14.6.2018 – Keinen Bestand hat der Beschluss des Bauausschuss des Selber Stadtrats aus der Mai-Sitzung hinsichtlich der Erweiterung der Verkaufsflächen im Rosenthal-Werksverkauf am Philip-Rosenthal-Platz. In der Sitzung am Mittwochabend hat das Gremium seinen Beschluss vom 9. Mai 2018 aufgehoben.
Wie auf selb-live.de bereits berichtet, sah man keinerlei Einwände gegen die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche von maximal 2.500m². Dies unter der Bedingung, die Sortimente „Heimtextilien“ und „Spielwaren“ deutlich zu reduzieren oder gar gänzlich auf diese zu verzichten.
Nach nun nochmaliger Prüfung durch die Verwaltung und Beratung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann dieser Beschluss jedoch keinen Bestand haben.
Der Antrag auf Vorbescheid ist unbestimmt. Deshalb wäre auch ein Vorbescheid auf dem vom Bauausschuss gefassten Beschluss unbestimmt. Er würde deshalb gegen Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG verstoßen und wäre rechtswidrig. Der Antragsteller müsste zumindest genau bezeichnen, auf welche Flächen welche Sortimente verkauft werden sollen. Dem wird die pauschale Angabe „Sonstiges“ mit 1.000m² nicht gerecht, da darunter zahlreiche unterschiedliche Sortimente gefasst werden. Außerdem wäre ein Vorbescheid unbestimmt und rechtswidrig, der entsprechend dem gefassten Beschluss regelt, dass die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche von maximal 2.500m² unter der Bedingung zulässig ist, „dass die Sortimente heimtextilien und Spielwaren deutlich reduziert werden oder gänzlich auf sie verzichtet wird. Um den Anforderungen auf Bestimmtheit zu genügen, muss eine eindeutige Regelung getroffen werden, auf welchen maximalen Verkaufsflächen Sortimente verkauft werden dürfen oder ob auf sie komplett verzichtet wird.