8.7.2020 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: der Anbau an ein bestehendes Mehrfamilienhaus mit Dachterrasse und Balkon im Wartbergweg 16, der Wohnhausanbau an des bestehende Wohnhaus in der Hans-Wölke-Straße 4 sowie der Neubau eines unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit Stellplätzen im Anwesen Am Vielitzberg 16.
+++ Einzäunung und Unterstand zur privaten Pferdehaltung +++
Die Errichtung einer Einzäunung und eines Unterstandes zur privaten Pferdehaltung bei den Holzhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 826 der Gemarkung Lauterbach wird als planungsrechtlich zulässig eingestuft. Eine spätere Baugenehmigung hierfür wird unter fachlichen Auflagen zur Mistlagerung und –beseitigung in Aussicht gestellt.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Seitens des Bauamtes wurden daher das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), die Untere Naturschutzbehörde und die Fachkundige Stelle in der Wasserwirtschaft beteiligt. Aufgrund der fachlichen Stellungnahme des (AELF) dient das Vorhaben nicht landwirtschaftlichen Zwecken, sondern ist überwiegend als private Pferdehaltung einzustufen. Damit entfällt zwar eine Privilegierung nach BauGB. Das AELF hat jedoch keine Bedenken gegen eine private Nutzung, wenn die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten eingehalten werden. Ferner wird eine Beeinträchtigung anderer landwirtschaftlicher Betriebe nicht befürchtet.
Aufgrund der Einstufung durch das AELF handelt es sich planungsrechtlich um ein sonstiges Vorhaben, das nach BauGB zu beurteilen ist. Danach kann es im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Nach den Stellungnahmen der Fachbehörden werden keine naturschutzrechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Belange beeinträchtigt, wenn gewisse Auflagen zur Lagerung und Beseitigung des anfallenden Pferdemistes eingehalten werden. Die Erschließung ist durch die direkt angrenzende öffentliche Straße gegeben.
+++ Erlaubnis zur Leerrohrverlegung für Glasfasereinzug +++
Geplant ist die Verlegung von Leerrohren für Glasfasereinzug auf folgenden Grundstücken der Gemarkung Selb: 162/3 (Friedrich-Ebert-Straße), 486/9 und 486/16 (Ludwigstraße), 486/7 und 486/14 (Bahnhofstraße), 486/8 (Marienstraße), 254 (Schillerstraße), 1379/18 (Weißen-bacher Straße) und 997/4 (Jahnstraße).
Diese Grundstücke befinden sich vollständig oder teilweise in dem Gebiet der Selber Innenstadt, das in der Denkmalliste der Bodendenkmäler eingetragen ist. Der Listentext dazu lautet: „Untertägige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Altstadt von Selb.“
Nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG ist für einen Bodeneingriff im Bereich eines bekannten Bodendenkmals eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, einzuholen. Am Verfahren wurde das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) beteiligt, um in einer fachlichen Stellungnahme die erforderlichen Auflagen festzulegen.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht die fachliche Stellungnahme noch aus. Aufgrund ähnlicher Vorhaben in der Vergangenheit, z. B. Breitbandausbau durch die Telekom im Jahr 2017, ist mit den für Bodeneingriffe üblichen Auflagen zu rechnen. Danach sind die Erdarbeiten durch eine Fachfirma zu begleiten, die eventuelle Funde fachgerecht bergen und dokumentieren muss.
Vorbehaltlich der grundsätzlichen Zustimmung des BLfD werden die geplanten
Erdarbeiten im Bereich des Bodendenkmals der Selber Innenstadt gestattet. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, verbunden mit den fachlichen Auflagen des BLfD, wird in Aussicht gestellt.
+++ Voruntersuchungen im Schloss Erkersreuth +++
Die Stiftung Kulturerbe Bayern als Eigentümer plant umfangreiche Arbeiten am Schloss Erkersreuth, um es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bevor mit der Instandsetzung begonnen werden kann, sollen verschiedene Voruntersuchungen die Voraussetzungen für die Revitalisierung des Denkmals samt der Nebengebäude sowie die Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit klären. Dies soll eine genauere Kenntnis des baulichen Zustands der Gebäude und deren Nutzungsmöglichkeiten, die Ermittlung der voraussichtlichen Sanierungskosten sowie die Aufstellung eines Finanzierungskonzepts ermöglichen.
Für Eingriffe an Baudenkmälern ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, in diesem Fall bei der Stadt Selb, einzuholen. Aus Sicht der Verwaltung kann die beantragte Erlaubnis nach Vorlage einer Kostenermittlung und in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erteilt werden.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Erwin Benker (FWS) fragte an, ob die Pflege der Pumptrackanlage vergeben wurde und nicht mehr vom Bauhof betreut wird. Durch den Bauhof wurde hierzu wie folgt Stellung bezogen: Nach der Fertigstellung der Rollrasenverlegung durch den Bauhof wurden verschiedene heimische Dienstleister gebeten, ein Angebot für die turnusmäßigen Mäharbeiten abzugeben. Aus zwei schriftlich abgegebenen Angeboten erhielt die Firma El Dana den Zuschlag.
+++ Anfragen +++
Roland Schneider (FWS) merkte an, dass im Bereich des Wendehammers beim ALDI LKW-Fahrer nicht nur unberechtigt parken würden, sondern auch immer wieder durch diese Fahrzeuge Schäden wie beispielsweise an Leitpfosten, Verkehrszeichen etc. verursacht werden. Seiner Ansicht müsse hier gehandelt werden, insbesondere durch verstärkte Polizeikontrollen.
Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erklärte, dass diese Thematik nicht nur bekannt sei, sondern mehrfach schon verschiedene Versuche unternommen wurden, hier entgegen zu wirken. So wurde – ausgenommen der Lieferverkehr für den Einkaufsmarkt – die Zufahrt für Fahrzeuge mit über 7,5to zulässiges Gesamtgewicht untersagt. Kontrollen durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst seien immer wieder durchgeführt worden, Bußgelder würden jedoch nicht viel bewirken. Oft sei der LKW-Fahrer aufgrund der Lenkzeitbeschränkung gezwungen, Pausen einzulegen, so dass auf diese Haltealternative ausgewichen wird. Konsequent wäre einzig, die Zufahrt entsprechend abzuschranken. Die Kosten hierfür würden sich auf rund 60.000 Euro beziffern, ALDI weigere sich jedoch, sich an den Kosten zu beteiligen. Eine tatsächliche Veränderung der Situation könnte sich jedoch in unmittelbarer Nähe mit dem geplanten Autohof und hier neu entstehenden LKW-Stellplätzen bewirken.
Gerhard Bock (Aktive Bürger) sprach die sich im Zuge des geplanten zentralen Busbahnhofs veränderte Parkplatzsituation in der Schillerstraße an. Vor allem zu Zeiten des Wochenmarktes schlug er vor, den Parkplatz hinter dem VHS-Gebäude in der Lessingstraße freizugeben und zugleich diesen mit einem Fußgänger-Zugang zum Grafenmühlweg zu öffnen. Pötzsch verwies darauf, dass der Landkreis Wunsiedel der Eigentümer für das Gebäude als auch des Parkplatzes sei. Bei Bedarf könne man zum gegebenen Zeitpunkt zum Parkplatz-Thema Gespräche mit dem Landratsamt aufnehmen.
Walter Wejmelka (SPD) fragte zum Ende Juli beginnenden Marienplatzumbau nach. Er wollte wissen, ob bis dahin die Fahrbahnverengung in der Prof.-Fritz-Klee-Straße abgeschlossen sein wird. Ihm wurde mitgeteilt, dass dies so besprochen wurde. Pötzsch erklärte, dass beim Umbau des Schulzentrums jeder Tag, den man hier für die Lagerung von Baumaterial auf dem Gehweg nutzen könne, sehr wertvoll sei, um die Baumaßnahmen selbst bis zum Beginn des neuen Schuljahres abschließen zu können. Weiter wurde ergänzt, dass natürlich auch der Gehweg nicht mehr gesperrt sein wird. Zudem ist angedacht, die Ampelanlage an der Krankenhaus-Kreuzung mit Beginn der Baumaßnahmen des dann für den Verkehr voll gesperrten Marienplatz umzuprogrammieren, um mögliche Rückstaus einzudämmen.
selb-live.de – Michael Sporer