13.12.2017 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt:
die Teilsanierung des Gebäudes 1 und die Nutzungsänderung von einem Buchhaltungsbüro in einen Showroom in Anwesen Ludwigsmühle 1,
der Anbau einer Lager- und Maschinenhalle sowie der Anbau eines Lagerschuppens und die Errichtung von drei Fertiggaragen auf dem Anwesen Wildenau 13,
die Errichtung einer glasüberdachten Terrasse im Anwesen Gutenbergstraße 11,
die Umnutzung (Umbau, Sanierung, Erweiterung) der ehemaligen Hofstelle "Längenau 6" zu Wohnzwecken im Anwesen Längenau 6,
die Errichtung eines Walmdaches auf dem bestehenden Gebäude Bahnhofstraße 57.
Der Bauausschuss nahm von diesen genehmigten Bauvorhaben Kenntnis.
+++ Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr.182 am Papiermühlweg +++
Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Selb und dem derzeit nur begrenzten Angebot sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, neue Bauflächen zu generieren. Das Flurstück Nr. 1379/14 mit einer Größe 1468 m² ist im Eigentum der Stadt Selb und wird begrenzt durch den Selbbach im Westen, einem Fuß- und Radweg im Süden sowie der im Südosten direkt angrenzenden öffentlichen Straße „Papiermühlweg“. Aus städtebaulicher Sicht ist eine bauliche Nutzung des Grundstücks sinnvoll und auch möglich. Bislang ist das Grundstück in dem seit 30.12.2002 rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 182 jedoch als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Es ist daher eine entsprechende Bebauungsplanänderung notwendig.
Nachdem die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann, wurde auf die Ausarbeitung eines Plankonzeptes verzichtet und zwischenzeitlich gleich der vorliegende Entwurf erstellt.
Dieser sieht analog der bereits angrenzenden Bebauung die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes mit maximal drei Vollgeschossen (U+E+D) und offener Bauweise vor. Die Baugrenzen wurden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Als Dachform soll das geneigte Dach festgesetzt werden.
Der Überschwemmungsbereich des Selbbachs wurde nachrichtlich übernommen und zusätzlich ist der nichtüberbaubare Bereich mit einem Erhaltungsgebot für Bäume und Sträucher belegt.
Um den naturschutzrelevanten Eingriff auszugleichen ist vorgesehen, auf dem in unmittelbarer Nähe am Selbbach befindlichen Grundstück Flurnummer 1275 entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nach Absprache mit den dafür zuständigen Fachbehörden durchzuführen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 182 für den Bereich des Flurstücks Nr. 1379/14 der Gemarkung Selb am Papiermühlweg. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Der Bauausschuss nimmt zudem vom Entwurf für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 182 im vereinfachten Verfahren einschließlich Begründung, jeweils in der Fassung vom 13.11.2017, Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, diesen Entwurf zu billigen und die Offenlegung bzw. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beschließen.
+++ Bauleitplanung der Stadt Marktleuthen +++
Die Stadt Marktleuthen beabsichtigt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich östlich der Wunsiedler Straße im vereinfachten Verfahren. Dabei soll eine Fläche von ca. 4.400 m² die bisher als Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist, in gemischte Baufläche geändert werden (vgl. Planauszug). Der Bereich ist bereits größtenteils bebaut (Wohnbebauung und gewerbliche Nutzung). Durch die Änderung soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von weiteren Bauvorhaben in Zukunft erleichtert bzw. ermöglicht werden. Die Stadt Selb wurde mit Schreiben vom 13.11.2017 am Bauleitplanverfahren beteiligt und aufgefordert, bis spätestens 08.01.2018 zur Planung Stellung zu nehmen. Bezüglich der vorliegenden Planung kann festgestellt werden, dass dadurch keine nachteiligen Auswirkungen auf Belange der Stadt Selb zu erwarten sind.