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rathaus selb14.11.2024 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Die Errichtung einer Fluchttreppe an das Feuerwehrgerätehaus im Anwesen „Oberweißenbach 105“ sowie die Errichtung eines Lattenzauns aus Lärchenholz auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1144 und 1146 in der Gemarkung Selb (Klepperbühl).

 

+++ Errichtung eines Sommergartens im Anwesen „Sandgrubenweg 9“ +++

Aus planungsrechtlicher Sicht besteht Einverständnis mit der geplanten Errichtung eines Sommergartens an das bestehende Wohnhaus „Sandgrubenweg 9“.

Laut dem hier geltenden Bebauungsplan können für erdgeschossige Bauten auch Flachdächer zugelassen werden. Daher werden bei dem Vorhaben bezüglich der Dachform und der Dachneigung Ausnahmen befürwortet.

 

+++ Nutzungsänderung einer Maschinenhalle +++

Ein Antragsteller möchte die auf dem Grundstück Fl.-Nr.346, Gemarkung Längenau bestehende Maschinenhalle zu einem Stall für acht Ponys umnutzen. Im Rahmen einer formlosen Anfrage soll die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde handelt es sich bei der Fläche um ein arten- und strukturreiches Dauergrünland, welches gemäß Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt ist. Eine ganzjährige Beweidung mit acht Ponys auf der Fläche von ca. 5.400m² ist dem Biotop nicht zuträglich. Aus diesem Grund wird eine ganzjährige Nutzung als Koppel nicht befürwortet.

Seitens des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wird der angegebene Standort als kritisch angesehen. Der Abstand der jetzigen Maschinenhalle zum gegenüberliegenden Wohnhaus beträgt ca. 22 m. Der Mindestabstand von Pferdehalterungen zu Wohngebieten sollte 40m betragen. Allerdings sind bei Abständen zwischen 20m und 40m auch Einzelfallprüfungen möglich.

Im Wesentlichen schließt sich der technische Umweltschutz bzgl. des Abstandes des Stalles zur Wohnbebauung der Stellungnahme des AELF an und verweist auf eine evtl. Einzelfallprüfung.

Laut fachkundiger Stelle in der Wasserwirtschaft besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht ebenfalls Einverständnis, wenn der anfallende Pferdemist, so wie vom Antragsteller beschrieben, direkt auf einem Autoanhänger gelagert und 2-3 mal wöchentlich entsorgt wird. Es ist aber hinsichtlich der Mistlagerung sicherzustellen, dass es zu keiner Zeit zu Abschwemmungen von Sickersaft kommt.

Seitens der AWS steht der Nutzung Koppel nichts entgegen. Allerdings verläuft durch das Grundstück ein Mischwasserkanal mit einem angebundenen Schacht Nr. 4527. Dieser unterliegt im Zuge der Eigenüberwachung regelmäßigen Kontrollen. Aus diesem Grund muss der Schacht immer zugänglich sein. Weiterhin ist entlang der Kanaltrasse die Errichtung von Baulichkeiten und das Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern untersagt.

Damit ist das Vorhaben unter Beachtung der vorstehenden Stellungnahmen und unter Verweis zur Einhaltung der Punkte des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ aus planungsrechtlicher Sicht als zulässig zu beurteilen. Eine endgültige Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens kann erst nach Vorliegen einer konkreten Planung unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der externen Stellungnahmen erfolgen.

 

+++ Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen +++

Die Erstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 127, 129, 130, 137, 138, 139, jeweils Gemarkung Selb-Plößberg mit einer Fläche von rund 65.973 m² wird gemäß BauGB als derzeit planungs-rechtlich unzulässig eingestuft. Der Antragstellerin kann die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nicht bestätigt werden.

Dagegen kann die Erstellung einer rund 6.000 m² großen Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 346 der Gemarkung Unterweißenbach (nördlich angrenzend zum Fußballplatz des SV Union Selb) gemäß BauGB als planungsrechtlich zulässig eingestuft werden. Eine endgültige Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens kann aber erst nach Vorliegen einer konkreten Planung unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der externen Stellungnahmen erfolgen.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Matthias Müller (CSU) teilte in vorheriger Sitzung mit, dass die Schulbussituation in der Hohenberger Straße aufgrund der Baustelle aktuell sehr unzufriedenstellend sei, da die Schüler von Silberbach und Längenau regelmäßig zu spät zur Schule kommen würden. Er bat um Kontaktaufnahme mit dem staatlichen Bauamt, damit die Busspur am Gymnasium schneller ertüchtigt wird.

Info hierzu: Das Ordnungsamt teilt mit, dass die Bushaltestelle derzeit aufgrund vom Leitungsbau in der Hohenberger Str. nicht angefahren werden kann, da die Busse nicht umkehren bzw. rückwärtsfahren können und auch nicht dürfen. Nach Prüfung mit der VGN und der Polizeiinspektion Marktredwitz ist eine Verlegung der Bushaltestelle nicht möglich.

Das Landratsamt Wunsiedel hat zwischenzeitlich die VGF gebeten, die Fahrt der Linie 11 morgens zu den Selber Schulen vorzuverlegen, sodass ein pünktliches Erreichen der ersten Schulstunde gewährleistet ist. Eine entsprechende Fahrplanänderung wurde in dieser Woche vorgenommen.

 

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