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rathaus selb9.5.2024 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: der Anbau eines unbeheizten Wintergartens an das bestehende Wohnhaus im Anwesen „Böttgerstraße 43“, die Nutzungsänderung eines Büros zu einer Wohnung im Anwesen „Schmiedbergl 2“, der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport im „Lindackerweg sowie die Nutzungsänderung des ehemaligen Stalls in eine Wohnung im Anwesen „Hengstbergweg 21“. Weiter wurde der Anbau eines Wintergartens an das bestehende Gebäude im Anwesen „Am Voitsberg 10“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

 

+++ Nutzungsänderung von ständigem Wohnen in eine Ferienwohnung +++

Beabsichtigt ist die Nutzungsänderung von ständigem Wohnen in eine Ferienwohnung im Erdgeschoss links im Anwesen Fichtenweg 42.

Bei dem Vorhaben handelt es sich aus planungsrechtlicher Sicht um eine gewerbliche Nutzung. Nach BauNVO gehören Ferienwohnungen zu den Nutzungen, die ausnahmsweise zugelassen werden können. Die Genehmigung des Vorhabens kann daher aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden. Der Nutzungsänderung wurde vom Bauausschuss unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt

Selbiges gilt für das Vorhaben einer Nutzungsänderung von derzeit Wohnhaus auf Kurzzeitvermietung (Ferienwohnungen) im Anwesen Hans-Köhler-Straße 12

 

+++ Neubau eines Einfamilienwohnhauses +++

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1256_11 (Papiermühlweg).

Im betroffenen Bereich verlangt der Bebauungsplan mindestens ein Untergeschoss (Hanglage) und zwei Vollgeschosse. Davon abweichend ist das Vorhaben mit nur einem Vollgeschoss geplant. Zudem ragt die nördliche Ecke der Garage etwa 3,00 m über die Baugrenze. Die geforderte Stauraumtiefe von 5,00 m wird dabei jedoch eingehalten.

Bezüglich Dachform und Dachneigung setzt der Bebauungsplan ein Sattel- oder Pultdach mit mindestens 30° Dachneigung fest. Abweichend davon ist das Vorhaben mit einem Walmdach und 23° Dachneigung geplant. Garagen können die festgesetzte Mindestdachneigung um 10° unterschreiten. Die Dachform der Garage muss jedoch der Dachform des Hauptgebäudes entsprechen. Im Widerspruch zu diesen Festsetzungen ist die Garage mit einem Flachdach geplant.

Die vorgenannten Abweichungen sind jedoch insgesamt städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit sind jeweils die Voraussetzungen für eine Befreiung nach BauGB gegeben. Dem Vorhaben wurde folglich unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung vom Bauausschuss zugestimmt.

 

+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) für die verwendeten Materialien und Farben wird die Gesamtinstandsetzung des Pfarrhauses Herz-Jesu-Selb im Anwesen Wittelsbacherstraße 15 gestattet. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach BayDSchG, verbunden mit den fachlichen Auflagen des BLfD, wird in Aussicht gestellt

 

+++ Errichtung eines Carports +++

Die Errichtung eines Carports mit den Grundmaßen von ca. 3,5 x 5,3 m auf dem Anwesen „Georg-Ritter-Straße 1“ wird nach BauGB als planungsrechtlich zulässig eingestuft. Dem Antragsteller kann die Genehmigungsfähigkeit bestätigt werden.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Roland Schneider (FWS) erläuterte in vorheriger Sitzung, dass viele Autofahrer nicht bis an die Haltelinie der Ampel vorfahren, die die Autoerfassung für die automatische Ampelsteuerung einleitet. Er fragte nach, ob an diesen Ampelanlagen Schilder „bis zur Haltelinie vorfahren“ angebracht werden können.

Info seitens der Verwaltung hierzu: Nach Rücksprache mit der Polizei ist gemäß StVO eine Haltelinie vorhanden, an dieser angehalten werden muss und für jeden erkennbar ist. Seitens des Tiefbauamtes wurden die Schleifen überprüft und festgestellt, dass diese einwandfrei auslösen, sobald ein Fahrzeug sich darauf befindet. Die Schleifen wurden beim damaligen Straßenbau in die Asphaltschichten mit eingebaut. Deren Lage ist somit optisch nicht erkennbar. Schleifen beginnen üblicherweise 1,0 m vor der Haltelinie und weisen Längen von 5,0 m auf. Sobald sich ein Fahrzeug in diesem Korridor befindet, wird es erkannt. Das Fahrzeug muss sich dabei nicht direkt in der „Schleifenfläche“ befinden. Ein zusätzliches Schild ist nicht erforderlich.

 

+++ Anfragen +++

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger) ging auf den Nikolaus-Kindergarten ein. Im Zuge der umgesetzten Baumaßnahmen wurde eine Schaukel im Außenbereich entfernt. Sie erklärte, dass in den Planungen der Gestaltung des Bereichs wieder die Installation einer Schaukel - bestenfalls eine Nestschaukel – berücksichtigt werden sollte.

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