21.12.2017 - Die Lärmbelästigung und Raserei auf dem Parkplatz gegenüber vom Hallenbad, die Errichtung eines Solarparks bei Heidelheim, das Aufstellen von Kannen im Stadtgebiet u.v.m. - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend folgende Punkte auf der Tagesordnung:
+++ Lärmbelästigung und Raserei auf dem Parkplatz gegenüber vom Hallenbad +++
Im Rahmen einer Bürgerversammlung Ende Oktober wurden zum Thema Lärmbelästigung und Raserei auf dem Parkplatz gegenüber vom Hallenbad (selb-live.de berichtete mehrmals) den Bürgern verschiedene Maßnahmen vorgestellt, um der angesprochenen Belästigung entgegen zu wirken. Nach Besprechung der Maßnahmen und längerer Diskussion kristallisierte sich heraus, dass eine bauliche Veränderung des Parkplatzes durch Teilung in zwei Abschnitte an der bestehenden Einengung mittels Pfosten, welche im Winter zum Schneeräumen wieder abgebaut werden können, und der Erlass einer Benutzungsordnung für den Parkplatz gewünscht ist. Diese ermöglicht der Polizei bei Nichteinhaltung mehr Handhabe, um gegen die wenigen einzelnen Störer, wie stets betont wurde, durchgreifen zu können. Nun müssen aber, so wurde in der Sitzung drauf hingewiesen, natürlich auch die Anwohner selbst Anzeige gegen etwaige störende Personen erstatten und die Polizei ebenso vor Ort kontrollieren.
+++ Errichtung eines Solarparks bei Heidelheim +++
Gegen die Errichtung eines Solarparks bei Heidelheim zeigte sich der Selber Stadtrat. Dieser war durch ein Unternehmen südwestlich des Ortsteils auf Grundstücken im Ausmaß von ca. 16,9ha geplant. Grundsätzlich möchte von der weiteren Ansiedlung von etwaigen Solarparks Abstand nehmen, hier Ackerland nicht weiter versiegeln. „Wir haben in Sachen erneuerbarer Energien bereits genug getan und einer Vorreiterrolle", wusste Oberbürgermeister Pötzsch davon zu berichten, dass man in den vergangenen Jahren vor Ort bereits viel geleistet habe, man mit diesem produzierten „Grünen Strom" gar alle Haushalte und einen Teil der Industrie versorgen könne. „Wir müssen das mit Maß und Ziel angehen", ist man jedoch von der Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen keineswegs abgeneigt.
+++ Bauleitplanung der Stadt Marktleuthen +++
Die Stadt Marktleuthen beabsichtigt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich östlich der Wunsiedler Straße im vereinfachten Verfahren. Dabei soll eine Fläche von ca. 4.400 m² die bisher als Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist, in gemischte Baufläche geändert werden (vgl. Planauszug). Der Bereich ist bereits größtenteils bebaut (Wohnbebauung und gewerbliche Nutzung). Durch die Änderung soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von weiteren Bauvorhaben in Zukunft erleichtert bzw. ermöglicht werden. Die Stadt Selb wurde mit Schreiben vom 13.11.2017 am Bauleitplanverfahren beteiligt und aufgefordert, bis spätestens 08.01.2018 zur Planung Stellung zu nehmen. Bezüglich der vorliegenden Planung kann festgestellt werden, dass dadurch keine nachteiligen Auswirkungen auf Belange der Stadt Selb zu erwarten sind. Der Stadtrat nahm von dieser Bauleitplanung Kenntnis und sieht keine Bedenken gegen die Planung.
+++ Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr.182 am Papiermühlweg +++
Der Stadtrat beschloss gemäß Empfehlung durch den Bauausschuss die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 182 für den Bereich des Flurstücks Nr. 1379/14 der Gemarkung Selb am Papiermühlweg. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Der Stadtrat nahm zudem vom Entwurf für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 182 im vereinfachten Verfahren einschließlich Begründung, jeweils in der Fassung vom 13.11.2017, Kenntnis, billigte diesen Entwurf und beschloss entsprechend die Offenlegung bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Auf dem Flurstück Nr. 1379/14 mit einer Größe 1468 m², die im Eigentum der Stadt Selb ist, ist eine bauliche Nutzung des Grundstücks möglich. Bislang ist das Grundstück als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Es ist daher eine entsprechende Bebauungsplanänderung notwendig. Vorgesehen ist analog der bereits angrenzenden Bebauung die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes mit maximal drei Vollgeschossen (U+E+D) und offener Bauweiser. Die Baugrenzen wurden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Als Dachform soll das geneigte Dach festgesetzt werden.
+++ Sanierungsgebiet erweitert +++
Bereits Anfang des Jahres wurde die Durchführung von vorbereitendenden Untersuchungen für den Bereich zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Ludwigstraße, Bahnhofstraße, Marienstraße, Marienplatz. Heinestraße und Lessingstraße mit dem Ziel beschlossen, dort ein Sanierungsgebiet förmlich festzusetzen. Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Büro Forum aus Bremen beauftragt. Auf Wunsch der Regierung von Oberfranken hat sich der Abgrenzungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen deutlich erweitert. Dieses umfasst nun das gesamte Innenstadtgebiet. Aus förderrechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen war aber der erweiterte Geltungsbereich noch förmlich zu beschließen und bekannt zu machen. Das Gebiet umfasst nun den Bereich zwischen Marienplatz, Heinestraße, Lessingstraße, Grafenmühlweg, Maximilianstraße, Von-der-Tann-Straße, Obere Bergstraße, Pfarrstraße, Pfaffenleithe, Schlossberg, beidseits der Burgstraße, der südlichen Bebauung an der Talstraße sowie dem Selbbach südwestlich der Mühlstraße.
+++ Aufstellen von Kannen im Stadtgebiet +++
Das bereits beschlossene Konzept der Kanne als Corporate Identity wurde zwischenzeitlich weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Über die Firma KaGo & Hammerschmidt können Kannen erworben und zugleich mit einem Designvorschlag der Fachschule für Produktdesign gestaltet werden Diese Kannen sollen anschließend im Stadtgebiet aufgestellt werden. Eine sonderliche Baugenehmigung ist hierzu zwar nicht erforderlich, allerdings werden konkrete Standorte für die Kannen, die baurechtlich als Kunstwerk einzustufen sind, in Abstimmung mit dem Bauamt hinsichtlich der Bebauungspläne, dem Denkmalschutz und der Sondernutzung sowie mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Auch der Stadtrat wird jeweils zur Entscheidung befragt. Sollten die Kannen mit einem Firmenlogo oder einem Firmenhinweis versehen werden, so gelten diese als Werbeanlagen. Zwar entfällt aufgrund der Größe (Höhe ca. 1 Meter) auch hier die Baugenehmigungspflicht, allerdings empfehlt die Stadtverwaltung zur Wahrung des Stadtbildes, Kannen mit Werbehinweisen nur dort zuzulassen, wo ein direkter Bezug zur Örtlichkeit besteht, z.B. Firmengelände.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Der provisorisch hergerichtete Parkplatz neben einer Pizzeria in der Oberen Bergstraße ist im städtischen Eigentum. Das wurde auf dessen Nachfrage Kai Hammerschmidt (SPD) mitgeteilt. Der Vorschlag, die Parkfläche auszubauen, wäre prinzipiell möglich. Es könnten in dem Bereich zum Beispiel ein behindertengerechter und zehn weitere PKW-Stellplätze errichtet werden. im Zuge des Parkplatzausbaues müssten allerdings die Granitbordsteine abgesenkt, die Rinnenplatten neu verlegt und die Gehwegfläche mit der künftigen Parkfläche einem Vollausbau unterzogen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 47.500 Euro. Der Stadtrat nahm von dieser Berichterstattung Kenntnis. Auch sprach Pötzsch davon, diesen Parkplatz ggf. mit im Rahmen eines Sanierungsgebietes aufzunehmen.
+++ Anfragen +++
Roland Schneider (CSU/FWS) fragte nach, warum in Silberbach zunächst auf „Tempo30" begrenzt wurde, diese Regelung nun aber wieder rückgängig gemacht wurde. Pötzsch sprach in diesem Punkt, dass es hierzu einen Vorstoß direkt aus dem Ortsteil gab. Ziel sei eine höhere Sicherheit gewesen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung habe man daraufhin probeweise getestet. Eine Akzeptanz hierfür war allerdings nicht auszumachen. Doch auch seitens der Regierung wurde - trotz der Argumentation für mehr Sicherheit für Schulkinder an der dortigen Bushaltestelle - untersagt, auf der Staatsstraße auf 30 km/h zu reduzieren.