Eine Impfung ist nicht erforderlich.
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht auch am Platz. Diese darf nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden.
- Speisen und Getränke werden verkauft.
Bei der Einlasskontrolle sind folgende Dokumente vorzuzeigen:
- Personalisierte Eintrittskarte
- 2G-plus-Nachweis (Impf- oder Genesenennachweis sowie Zertifikat über aktuellen negativen Test, falls noch keine Boosterimpfung erfolgt ist)
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.)
selb-live.de – Presseinfo VER Selb; Foto: Mario Wiedel