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rathaus selb8.2.2024 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde auf dem Büroweg die Umnutzung von Praxisräumen in Wohnraum im Anwesen „Bei der Linde 11“ genehmigt. Außerdem wurde der Aufbau einer Dachgaube sowie der Dachgeschossausbau im Anwesen Sedanstraße 21 im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

 

+++ Errichtung von Elektro-Ladesäulen und einer Trafostation +++

Beabsichtigt ist die Errichtung von vier Elektro-Ladesäulen für acht Bestandsstellplätze und einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1370/0 im Unterweißenbacher Weg 1.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Ladestation der ansässigen Einzelhandelsbetriebe. Die geplante Ladestation kann damit nicht als Nebenanlage beurteilt werden. Planungsrechtlich handelt es sich folglich um einen eigenständigen Gewerbebetrieb, der außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden soll. Zudem widerspricht das Vorhaben der Festsetzung „Sondergebiet mit Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel“.

Da die Abweichungen jedoch städtebaulich vertretbar sind, wurde entsprechend notwenigen Befreiungen durch den Bauausschuss zugestimmt.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienwohnhauses +++

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im Gerhart-Hauptmann-Weg 6.

Der Bebauungsplan gibt für den betroffenen Bereich eine Dachneigung von 55° vor. Im Widerspruch hierzu ist eine Dachneigung von 25° geplant. Städtebaulich ist die Abweichung vertretbar. Eine Befreiung kann entsprechend gewährt und eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden.

 

+++ Errichtung eines Gartenpools +++

Wenngleich ein geplanter Gartenpool im Anwesen Ringstraße 3 entgegen dem hier festgesetzten Bebauungsplan außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden soll, so kann einer Befreiung zugestimmt und ein Erlaubnisbescheid in Aussicht gestellt werden.

 

+++ Errichtung einer PKW-Garage +++

Im Rahmen einer Bauvoranfrage wollte ein Antragsteller wissen, ob auf einem noch von der Stadt zu erwerbenden Teilstück der Fl.-Nr. 1694/0 (Bereich Jean-Paul-Straße) eine PKW-Garage mit der Grundfläche von 3 x 7 m und einem Flachdach errichtet werden darf.

Die Garage soll außerhalb einer Fläche für die Errichtung von Garagen auf einer öffentlichen Grünfläche errichtet werden. Dabei kommt die Nordostecke der Garage - unterstellt die Rückseite der Garage nimmt die rückseitige Flucht der bestehenden Garagen auf - etwa bis zu 0,80 m im Schutzstreifen eines Kanals zu liegen.

Laut Beschreibung ist zudem davon auszugehen, dass die Garage mit einem Flachdach errichtet werden soll. Der Bebauungsplan gibt für Garagen ein Satteldach mit einer Dachneigung von 28° bis 32° vor. Städtebaulich sind die Abweichungen vertretbar. Seitens der AWS besteht mit dem Vorhaben Einverständnis, wenn zum Schutz des dortigen Kanals die Fundamentierung der Garage als Bodenplatte erfolgt und der Schutzstreifen des bestehenden Kanals seitens der Stadt Selb um 1,00 m in nordöstliche Richtung erweitert wird.

 

+++ Anbringung einer beleuchteten Werbeanlage +++

Im November 2023 wurde der Antrag zur „Anbringung einer beleuchteten Werbeanlagen an der Hauswand des Anwesens Schillerstraße 14 Richtung Poststraße“ auf Grundlage der Gestaltungsfibel der Stadt Selb, sowie des Einfügegebots gemäß § 34 Abs. 1 BauGB abgelehnt.

Der Antrag auf Errichtung dieser Werbeanlage wurde daraufhin mit der oben beschriebenen Begründung durch die Verwaltung abgelehnt. Am 21.12.2023 ging mit Schreiben des Verwaltungsgerichts Bayreuth die Klage der Bauherrin vom 19.12.2023 gegen den Ablehnungsbescheid der beantragten Werbeanlage ein. Die Klage ist zulässig und nach Einschätzung des Rechtsamtes auch begründet. In einer weiteren Verfolgung des gerichtlichen Verfahrens würde die Stadt Selb dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit unterliegen, worauf auch ein Verwaltungsrichter bei einer Vor-Ort-Begehung aufmerksam machte. Folglich nahm der Bauausschuss den Beschluss zurück.

Im Fall einer öffentlichen Sondernutzung, würde die Werbetafel zu weit in den Gehwegbereich ragen, so werden entsprechende Gebühren erhoben.

 

+++ Errichtung einer privaten Lagerhalle +++

Aus planungsrechtlicher Sicht Einverständnis besteht für die geplante Errichtung einer privaten Lagerhalle mit den Grundmaßen von ca. 10 x 15m für die Unterbringung von Oldtimern im Anwesen „Adolf-Kolping-Straße 1“.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) bat zu prüfen, warum auf Höhe des Wasserbettenstudios in der Bahnhofstraße kurz vor der Ampel stadteinwärts schon seit längerer Zeit eine Warnbake auf einem Loch seht und nichts passiert.

Info aus der Bauverwaltung: Im Bereich Anfang der Bahnhofstraße ist ein Schacht eingebrochen, der befahren und wieder Instand gesetzt werden muss. Das Tiefbauamt hat Kenntnis davon. Es ist geplant, die Maßnahme in diesem Jahr durchführen.

 

Roland Schneider (FWS) wollte wissen, warum sehr häufig Heimspiele des VER Selb als Risikospiele eingeordnet werden und dadurch der Verkehr durch den Wald über den Goldberg abgeleitet werden muss. Weiterhin fragte er nach, ob der Weg durch den Wald ertüchtigt werden kann.

Info hierzu: Die Spiele des VER Selb werden vor der Saison in Absprache mit dem SKB (Szenekundiger Beamter), dem Verein und der PI Marktredwitz kategorisiert. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der letzten Saison werden dabei berücksichtigt. Allerdings kann auch kurzfristig ein Spiel in eine andere Kategorie eingestuft werden. Um die Trennung der Fans zu gewährleisten und Ausschreitungen zu vermeiden, erfolgt die Abfahrt der Selber Fans über den Forstweg in Richtung Siebenstern-Platz. Der Weg ist Eigentum des Freistaates Bayern, Forstverwaltung.

 

+++ Anfragen +++

Bewohner des nördlichen Bereichs der Friedrich-Ebert-Straße führen derzeit eine Unterschriftensammlung mit der Forderung nach Anwohnerparkausweisen durch und möchten dadurch auf die prekäre Parkplatzsituation aufmerksam machen, die sich seit der Öffnung des Kreisverkehrs am Bahnhof hier für Anwohner ergibt.

Michael Sporer (Aktive Bürger) erinnerte in diesem Zusammenhang an seine Anfrage aus dem Jahr 2022, die bereits auf mögliche verschärfte Parkplatzprobleme hinwies. In der Folge wurde durch das Tiefbauamt ein Entwurf für einen möglichen Parkplatz im Park zwischen der Bahnhofstraße und der Friedrich-Ebert-Straße erstellt. Später wurde allerdings darauf verwiesen, dass bei der Neugestaltung der Bahnhofstraße hier Parkmöglichkeiten mit berücksichtigt werden sollen. Wie Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch nun erklärte, wolle man dann nach Fertigstellung – hinzu kommen Parkplätze westlich des Bahnhofgebäudes – die dann entstehende Parkplatzsituation zunächst beleuchten, um ggf. daraus weitere Schritte zu erarbeiten und an die Bedürfnisse anzupassen. Weiter habe man kürzlich erst sogenannte „Dauerparker“, wie Halter von Zustellfahrzeugen, kontaktiert und darum gebeten, ihre Fahrzeuge aus der Friedrich-Ebert-Straße zu entfernen.

 

Roland Graf (SPD) meint, dass im Anton-Bruckner-Weg die angebrachte Geschwindigkeitsmesstafel an einer Stelle installiert wurde, die hier eher kontraproduktiv wäre und folglich in diesem Bereich verlegt werden sollte.

 

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