16.4.2026 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: Der Anbau eines Kälberstalles an die bestehende Stallung im Anwesen Längenau 41, der Anbau und die Aufstockung eines Einfamilienhauses im Anwesen Dürrewiesen 92, die Nutzungsänderung der ehemaligen Schießhalle in einen Versammlungsraum in der Wunsiedler Straße 3, die Nutzungsänderung vom ständigen Wohnen in eine Ferienwohnung im Anwesen Steinselb 14 sowie die Nutzungsänderung des Hobbykellers in eine gewerbliche Backstube im Anwesen Auweg 5.
+++ Gebäudeaufstockung und Anbau eines Außenaufzuges +++
Befasst wurde sich mit den Plänen zur Aufstockung eines Mehrfamilienhauses sowie dem Anbau eines Außenaufzugs in der Geschwister-Scholl-Straße 2.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 186 und ist grundsätzlich zulässig. Die geplante Aufstockung erfüllt die Anforderungen an ein Dachgeschoss, weicht jedoch mit einer vorgesehenen Dachneigung von etwa 19 Grad von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab, der eine Neigung von 35 bis 38 Grad vorsieht.
Für diese Abweichung wurde eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch in Aussicht gestellt. Die Verwaltung bewertet die Abweichung als städtebaulich vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Unter der Voraussetzung einer positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.
+++ Neubau eines Tierheims +++
Der geplante Neubau eines Tierheims auf Grundstücken in den Gemarkungen Unterweißenbach und Selb liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 178 und ist bauplanungsrechtlich als Gewerbebetrieb einzuordnen. Für den Betrieb gelten entsprechende Vorgaben zum Immissionsschutz, insbesondere hinsichtlich Lärm- und Geruchsemissionen, die im festgesetzten Rahmen einzuhalten sind.
Diskutiert wurde insbesondere die geplante Erschließung des Geländes über eine Zu- und Abfahrt zur Kreisstraße WUN19. Diese weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab und erfordert eine Befreiung. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine positive Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Bayreuth, die noch aussteht, jedoch unter Auflagen erwartet wird.
Die Verwaltung bewertet die Abweichung als städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbauamts sowie einer positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.
+++ Anbau eines Carports mit Flachdach +++
Geplant ist ein Anbau eines Carports an das bestehende Wohnhaus „Anton-Bruckner-Weg 16“. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 194 und ist grundsätzlich zulässig. Der geplante Carport soll mit einem Flachdach ausgeführt werden und weicht damit von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab, der für Nebenanlagen ein geneigtes Dach mit einer Mindestneigung von sechs Grad vorsieht.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Abweichung von Dachform und Dachneigung städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen sowie nachbarlichen Belangen vereinbar. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.
Die erforderliche Befreiung nach dem Baugesetzbuch soll erteilt werden. Vorbehaltlich einer positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.


