13.2.2019 – Der Bau eines Mitarbeiter- und Besucherparkplatzes bei der RAPA, die VIP-Hütte des VER Selb, der Neubau eines Einfamilienhauses, die Errichtung von Traversen-Toren - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: Der Abbruch eines Schuppens und die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit landwirtschaftlich genutzten Lagerraum im Erdgeschoss und Wohnraum im Dachgeschoss im Anwesen Wildenau 26, die Errichtung eines Carports im Anwesen Lauterbach 25, die Nutzungsänderung eines Kellerraums zu einer gewerblichen Backstube im Anwesen Gaußstraße 5, sowie der Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Zeltdach und angebauter Garage mit Satteldach in der Hutschenreutherkolonie 2.
+++ Neubau eines Mitarbeiter- und Besucherparkplatzes +++
Die Errichtung eines Mitarbeiter- und Besucherparkplatzes an der Vielitzer Straße auf Fl. Nr. 344, Gemarkung Vielitz, durch die Firma RAPA wird gemäß BauGB als planungsrechtlich zulässig erachtet. Durch den Beschluss des Bauausschuss wird dem Unternehmen ein positiver Vorbescheid unter Beachtung der fachlichen Stellungnahmen erteilt, wobei Aussagen zu wasserwirtschaftlichen Belangen dem späteren Baugenehmigungsverfahren noch vorbehalten bleiben.
Durch die Betriebsweiterung ist der Neubau eines Mitarbeiter- und Besucherparkplatzes für das Unternehmen notwendig. Geplant wird dieser mit 203 Stellplätzen.
Die im Vorbescheidsantrag angefragten Fachstellen erheben keine maßgeblichen Einwände, so dass die Errichtung des Parkplatzes grundsätzlich möglich ist. Lediglich die konkrete Beurteilung zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen muss dem späteren Baugenehmigungsverfahren vorbehalten bleiben bzw. kann diese frühestens nach Beräumung des Grundstückes erfolgen. Aufgrund der angrenzenden Wohngebäude müssen zudem - vor allem in der Nacht – die vorgeschriebenen einzuhaltenden Lärmwerte beachtet werden.
+++ Verlängerung der Genehmigung der VIP-Hütte am Eisstadion +++
Der bis zum 31.03.2019 befristete Baubescheid zur Errichtung einer mobilen Skihütte als VIP-Bereich für den VER Selb auf dem städtischen Grundstück neben dem Eisstadion wird um drei Jahre verlängert.
Nach Abschluss der Umbauarbeiten im Eisstadion stellt sich die Situation so dar, dass auch weiterhin kein geeigneter Raum für die Einrichtung eines VIP-Bereiches in der Halle vorhanden ist. Nach den aktuellen Durchführungsbestimmungen des Deutschen Eishockey Bundes sei es zwingend vorgeschrieben, einen solchen Bereich zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sei es auch aus wirtschaftlicher Sicht des Vereins notwendig, einen VIP-Bereich für die exklusive Bewirtung seiner Sponsoren anzubieten.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht bleibt festzustellen, dass es sich hier weiterhin um einen Sonderbau handelt und im 3-monatigen Zeitzyklus stets umfassend -insbesondere bezüglich Brandschutz und Standsicherheit- zu prüfen ist. Die Überprüfungen sind zu dokumentieren und dem Bauherrn sowie der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Selb unverzüglich vorzulegen. Bei bisherigen Überprüfungen wurden keine Mängel oder Beanstandungen festgestellt.
+++ Neubau eines Einfamilienhauses +++
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Unterkellerung sowie mit einer Doppelgarage auf den Fl.-Nrn. 516/3 und 516/4 in Selb-Längenau („Steingeröll“). Diesem Bauvorhaben wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Befreiungen nach BauGB betreffend des Hauptgebäudes (Überschreitung der Baugrenze im Südosten, maximale Kniestockhöhe, Dachüberstand, Anzahl Dachflächenfenster) werden genauso gewährt, wie bei der Doppelgarage. Diese soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Aus städtebaulicher Sicht wird dies, nachdem sich die Planung über zwei Bauparzellen erstreckt, es sich also letztlich um ein deutlich „größeres Baugrundstück“ handelt, als vertretbar angesehen.
Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Festsetzungen zur Einfriedung und Freiflächengestaltung sind zu gegebener Zeit zu beachten.
+++ Errichtung von Traversen-Toren +++
Sowohl an der Hofer Straße als auch am Vieltzer Holzweg ist durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Selb jeweils die Errichtung eines Traversen-Tors auf einem Fundament zum Einspannen von Werbebannern geplant. Hierbei handelt es sich um ein Portal, bei dem die wesentlichen Tragelemente als Aluminium-Gitterträger ausgebildet sind. Im oberen Bereich kann zwischen den Traversen ein Werbebanner angeordnet werden. Das Portal besitzt eine Gesamthöhe von ca. 4,90m und ist ca. 4,30m breit. Die Größe des Werbebanners beträgt ca. 3,70m x 2,70m.
Im Bereich des Parkplatz an der Hofer Straße wird die - in diesem Fall gar beleuchtet - Werbeanlage als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb beurteilt und steht der festgesetzten Nutzung nicht entgegen. Daher wird der geplante Standort für die Anlage aus planungsrechtlicher Sicht noch als vertretbar angesehen. Allerdings bestehen, insbesondere wegen der Höhe der Werbeanlage von immerhin mindestens 4,90 m, gestalterische Bedenken. Die Höhe sollte daher reduziert werden. Dies dürfte, nachdem die Höhe des eigentlichen Werbebanners mit 2,70m angegeben ist, möglich sein, ohne die Werbewirksamkeit zu beeinträchtigen.
Wegen der Lage an der Ortsstraße sind die zuständige Verkehrsbehörde und das Ordnungsamt zu beteiligen. Vorbehaltlich der Zustimmung der beiden Fachbehörden und einer Reduzierung der Höhe um ca. 1,50 m wird eine Befreiung bezüglich des Standorts im Bereich des Parkplatzes befürwortet.
Gleiches Prozedere gilt auch bei der Werbeanlage, die auf einer Grünfläche errichtet werden sollen, die das Wohngebiet westlich des Vielitzer Holzweges von der Staatsstraße abtrennt. Hier ist neben dem Ordnungsamt wegen der Lage an der Staatsstraße auch das Straßenbauamt zu beteiligen.
Grundsätzlich gehen in beiden Fällen die Einsehbarkeit der Straße und damit die Verkehrssicherheit vor, erklärte Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch. Die Werbeflächen werden später sowohl durch die Stadt Selb selbst genutzt, doch auch können Vereine usw. beispielsweise bei der Bewerbung von Veranstaltungen die Flächen anmieten.