10.7.2019 – Die Errichtung einer SB-Automaten-Tankstelle, genehmigte Bauvorhaben, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt:
Die Nutzungsänderung eines Getränkemarktes in eine Gaststätte in der Schillerstraße 23 (Nebengebäude), der Neubau einer Maschinen-/Geräte-/ und Lagerhalle in Heidelheim, die Errichtung eines Löschwasserbehälters (150m³) zur Löschwasserversorgung im Ortsteil Dürrewiesen, die Errichtung von acht Fertiggaragen in der Geheimrat-Rosenthal-Straße 110a, der Balkonanbau im Anwesen Hohenberger Straße 18 sowie die Nutzungsänderung einer Bankfiliale zu einem Türkischem Imbiss in Erkersreuth.
+++ Außenbereichssatzung Spielberg +++
Anlässlich einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl. Nr. 51/2 der Gemarkung Spielberg fasste der Bauausschuss in seiner Sitzung am 21.02.2018 den Beschluss, die Aufstellung einer Außenbereichssatzung an den Stadtrat zu empfehlen.
Die Interessenten zogen ihre Anfrage zurück, da sie mittlerweile eine gebrauchte Immobilie in Spielberg erworben haben. Der Beweggrund für das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung ist damit entfallen. Zudem stünde eine solche Satzung nicht im Einklang mit dem am 11.07.2018 gefassten Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates, wonach anlässlich des Förderprogrammes „Innen vor Außen“ die künftige Stadtentwicklung vorrangig auf eine Innenentwicklung auszurichten ist.
Aus diesen Gründen scheint ein Vollzug des Bauausschusses-Beschlusses vom 21.02.2018 nicht mehr angezeigt; seine Aufhebung wird empfohlen.
+++ Errichtung eines Einfamilienwohnhauses +++
Die Antragsteller planen auf einem Grundstück in der Albrechtstraße die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Im Bebauungsplan ist eine maximal zulässige Kniestockhöhe von 0,75 m festgesetzt. Das Bauvorhaben ist jedoch mit einem Kniestock von ca. 1,30 m geplant.
Aus städtebaulicher Sicht ist diese Abweichung vertretbar. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird befürwortet. Die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt. Eine Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.
+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses +++
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur Nr. 344/38 in Selb–Plößberg (Ringstraße) den Neubau eines Einfamilienwohnhauses. Im betroffenen Bereich sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° bis 43° zulässig. Entgegen dieser Festsetzung weist das Satteldach des geplanten Einfamilienwohnhauses eine Dachneigung von 45° auf.
Städtebaulich ist diese Abweichung vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden durch die Abweichung nicht berührt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.
+++ Errichtung einer SB-Automaten-Tankstelle auf dem Grundstück des Aldi-Marktes +++
Die Avanti Deutschland GmbH beantragt auf dem Gelände des bestehenden Aldi-Marktes, Weißenbacher Str. 90, die Errichtung einer Tankstelle zur Selbstbedienung. Diese soll zwei überdachte Fahrspuren erhalten. Mittig wird die Zapfinsel errichtet, auf der zwei beidseitig nutzbare Multiproduktzapfsäulen, Tankautomaten und ein Füllschrank platziert sind. Ferner sind ein Technikcontainer (Außenhülle verzinkte, pulverbeschichtete Paneelen in grauweiß), eine Abscheideanlage, eine mediendichte Fahrbahnfläche, Beleuchtungsanlagen und ein unterirdischer Lagerbehälter geplant. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die vorhandene Ein- und Ausfahrt des Aldi-Marktes. Die Tankstelle soll im 24-Stunden-Betrieb geführt werden, wobei die Kraftstoffabgabe ausschließlich über den Tankautomaten mit zugelassenen Karten erfolgt.
Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurden die Autobahndirektion, das Staatliche Bauamt, die Untere Immissionsschutzbehörde, die Fachkundige Stelle in der Wasserwirtschaft (FKS) sowie die Abwasserbetriebe Selb (AWS) beteiligt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 173 der Stadt Selb, der hier ein eingeschränktes Gewerbegebiet [GE(e)] festsetzt.
Die Tankstelle selbst hält die Festsetzungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung, der maximal zulässigen Traufhöhe und – mit Ausnahme des Technikcontainers – der überbaubaren Grundstücksfläche ein. Beim Technikcontainer ergibt sich eine Baugrenzenüberschreitung durch die östliche Ecke um etwa 3,5 Meter; er reicht damit bis auf weniger als 1,5 Meter an die Erschließungsstraße heran. Dies ist aus verkehrstechnischer Sicht jedoch unbedenklich. Eine Befreiung nach BauGB wird daher empfohlen.
Ferner setzt der Bebauungsplan immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel fest. Diese können durch die von der Unteren Immissionsschutzbehörde geforderten Auflagen eingehalten werden. Dabei sind zum Schutz der nächsten Wohnbebauung in der Adolf-Kolping-Straße reduzierte Richtwerte von tagsüber 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) einzuhalten.
Weiterhin setzt der Bebauungsplan fest, dass von den Betrieben im GE(e) keine Emissionen ausgehen dürfen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinflussen könnten. Das Staatliche Bauamt sieht in Bezug auf die vorbeiführende Staatsstraße keine Bedenken, wenn die üblichen Auflagen eingehalten werden. Die Autobahndirektion stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass das Vorhaben ca. 82 Meter vom Fahrbahnrand der A 93 entfernt ist und somit in der Anbaubeschränkungszone liegt. Die erforderliche Zustimmung wurde unter den üblichen Auflagen erteilt.
In Bezug auf Wasserwirtschaft und Entwässerung bestehen seitens der beteiligten FKS und AWS ebenfalls keine Einwände.
Beim eingereichten Bauantrag ist die Stadt Selb als Untere Bauaufsichtsbehörde nur für die beantragten Hochbauten, also die Tankplatzüberdachung und den Technikcontainer, zuständig. Die Errichtung und der Betrieb der Tankanlagen unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) und sind gesondert beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nach zu beantragen.
Eine Befreiung nach BauGB hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung des Technikcontainers wird gewährt. Dem Bauvorhaben wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird durch Beschluss des Bauausschuss in Aussicht gestellt.
+++ Errichtung einer Terrassenüberdachung +++
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Heinrich-von-Kleist-Weg 8 die Errichtung einer verfahrensfreien Terrassenüberdachung. Diese soll mit einem Pultdach errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt jedoch das Satteldach als zulässige Dachform fest. Aus städtebaulicher Sicht kann hier eine entsprechende Abweichung gegeben werden. Die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt. Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach BauGB sind dann jeweils gegeben. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben bereits zugestimmt. Der Erlaubnisbescheid wird in Aussicht gestellt.
+++ Anbau einer Überdachung +++
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Ulmenweg 17 den Anbau einer Überdachung an eine bestehende Garage mit einseitiger Seitenverkleidung.
Entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die Überdachung außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und zudem anstelle des vorgegebenen Satteldaches mit einem Pultdach errichtet werden. Weiterhin soll die Überdachung, wie auch die bestehende Garage, ohne Stauraum (festgesetzt ist eine Stauraumtiefe von 5 m) errichtet werden.
Die vorgenannten Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Damit sind die Voraussetzungen für eine Befreiung nach BauGB gegeben. Der Erlaubnisbescheid wird in Aussicht gestellt.
+++ Errichtung einer Fertiggarage +++
Ebenso der Erlaubnisbescheid in Aussicht gestellt wird für das Vorhaben, eine Fertiggarage mit Flachdach auf dem Anwesen Kastanienweg 1 zu errichten. Diese widerspricht dem Bebauungsplan zwar in den Punkten der Dachform (Flachdach statt Satteldach), des festgesetzten Stauraums (Verringerung um 0,75 Meter, damit ist eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche verbunden) sowie, dass an der Grundstücksgrenze aneinandergebaute Garagen einheitlich zu gestalten sind. Im Baugebiet Kastanienweg/Ulmenweg wurden jedoch bereits eine Vielzahl von Befreiungen hinsichtlich der Dachformen für Haupt- und Nebengebäude erteilt. Der unmittelbare Nachbar hat einer Abweichung ebenso zugestimmt. Die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche ist zudem städtebaulich vertretbar.
+++ Neubau eines Chalethauses +++
Im Rahmen einer Bauvoranfrage fragte ein Antragsteller an, ob auf seinem Grundstück im Plößberger Weg in Erkersreuth auf Fl.-Nr. 155/10 ein Chalethaus mit fünf Wohneinheiten errichtet werden darf. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Plan nur grob umrissen und beinhaltet noch keine grundstücksbezogenen Pläne. Folglich konnten nur grundsätzliche Aussagen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit getroffen werden.
Eine Baugenehmigung kann unter der Maßgabe in Aussicht gestellt werden, dass das geplante Chalethaus auf zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss reduziert wird. Eine abschließende baurechtliche Beurteilung der sonstigen Prüfkriterien kann erst anhand konkreter grundstücksbezogener Pläne erfolgen.
Weiter wurde durch den Bauausschuss beschlossen, dass eine Veräußerung der zur Zufahrt benötigten städtischen Flächen Fl.-Nr. 153/5 und Teilfläche aus Fl.-Nr. 153/6, jeweils Gemarkung Erkersreuth, angestrebt werden soll.
+++ Anfragen +++
Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger Selb) fragte nach, ob eine im ersten Obergeschoss des Haus der Tagesmütter einst als Spielbrücke angedachte Möglichkeit zukünftig auch als solche genutzt werden könnte. Bauamtsleiter Helmut Resch erklärte hierzu, dass dies so nicht umgesetzt werden könne, da dieser Bereich zwingend als Rettungsweg gelte.