1.5.2020 – Geplante Neubauten, die Innenarchitektur der Stadtbücherei, genehmigte Bauvorhaben… - der Ferienausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend auch einige Punkte aus dem Baubereich wie folgt auf seiner Tagesordnung:
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Betriebsgebäudes der Firma Rosenthal von einer Dekordruckerei zu einem Ausstellungs- und Verkaufsraum in der Wilhelmstraße 10 sowie die Nutzungsänderung einer Drogerie zu einer Arztpraxis in der Ludwigstraße 15 auf dem Büroweg genehmigt.
+++ Innenarchitektur Stadtbücherei +++
Im vergangenen Jahr wurde durch den Stadtrat Frau Ute Solch, Dipl.-Ing FH für Architektur und Innenarchitektur, mit der Ausbauplanung für die neue Stadtbücherei, die im Projekt Bürgerpark entstehen wird, beauftragt. Nach der Grundlagen- und Bedarfsermittlung wurde zwischenzeitlich in enger Abstimmung mit dem Team der Stadtbücherei die Ausbauplanung konkretisiert und weitestgehend bereits in der Tiefe einer Werkplanung bearbeitet. Bauamtsleiter Helmut Resch stellte den Stadträten das Ergebnis kurz vor.
Von derzeit rund 300qm im Gebäude in der Friedrich-Ebert-Straße wird im neuen Gebäude die Nutzfläche 637qm betragen. Eine großflächige Fassadenverglasung wirkt einladend. Verschiedene Lichtakzente sorgen in den verschiedenen Abteilungen innerhalb der Bücherei für entsprechendes Ambiente. Lesebereiche, eine Café-Ecke, Bereiche für Veranstaltungen wie Lesungen, die beispielsweise in einem Bereich mit einer kleinen Tribüne oder der Verwendung von mobilem Mobiliar ermöglicht werden können, bis hin gar zu einem Lesehof im Freien, der auf der zukünftigen Tiefgarage des Gebäudes entstehen kann, ist gedacht. Barrierefrei werden die Räumlichkeiten samt dem sanitären Bereich sein. Von einer Selbstverbucherstation über einen Rückgabeautomat bis hin zu einem WLAN-Angebot soll den Nutzern eine zeitgemäße Ausstattung angeboten werden.
Nach der Fertigstellung des Rohbaus, mit dem im Sommer 2021 gerechnet wird, könne man von städtischer Seite mit diesen Grundlagen nahtlos mit dem Innenausbau durchstarten.
+++ Errichtung einer Garage im Eichendorffweg 23 +++
Der Erlaubnisbescheid für die Errichtung einer Garage mit flach geneigtem Dach im Eichendorffweg 23 wird in Aussicht gestellt. Wegen der Lage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen wird eine Ausnahme nach BauNVO zugelassen, auch da bereits mehrere Vergleichsfälle in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind. Bezüglich der Dachform – der Bebauungsplan setzt als zulässige Dachform das Satteldach fest - wird eine Befreiung nach BauGB gewährt. Der auf ca. 2m verkürzte Stauraum wird im Wege einer Abweichung nach BayBO gestattet.
+++ Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Röntgenstraße 6 +++
Zugestimmt wurde dem Vorhaben, die beiden städtischen Grundstücke Flurnummern 2760/385 und 2760/386, Gemarkung Selb, zu erwerben, zu verschmelzen und mit einem Einfamilienhaus und Doppelgarage zu bebauen.
Für das Baugrundstück existiert ein Baulinienplan (BLP) aus dem Jahr 1957. Dieser sieht im Verlauf der Röntgenstraße Geschosswohnungsbau, im betreffenden Bereich jedoch gar keine Bebauung vor. Das geplante Vorhaben liegt daher vollständig außerhalb der im BLP festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die damalige Bauleitplanung ist zwischenzeitlich komplett überholt, die Geschosswohnungsbauten wurden größtenteils abgebrochen.
Hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen kann daher aus städtebaulicher Sicht abgewichen werden. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Abweichung ist auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Eine entsprechende Befreiung nach BauGB wird empfohlen. Im Übrigen fügt sich das Vorhaben gemäß BauGB in die nähere Umgebung und insbesondere in die bestehende Nachbarbebauung ein. Aus bauordnungsrechtlichen Gründen ist in der Baugenehmigung die Vereinigung der beiden Flurnummern zu einem Buchgrundstück zu fordern.
+++ Errichtung eines Brennholzlagers +++
Da die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung bzw. für eine Abweichung nach BayBO ohne die nachbarliche Zustimmung nicht gegeben sind, so wurde die Bauvoranfrage zu einer geplanten Errichtung eines Brennholzlagers in der Hutschenreutherkolonie 2 abgelehnt. Dieses war in Holzbauweise zu Fl.-Nr. 2207/7 mit einem Grenzabstand von 50 bis 70cm und in einer Fläche von ca. 5x8m mit sechs Stützpfosten und einer Überdachung geplant. Der Antragsteller wird auf Alternativmöglichkeiten hingewiesen.
+++ Errichtung eines Carports in der Danziger Straße 7 +++
Mit 7:3-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wurde das Vorhaben, in der Verlängerung der ins Wohnhaus in der Danziger Straße 7 integrierten Doppelgarage ein Carport mit ca. 5m Länge und mit einem Pultdach von 30 Grad Neigung zu errichten. Das Dach sollte dabei zusätzlich mit Solarmodulen bestückt werden.
Insbesondere die Abweichung der Baugrenzenüberschreitung, zumal hier die betroffenen Nachbarn zustimmen müssten, könne aus städtebaulicher Sicht nicht befürwortet werden. Auch das geplante steile Pultdach wirke störend.
selb-live.de – Michael Sporer