18.6.2020 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserbehälters auf der Fl.-Nr. 1 in Längenau sowie die Nutzungsänderung von einem Stall zum Wohnraum auf der Fl.-Nr. 49 in Erkersreuth.
+++ Anbau von Balkonen +++
Der Antragsteller plant auf dem Anwesen Luitpoldstraße 29 und 31 die Errichtung von jeweils einer zweigeschossigen Balkonanlage. Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich eine überbaubare Grundstücksfläche mittels Baulinien fest, die der Grundfläche des Doppelhauses entspricht. Die Balkone, die nicht mehr als untergeordnet beurteilt werden können, liegen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht wird angemerkt, dass eine Abweichung vom Abstandsflächenrecht bzgl. der offenen Bauweise gegeben werden kann. Der betreffende Nachbar hat dem Bauvorhaben bereits zugestimmt.
Befreiungen nach BauGB hinsichtlich der Lage der Balkone außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise einschließlich der Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften können entsprechend gewährt werden. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.
+++ Anbau einer Garage und Schlafzimmer +++
Die Baugenehmigung für den Anbau einer Garage und eines Schlafzimmers im Dachgeschoss. im Anwesen Tannenweg 1 wird in Aussicht gestellt.
Der Baulinienplan setzt in diesem Bereich überbaubare Grundstücksflächen fest, von denen im Baugebiet nahezu bereits bei jedem Grundstück abgewichen wurde. Auch die neue Garage soll nun vollständig, die Wohnraumerweiterung zumindest teilweise, außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche verwirklicht werden.
Auch von der ursprünglich im Baugebiet vorherrschenden offenen Bauweise wurde -bedingt durch die schmalen Grundstücke- zwischenzeitlich häufig abgewichen. Auch im vorliegenden Fall soll der Anbau abweichend von der offenen Bauweise in der halboffenen Bauweise erfolgen.
Die Befreiungen nach BauGB hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise einschließlich der Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften werden gewährt. Der betreffende Nachbar hat dem Bauvorhaben bereits zugestimmt.
+++ Errichtung eines Stabmattenzaunes +++
Vom Antragsteller beabsichtigt war im Anwesen Alte Rehauer Straße 10 an der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze die Errichtung einer Einfriedung mittels eines 1,60 m hohen Stabmattenzaunes aus beschichtetem Metall.
Laut geltendem Bebauungsplan sind an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen allerdings nur
Einzäunungen bis 1,20 m Höhe (Ausführung als Holz- oder Maschendrahtzaun) zulässig, im Vorgartenbereich nur Hecken bis 1,20 m Höhe (ohne Einzäunung). Die geplante Einzäunung ist damit grundsätzlich unzulässig. Auch in der näheren Umgebung sind keine entsprechend hohen Zäune vorhanden. Lediglich an der nördlichen Grundstücksgrenze zu Flurnummer 1640/3 wurde durch den Nachbarn ein Holzbretterzaun (auf einer Länge von ca. 10 Metern) mit einer Höhe von bis zu 2 Metern ohne Genehmigung errichtet). Zur Alten Rehauer Straße ist eine ca. 1,60 m hohe Hecke vorhanden, die erhalten bleiben soll.
Die Einfahrt des südlichen Nachbarn auf Flurnummer 1640 fällt zur Alten Rehauer Straße hin um bis zu 30 cm ab. Dadurch würde die geplante Einfriedung eine Höhe von bis zu 1,90 m erreichen. Eine Abweichung kann hier aus städtebaulicher Sicht nicht befürwortet werden.
Baudirektor Helmut Resch gab zudem zu bedenken, dass im Falle einer für den Bauherrn positiven Entscheidung dies einen Präzedenzfall mit Signalwirkung für das gesamte Baugebiet Kappel schaffen würde. Diesem Punkt stimmten auch die Bauausschussmitglieder zu. Eine klare Linie, wie von Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch angemerkt, müsse man fahren. So äußerte sich unter anderem Gerhard Bock (Aktive Bürger), der zunächst Verständnis dafür aufbrachte, dass der Antragsteller für das Vorhaben, sich einen Hund anschaffen zu wollen, hier einen höheren Zaun haben möchte. Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger) erinnerte zugleich, dass vor über zwei Jahren eine ähnliche Anfrage in diesem Wohngebiet schon einmal abgelehnt wurde. Weitere bzw. vermehrte ähnliche Anfragen hätte es in der Vergangenheit auch nicht gegeben, weshalb man sich sonst ggf. mit einer Überarbeitung des Bebauungsplans beschäftigen müsse, ergänzte Pötzsch auf Nachfragen aus der SPD-Fraktion. Bei etwaigen möglichen Befreiungen im Einzelfall orientiere man sich stets an die Gesetzgebung.
Einstimmig abgelehnt wurde das Vorhaben des Antragstellers. Weiter soll der bereits ohne Genehmigung errichtete Holzbretterzaun Konsequenzen nach sich ziehen.
+++ Anfragen +++
Der Interessent für ein Hotelprojekt am Zeidlersberg hat in Sachen Planung coronabedingt um zeitlichen Aufschub gebeten. Dies wurde Walter Wejmelka (SPD) auf Nachfrage mitgeteilt.
Seitens des Wasserwirtschaftsamts neu ausgeschrieben werden müssen wohl die Maßnahmen in Sachen Renaturierung des Selbbachverlaufs. Ergebnisse aus der ersten Ausschreibung seien nicht zufriedenstellend gewesen. Diese Information bekam Gerhard Bock (Aktive Bürger) zur Antwort. Eine Neuausschreibung werde zudem ungefähr vier Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Beim ebenso von Gerhard Bock nachgefragten Hotelprojekt in der Ludwigsmühle wurde informiert, dass sich der Interessent in den nächsten Wochen bzgl. Umsetzung auf den bislang reservierten Grundstücken konkreter melden werde.
Erwin Benker (Freie Wähler Selb) sprach eine Stützmauer in der Eichendorffstraße an. Diese müsse von der Stadt instandgesetzt werden, so dass ein dortiger Grundstückseigentümer sein Vorhaben in Form der Errichtung eines neuen Zauns umsetzen kann.
Auch habe der Stadtrat an der Pumptrack-Anlage ein Fremddienstleister bei der Reinigung ausmachen können. Zum einen möchte er wissen, weshalb hier nicht der städtische Bauhof zum Einsatz komme. Zum anderen hakte Walter Wejmelka nach. Er möchte im Fall einer Dauerfremdvergabe über eine entsprechende Ausschreibung genauer informiert werden.
Wejmelka erwähnte zugleich, dass beim Radweg im Bereich der Talstraße Sträucher/Äste gekürzt werden müssten. Er wurde in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass zwischenzeitlich beschlossen wurde, den Verlauf des Radwegs zu verändern. In diesem Bereich werde dieser zukünftig auf der Straße verlaufen.
Bezüglich der Frage der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der SelbWERK wurde erklärt, dass es keine explizite konstituierende Sitzung geben werde. Eine erste Sitzung werde es erst geben, wenn in dieser auch Entscheidung gefällt werden müssen.
Gesprächsbedarf seitens Anliegern scheint es bei der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 158 „Stopfersfurth-Ost“ zu geben. Erkenntnisse aus den Einwendungen werden bei diesem Punkt in der anstehenden Stadtratssitzung am kommenden Mittwoch behandelt.
selb-live.de – Michael Sporer