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rathausschild19.4.2018 - Die Hallenerweiterung durch die Firma H.C. Starck Ceramics GmbH und die Errichtung einer Lohnmahlung im Blue-labs der Firma NETZSCH-Feinmahltechnik GmbH - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend diese sowie noch weitere nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Errichtung einer Betonfertiggarage zum Lagern von Sport- und Arbeitsgeräten für den laufenden Betrieb des Sportvereins TV Längenau auf der Fl.-Nr. 409/3 der Gemarkung Längenau genehmigt. Außerdem wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren die Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in der Ascher Straße für den Einbau eines Paternoster-Regalaufzuges behandelt.

 

+++ Errichtung eines Bungalows - Bauvoranfrage +++

Der Antragsteller möchte in Mittelweißenbach das Grundstück Fl. Nr. 118, Gemarkung Unterweißenbach, erwerben und dort einen erdgeschossigen, barrierefreien Bungalow mit Flachdach errichten. Aus planungsrechtlicher Sicht kann ein Flachdach befürwortet werden. Insbesondere auch im Hinblick auf die Hanglage des Baugrundstücks ist dies städtebaulich vertretbar. Vorbehaltlich der Zustimmung der drei beteiligten Fachbehörden (AELF, Untere Immissions- und Untere Naturschutzbehörde) kann dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt werden. Der Standort des geplanten Bungalows samt Zufahrt ist jedoch so zu wählen, dass er den Maßgaben der fachlichen Stellungnahmen entspricht.

 

+++ Errichtung einer Doppelgarage in der Röntgenstraße - Bauvoranfrage +++

Der Eigentümer der Röntgenstraße 14 beabsichtigt, sein Grundstück nach Osten hin um einen ca. 8 Meter breiten Streifen zu erweitern, um hier im Anschluss an seine bestehende Garage noch eine Doppelgarage mit Pultdach zu errichten. Diese soll rund 8m breit und zwischen 8,40m und 9,75m lang sein sowie eine Höhe von 3m im Mittel nicht überschreiten. Die Baugestaltung ist an die bestehende Garage angepasst. Der erworbene Streifen soll dann seinem Hauptgrundstück Fl. Nr. 2760/388 zugemessen werden. Für das hier wiederum nach Osten angrenzende Grundstück Fl. Nr. 2760/13 gibt es Kaufinteressenten, die sowohl der geplanten neuen Grenzziehung, als auch dem oben vorgestellten Bauvorhaben zustimmen. Sie sind bereit, die östliche Abstandsfläche der Doppelgarage auf ihrem künftigen Grund zu übernehmen.

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Eine Genehmigung wird unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass bis zur Einreichung des Bauantrages und der Erklärung zur Abstandsflächenübernahme die Eigentums- und Grenzverhältnisse rechtssicher geregelt sind.

 

+++ Errichtung einer Werbeanlage +++

Mit drei Gegenstimmen (OB Uli Pötzsch, Erwin Benker und Roland Schneider) stimmte der Bauausschuss mehrheitlich der Aufstellung einer beleuchteten großflächigen Werbeanlage, die für geklebte Plakate oder Folien von 9m² mit wechselder Werbung konzipiert ist, an der Bahnbrücke in der Hofer Straße stadtauswärts zu. Die auf einem Monofuß befindliche Tafel soll ca. 3,7m breit und ca. 2,8m hoch sein. Die Höhe des Monofußes soll 2,5m betragen, so dass sich eine Gesamthöhe von 5,3m ergibt Die Werbeanlage ist auf Baugrund geplant, die Deutsche Bahn AG hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Baurechtlich als auch verkehrsrechtlich ist diese zulässig. Somit besteht ein Rechtsanspruch auf Baugenehmigung. "Zähneknirschend", so Klaus Cullmann (Aktive Bürger Selb), müsse man dem zustimmen. "Schön ist so etwas nicht", meinte Pötzsch, schließlich verfolge man als Stadt den Anspruch zu einer Design-Stadt. Erwin Benker (CSU/FWS) befürchtet durch die ständige Beleuchtung ein Ärgernis für die Anwohner.

Einzig für den Fall, dass im weiteren Verfahrensverlauf eine Verschiebung der Werbeanlage auf das angrenzende städtische Grundstück notwendig sein sollte, kann dieser Standort dann seitens der Stadt die Zustimmung als Grundstückseigentümer verweigert werden.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Heinrich-von-Kleist-Weg – Bauvoranfrage +++

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 17.01.2018 behandelt. Hierbei wurden für das geplante Wohnhaus Befreiungen hinsichtlich der abweichenden Kniestockhöhe sowie der Dachneigung gewährt. Ergänzend zur damaligen Planung ist nun noch ein Doppelcarport mit Flachdach sowie Schuppen geplant. Außerdem soll der hochgezogene Erker am Wohnhaus entfallen und alternativ zum Balkon eine Pergola errichtet werden. Diese Vorhaben wurden dich den Ausschuss genehmigt.

 

+++ Errichtung einer Fertiggarage mit Flachdach – Bauvoranfrage +++

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Fertiggarage mit Flachdach auf dem Grundstück Kastanienweg 7. Die Garage soll 3m mal 6m Grundfläche und eine Höhe von 2,50m besitzen. Sie ist an der südlichen Grenze zur Fl. Nr. 907/23, Gem. Selb, geplant. Für die hierbei angedachte Baugrenzenüberschreitung und für die vom Bebauungsplane abweichende Dachform wird jeweils eine Befreiung gewährt.

 

+++ Hallenerweiterung durch die Firma H.C. Starck Ceramics GmbH +++

Die Firma H.C. Starck Ceramics GmbH plant auf seinem Grundstück die Werkserweiterung für hochpräzise Großbauteile aus dem High-Tech-Werkstoff Siliziumcarbid. Der vollklimatisierte Hallenanbau erstreckt sich auf ganzer Länge an der Südseite des letztjährigen Bauvorhabens und wird analog dem Bestand in Skelettbauweise errichtet. Zwischen dem Erweiterungsanbau und dem Bestandsgebäude soll zusätzlich ein zweigeschossiger Zwischenbau für Büroräume integriert werden.

Dem Bauvorhaben wird vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung zugestimmt. Die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der östlichen Baugrenze wird gewährt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Errichtung einer Lohnmahlung im Blue-labs der Firma NETZSCH-Feinmahltechnik GmbH +++

Die Firma NETZSCH-Feinmahltechnik GmbH beabsichtigt einen Teilbereich des Technikumsgebäudes Blue-Labs neu zu strukturieren, um dort eine Lohnmahlung einzurichten. Für diese technische Anlage wurde nun ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren eingeleitet, für das das Landratsamt Wunsiedel zuständig ist. Im Rahmen dieses Verfahrens ist das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Selb erforderlich, das der Bauausschuss erteilt hat Nachdem es sich letztlich um eine Umnutzung gewerblicher Art eines bereits gewerblich genutzten Gebäudes handelt, bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die umliegenden Wohnnutzungen dürfen dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Unter der Voraussetzung, dass die zulässigen Immissionswerte bei den angrenzenden Wohngebäuden eingehalten werden (wird durch die Immissionsschutzbehörde geprüft), bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.

 

+++ Nutzungsänderung im Anwesen „Königsberger Straße 14“ +++

Die Antragsteller planen in dem Gebäude des Anwesens „Königsberger Straße 14“ die Nutzungsänderung eines Büroraumes in ein Behandlungszimmer, in dem Wellness- und Gesundheitsmassagen angeboten werden sollen. Nach Beschluss durch den Bauausschuss wird der Erlaubnisbescheid in Aussicht gestellt.

 

+++ Abbruch und Neubau einer Betonmischanlage +++

Die Firma Heidelberger Beton Grenzland plant den Neubau einer Betonmischanlage beim Standort der jetzigen Betonmischanlage. Die Mischanlage setzt sich aus dem Tiefenbunker für die Kieslagerung, den Silos für die Zuschlagstoffe und der Mischanlage mit Förderbändern sowie einem zweigeschossigen Nebengebäude für Technik- und Aufenthaltsräume mit Sanitäreinrichtungen zusammen. Die bestehende Mischanlage wird nach Errichtung des Tiefbunkers aus Beton, welcher sich im westlichen Bereich des Areals befindet, zurückgebaut. Im Anschluss daran erfolgt die Errichtung der neuen Mischanlage, der Silos und des zweigeschossigen Nebengebäudes. Die neue Anlage ersetzt letztlich die auf dem Grundstück bestehende Mischanlage. Dem Bauvorhaben wurde vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung zugestimmt.

 

+++ Erweiterung der Dachgaube +++

Die Antragsteller planen auf dem Gebäude des Anwesens Stettiner Straße 3 die Erweiterung der südwestlichen Dachgaube des Wohngebäudes. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Dachgauben von den Giebeln mindestens 2,50m Abstand halten müssen und eine Einzelgaube maximal 1,50m breit sein darf. Insgesamt darf die Summe der Gaubenlängen und Dachfensterbreiten 30% der Dachlänge nicht überschreiten. Mit einem Abstand zum Giebel von lediglich etwa 1m, einer Gesamtlänge von ca. 9,50 m, also einer Länge, die etwa 63% der Dachlänge entspricht, weicht die Gaube von den vorgenannten Festsetzungen ab. Städtebaulich sind die Abweichungen jedoch vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Baugenehmigung wird erteilt.

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