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rathausschild28.8.2019 – Der Ferienausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Bekanntgabe der auf dem Büroweg genehmigten Bauvorhaben +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: der Anbau eines Schuppens an eine bestehende Werkhalle im Anwesen „Zur Hohen Warte 13“ in Silberbach, die Errichtung einer Halle in der Hohenberger Straße 35, die Erweiterung eines bestehenden Balkons im Anwesen Uhlandweg 30 sowie der Neubau eines Offenstalls mit Mistlege zur Pferdehaltung im Anwesen Christoph-Krautheim-Straße 30a. Zum letztgenannten Punkt merkte Roland Schneider (FWS) an, dass hier häufig Anwohner sich durch Misthaufen gestört fühlen würden.

 

+++ Errichtung eines Gartenzaunes +++

Als planungsrechtlich zulässig bewertet und folglich ein Erlaubnisbescheid in Aussicht gestellt werden kann für das Vorhaben eines Antragstellers, im Anwesen „Am Steingeröll 14“ entlang der Grundstücksgrenze mittels eines 1,20 m hohen Doppelstabmattenzaunes eine Einfriedung zu errichten.

Zur Einfriedung der Grundstücke setzt der Bebauungsplan hier zwar fest, dass diese im Vorgartenbereich maximal mit einer Höhe von 1,20 m über Oberkante Straße errichtet werden dürfen. Dabei sind zudem nur Holzlattenzäune oder Naturhecken zulässig. An den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen sind auch Maschendrahtzäune mit einer Höhe bis 1,80 m möglich. Aufgrund der Lage des Grundstücks im Kurvenbereich ist eine klare Definition des Vorgartenbereiches jedoch nicht möglich. Außerdem wäre ein Materialwechsel entlang der Straße insgesamt, also auch aus gestalterischer Sicht, nicht nachvollziehbar. Dies gilt sowohl für einen Maschendrahtzaun als auch für den beantragten Doppelstabmattenzaun.

Nachdem der Bauherr die festgesetzte Höhe der Einfriedung entlang der Straße von 1,20 m einhält und die Einfriedung zudem intensiv hinterpflanzen will, wird unter der Voraussetzung, dass die Eingrünung mit möglichst autochthonen Laubgehölzen erfolgt, empfohlen, bezüglich der Abweichungen von Material und Form der Einfriedung jeweils eine Befreiung zu gewähren.

Städtebaulich sind die Abweichungen dann vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Durch die geplante intensive Begrünung kann auch ausgeschlossen werden, dass Grundzüge der Planung berührt werden. Eine Befreiung nach BauGB hinsichtlich der Form und des Materials der Einfriedung werden gewährt.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Erwin Benker (FWS) erklärte in der letzten Stadtratssitzung, dass der Fußgängerweg in Plößberg, Bahnhofstr. 10, runter zur Kappel nicht mehr für Fußgänger begehbar sei, da ein Verbotsschild aufgestellt wurde. Er fragt, ob der bzw. die Eigentümer der anliegenden Grundstücke dies rechtlich dürfen.

Ihm wurde mitgeteilt, dass die Stadt Selb kein Eigentum an dem Grundstück hat, somit handelt es sich um Privateigentum und keinen gewidmeten Weg. Der Eigentümer kann eigenmächtig darüber entscheiden.

Weiter bemängelte Benker, dass grober Schotter auf dem Wirtschaftsweg zwischen der Straße nach Selb-Plößberg und Lauterbach liegt. Dies sei nicht geeignet für Fahrrad- oder Rollatorfahrer.

Dem Stadtrat wurde nun erklärt, dass es sich hier um einen gewidmeten Wirtschaftsweg in Eigentum der Stadt Selb handelt, für den die Nutzer die Unterhaltspflicht haben. Der Weg dient in erster Linie der Erschließung der Felder und Wiesen. Eine Nutzung für Radfahrer und Fußgänger ist dabei zweitrangig. Er zweigt auch nur von Straßen ab, von denen eine Zuführung mittels eines Geh- oder Radweges nicht erkennbar ist.

Im Rahmen der Unterhaltspflicht wurde der Weg auch durch die Nutzer „aufgeschottert“ und für die Nutzung mit landwirtschaftlichem Gerät instandgesetzt. Die einzige Möglichkeit wäre das grobe Material abzuziehen und eine kleine Schicht feineres Material aufzubringen. Diese Aufwendungen wären eigentlich nicht im Sinne der Nutzung des Wirtschaftsweges. Diese Schicht würde durch die Nutzung mit schwereren Fahrzeugen auch nicht von langer Dauer im gewünschten Zustand bleiben.

Die Liste 1 (CSU/FWS) hat mit E-Mail vom 08.08.2019 beantragt, dass der Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt in eine der nächsten Stadtratssitzungen eingeladen werden soll. Die Stadtverwaltung hat den Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt folglich noch am gleichen Tag in die Stadtratssitzung eingeladen. Wohl im Oktober oder im November werden Vertreter des Verbands dieser Einladung folgen.

 

+++ Anfragen +++

Stefan Merz (CSU) möchte im Hinblick auf die bevorstehende Eishockeysaison wissen, ob es zwischen dem Verein, dem Wirt der Stadiongaststätte und der Stadt Gespräche bezüglich der Eingangssituation bei Heimspielen des VER Selb gab bzw. die dann daraus resultierenden Ergebnisse erfahren.

Auch sprach er ein auf seinen Vorschlag hin angebrachtes Hinweisschild am Radweg an, das an der Abzweigung unterhalb des Rußberg von Hammergut aus kommend in den Papiermühlweg auf eine Gefahrenstelle hinweist. Dieses Schild sei aber zugewachsen und somit kaum erkennbar.

Walter Wejmelka (SPD) ging auf den oft unansehnlichen Zustand an einigen Müllcontainer-Stellplätzen ein. Er bittet, einen Vertreter der KUFI (Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge) in eine der nächsten Stadtratssitzungen einzuladen, um mit diesem die Thematik zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.

Roland Schneider (FWS) wies im Hinblick auf eine ab der nächsten Woche anstehenden Sperrung in der Wittelsbacher Straße darauf hin, dass zur Vermeidung von weiteren Verkehrsbehinderungen die derzeitige Sperrung im Bereich der Weißenbacher Straße aufgehoben werden müsse.

Erwin Benker (FWS) erwähnte ein an der Staatsstraße im Bereich Wildenau seit längerer Zeit abgestelltes Fahrzeug.

In der Bürgersprechstunde wurde sich zudem für die Entfernung von Fahrbahnschwellen auf der Kappel bedankt.

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