15.6.2016 – Die Sporthalle des Gymnasiums wird generalsaniert, die Firma Netzsch baut eine neue Montagehalle und in der Hartmannstraße soll eine Tanzschule errichtet werden. Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend neben
diesen Themen auch noch nachfolgende kompakt zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Bereits im Vorfeld der Sitzung wurden folgende vier Bauvorhaben von der Bauaufsucht der Stadt Selb auf dem Büroweg genehmigt: Der Anbau einer Andockstation und Erstellung einer LKW-Umfahrt auf dem Anwesen Wilhelmstraße 13, der Anbau einer Überdachung an ein bestehendes Nebengebäude im Anwesen Mittelweißenbach 16, die Nutzungsänderung eines Besprechungsraumes der türkischen Gemeinde im Untergeschoss zu einem Leichenwaschraum, sowie die Nutzungsänderung eines Abstellraumes (vormals Rinderstall) in eine Wohnung und Garage.
+++ Errichtung von Garage und Carport +++
Zusammen mit dem Nachbarn plant der Antragsteller im Bereich „Steingeröll“ in Längenau das zwischen den Wohnhäusern liegende Grundstück zu erwerben, zu teilen und jeweils eine Garage und einen Carport zu errichten. Eine Befreiung nach Baugesetzbuch kann hinsichtlich der notwendigen Erweiterung der festgesetzten Garagenflächen gewährt werden.
+++ Errichtung einer Maschinenhalle in Heidelheim +++
Eine Baugenehmigung zur Errichtung einer neuen Maschinenhaller mit 25m Länge und 15m Breite kann dem Antragsteller in Aussicht gestellt werden. Dieser betreibt bereits einen Baumaschinenverleih, wozu er eine Scheune zur Unterbringung seiner Geräte nutzt. Direkt daneben soll die Halle gebaut werden. Diese soll mit Holzbrettern verschlagen werden und ein Satteldach mit Wellblecheindeckung erhalten. Die hierfür genutzte Fläche wird momentan noch als landwirtschaftliche Anbaufläche genutzt. Aufgrund der klaren Begrenzung der Fläche und ihrer geringen Größe ist eine landwirtschaftliche Nutzung aus wirtschaftlichen Gründen eigentlich nicht mehr sinnvoll. Die Darstellung des Flächennutzungsplans wird daher als überholt angesehen. Leidglich wegen der Lage im Außenbereich ist noch die Zustimmung durch das Amt für Landwirtschaft und durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich.
+++ Nutzungsänderung Vereins-Ausstellungshalle zu einer Tanzschule +++
Der Geflügelzuchtverein Selb und Umgebung e.V. hat die Möglichkeit, seine Ausstellungshalle in der Hartmannstraße an einen Interessenten zu verkaufen. Dieser möchte diese als Tanzschule nutzen. Zudem soll die bestehende Halle durch einen Anbau in südliche Richtung vergrößert werden. Zehn bis zwölf Paare sollen hier an drei Tagen pro Woche unterrichtet werden. Außerdem sollen gelegentliche Tanzveranstaltungen stattfinden. Der Parkplatz des Vereins soll für den Betrieb mitbenutzt werden. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Tanzschule keine grundsätzlichen Bedenken. . Hinsichtlich der „gelegentlichen Tanzveranstaltungen“ ist eine abschließende Beurteilung anhand der vorliegenden Informationen allerdings nicht möglich. Gegen übliche geschlossene „Clubveranstaltungen“ habe man keine Bedenken. Nicht zulässig wäre dagegen der Betrieb in Form einer Diskothek. Diese Informationen müssen für einen künftigen Baubescheid noch genau definiert werden. Grundsätzlich stimmte der Ausschuss der geplanten Nutzungsänderung aber zu.
+++ Errichtung eines Wohnhaus auf der Reuth +++
Der Antragsteller möchte im Außenbereich auf dem Grundstück Fl. Nr. 2003/4 ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von rund 16x18m errichten. Eine ähnliche Anfrage gab es bereits vor zwei Jahren, der damalige Standort befand sich auf dem Grundstück jedoch etwas westlicher. Wegen Beeinträchtigung öffentlicher Belange wie unwirtschaftliche Aufwendungen für Ver- und Entsorgung und die des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurde dies jedoch abgelehnt. Die Kündigung der landwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks ist nun ein Punkt, den der Antragsteller neu ausführt. Auch einen zusätzlichen Hydranten möchte er errichten, falls die derzeitige Löschwasserversorgung nicht ausreichend sein sollte. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden bereits Möglichkeiten zur Realisierung der Bebauung, wie z.B. Neuanpflanzungen, erörtert. Auch das nächste Baugebiet am Reuthberg ist nicht weit entfernt.
Allerdings: Das Grundstück ist momentan und auch in Zukunft noch sinnvoll landwirtschaftlich nutzbar. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes zu diesem Grundstück ist folglich nicht überholt. In der näheren Umgebung liegen vereinzelte Anwesen. Insgesamt ist der Bereich als typische Splittersiedlung zu bewerten. Diese würde durch einen Neubau erweitert und verfestigt.
Der Wohnhaus-Neubau wäre nach derzeitiger Rechtslage weiterhin planungsrechtlich unzulässig. Für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen bereits Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, kann aber eine sogenannte Außenbereichssatzung erlassen werden. Damit wird geregelt, dass den Wohnbauvorhaben nicht die Darstellung im Flächennutzungsplan sowie die befürchtete Verfestigung einer Splittersiedlung entgegengehalten werden kann. Oberbürgermeister Uli Pötzsch erklärte, dass man schon öfters solche Fälle begleitet habe. Grundsätzlich empfiehlt der Bauausschuss nun dem Stadtrat die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet Reuth. Konkrete Detailfragen zu diesem Wohnhausbau müssen gesondert behandelt werden.
+++ Neubau einer Montagehalle durch die Firma Netzsch +++
„Es freut mich, dass die Firma Netzsch sich an unserem Standort weiterentwickeln möchte“, so Pötzsch über den Plan des Unternehmens, an das Bestandsgebäude an der Sedanstraße ein dreigeschossiges Gebäude errichten zu wollen. Hierzu wurde eine Teilfläche der ehemaligen Hutschenreuther-B erworben. Die Anlieferung und der notwendige Parkplatz sind im Anschluss an die zu errichtende Montagehalle geplant. Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung (Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und des Lärmschutzes) wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.
+++ Austausch Zaun +++
Auf den Grundstücken Jean-Paul-Straße 100 und 102 darf an der jeweiligen Gartenrückseite anstatt des gemäß Bebauungsplan festgesetzten Holzzauns jeweils ein ca. 1 Meter hoher Metallzaun errichtet werden.
+++ Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage +++
Befreiungen hinsichtlich der Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung um ca. 3° und der Überschreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks um ca. 45cm sowie der Planung des Dachgeschosses als Vollgeschoss werden beim Bauvorhaben, auf dem Anwesen „Vielitz 26“ ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten, gewährt.
+++ Aufstockung des vorhandenen Gebäudes im Anwesen Böttgersiedlung 12 +++
Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung können für die geplante Aufstockung des o.g. Gebäudes hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze und der Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung um ca. 10° Befreiungen gewährt werden. Die nördliche Baugrenze wird dabei über die gesamte Hausbreite überschritten. Die größte Überschreitung der Baugrenze beträgt dabei im Bereich des Badanbaus ca. 2,06m, im übrigen 1,20m. Der Nachbar hat die Zustimmung zur Übernahme der Abstandsflächen, die nicht selbst auf dem Baugrundstück zu liegen kommen, gegeben.
+++ Errichtung von vier Garagen am Häusellohweg +++
Dem Antrag zur Errichtung von vier eigenständigen Standard-Fertiggaragen zur Vermietung am Häusellohweg wurde zugestimmt. Diese sollen eine Grundflache von ca. 3x6m, eine Höhe von 2,51m und ein Flachdach haben. Befreiungen hinsichtlich Widersprüchen zum im Bebauungsplan festgelegten Dachformen und Dachneigungen sowie eine Ausnahme bezüglich der gewerblichen Nutzung können gewährt werden.
+++ Generalsanierung der Zweifachturnhalle des Gymnasiums +++
Der Landkreis Wunsiedel plant die Generalsanierung der Zweifachsporthalle des Selber Gymnasiums einschließlich einem Anbau für einen Konditionsraum. Hierbei sollen die Wärmedämmung und der Brandschutz des Gebäudes verbessert werden. Der Bauausschuss begrüßt diese mit hohen Investitionen verbundenen Baumaßnahmen. Diese sollen im Februar 2017 beginnen und etwa ein Jahr andauern. Uli Pötzsch lobt hierbei die bislang gute Absprache zwischen dem Landkreis, der Schule als auch Vereinen, die diese Sporthalle nutzen.
+++ Verlängerung der Erlaubnis für die Gewässernutzung +++
Zugestimmt wurde der Verlängerung der beschränkten Erlaubnis für die Gewässerbenutzung der Fischteichanlage auf Grundstücken entlang des verlängerten Papiermühlweges.
selb-live.de – Michael Sporer