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rathausschild8.2.2017 – Die Folienfabrik Kirschneck plant die Erweiterung einer Produktionshalle. Neben der Genehmigung für dieses Vorhaben hatte der Bauausschuss des Selber Stadtrats in seiner Sitzung am Mittwochabend noch nachfolgende Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb der Neubau eines Schuppens auf dem Anwesen Untere Bergstraße 15 sowie der Abbruch einer bestehenden Doppelgarage und der Anbau eines Wohnraumes auf dem Anwesen Christian-Höfer-Ring 5 auf dem Büroweg genehmigt.

 

+++ Umnutzung eines Teilbereiches einer Gaststätte zu einer Wirtswohnung +++

Den Kauf der ehemaligen Gaststätte „Hacienda“ in der Christoph-Krautheim-Straße wird vom Antragsteller davon abhängig gemacht, dass er neben der geplanten Eröffnung eines Gastronomiebetriebs (deutsche Küche) im Objekt auch eine Wirtswohnung integrieren darf. Außerdem soll auf dem Grundstück eine Doppelgarage errichtet werden. Gegen letztgenannte bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Umnutzung zu einer Wirtswohnung kann in dem Fall genehmigt werden, wenn die Verhältnismäßigkeit zwischen Betrieb und Wohnung, die in Grundfläche und Baumasse unterzuordnen ist, gewahrt bleibt.

 

+++ Austausch Zaun +++

Zugestimmt wurde dem Vorhaben, einen alten vorhandenen Holzzaun gegen einen Metallzaun im Anwesen Fliederstraße 2 auszutauschen. Die Höhe von 1,0 Meter bleibt bestehen.

 

+++ Errichtung Satteldach auf Doppelgarage +++

Entgegen der ursprünglichen Planung soll auf einer Doppelgarage im Anwesen Anton-Bruckner-Weg 14 ein Satteldach errichtet werden. Dies allerdings nur mit 15° Grad Dachneigung, also 5° unter der Mindestdachneigung. Der Bebauungsplan begrenzt zudem den Dachüberstand an Giebel und Traufe auf 50cm. Im Widerspruch hierzu ist an der Nordwestseite ein Dachüberstand von 1,25m geplant. Durch die vorgenannten Abweichungen werden allerdings keine Grundzüge der Planung berührt. Somit wurde dem Vorhaben zugestimmt, mit Ausnahme von Rudolf Kirschneck (SPD). Er befürchtet, dass durch den Bau der Garage die Sicht der angrenzenden Nachbarn stark eingeschränkt wird. Sein Vorschlag: die Garage auf der anderen Grundstücksseite errichten. Grundsätzliche aber, so Bauamtsleiter Helmut Resch, haben sich die Bauherren an alle Vorschriften gehalten. Im Ausschuss selbst habe man zudem auch nur über die Abweichungen zu entscheiden, ohne die Abweichungen wäre das Satteldach selbst sonst genehmigungsfrei.

 

+++ Hallenerweiterung mit Ladezonenüberdachung +++

Die Folienfabrik Kirschneck plant auf seinem Grundstück in der Christoph-Krautheim-Straße eine Hallenerweiterung für die Produktion von Polyethylenfolien nach Südosten mit den Grundmaßen 30x78m und einem 16,70m hohen Turmaufbau sowie eine Landezonenüberdachung zwischen der Hallenerweiterung und der bestehenden Halle 5. Bauordnungsrechtlich handelt es sich um einen Sonderbau. Das Vorhaben ist im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen. Vorbehaltlich der weiteren bauaufsichtlichen Prüfung stimmte der Bauausschuss dem Bauvorhaben zu.

 

selb-live.de – Michael Sporer

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