6.12.2023 - Geplante Bauvorhaben, Bebauungs- und Grünordnungspläne, Anfragen … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 218 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auf dem Gelände der Kläranlage Selb +++
Der Bauausschuss nahm vom Ergebnis der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und vom Ergebnis der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, den entsprechenden Behandlungsempfehlungen (wie u.a. Regelungen zum Punkt „Flächenbegrünung“ - diese sind danach zweimal im Jahr zu mähen, das Mähgut ist abzufahren; die erste Mahd ab dem 15. Juni) zuzustimmen und den Planentwurf für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 218 jeweils in der Fassung vom 30.08.2023, jeweils ergänzt um die Beschlussempfehlung und den Entwurf für die zugehörige Flächennutzungsplanänderung Nr. 2022/2 einschließlich Begründung, jeweils in der Fassung vom 30.08.2023, als Satzung zu beschließen bzw. festzustellen.
+++ Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 219 +++
Dem Stadtrat wurde in seiner Oktober-Sitzung der Entwurf für die Kindertagesstätte, die im Bereich der Anschlussstelle Selb-Nord im Anschluss an die Wohnbebauung Kappel errichtet werden soll, vorgestellt. Nachdem der Stadtrat den Entwurf für die geplante Kindertageseinrichtung gebilligt hat, sind nun die Bebauungspläne, die für das benötigte Areal ein eingeschränktes Gewerbegebiet bzw. eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Ballspielplatz festsetzen, entsprechend zu ändern.
Unter Berücksichtigung des Entwurfs für die Kindertagesstätte sieht das Plankonzept im Wesentlichen die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Fläche für den Gemeinbedarf“ vor und bestimmt, dass darin die Errichtung einer Kindertagesstätte einschließlich der zugehörigen Außenspielflächen und die zugehörigen Stellplätze zulässig sind. Dabei werden im Hinblick auf die vorhandene Wohnbebauung auch die Zuwegung zu den Stellplätzen und die Stellplätze selbst vorgegeben.
Daneben enthält das Plankonzept zwei öffentliche Grünflächen, auf denen erforderliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Auch hier wurde die bestehende Wohnbebauung (z.B. Sichtschutz) berücksichtigt.
Eine bestehende Gehölzgruppe ist im Plankonzept mit einem Erhaltungsgebot belegt. Weiterhin sieht das Konzept entlang der Südwestgrenze die Eingrünung des Areals (Pflanzgebot) vor.
+++ Errichtung eines Otterschutzzaunes +++
Die Errichtung eines bis zu 2 Meter hohen Otterschutzzaunes zum Schutz einer Teichanlage auf Fl.-Nr. 95/2, Gemarkung Silberbach, wird gemäß BauGB als planungsrechtlich unzulässig beurteilt. Das geplante Vorhaben kann nicht genehmigt werden.
Der Zaun würde das Landschaftsbild beeinträchtigen, der Darstellung des Landschaftsplans widersprechen und das Landschaftsbild verunstalten. Zudem würde ein Zaun um die Teichanlage den Erholungswert des Gebiets für die Allgemeinheit beeinträchtigen, da dieses nicht mehr zugänglich wäre. Hinzu kommt, dass der Zaun vom Fischotterbeauftragten nicht befürwortet, also als ungeeignetes Mittel zum Schutz der Teichanlage gesehen wird. Diese Auffassung wird auch von der Fachberatung für Fischerei geteilt.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Walter Wejmelka (SPD) bemängelte, dass das Wartehäuschen am Bahnhaltepunkt Selb-Nord in einem desolaten Zustand sei. Er bat um Rücksprache mit dem Eigentümer bezüglich einer Ertüchtigung.
Die Stadtverwaltung hat folglich erneut bei der Deutschen Bahn diesbezüglich angefragt. Die Antwort der Deutschen Bahn lautete daraufhin: „Es ist richtig, dass im Jahr 2022 bereits die Planung für den Wartebereich stattfand. Stand aktuell wurde der Elektroverteiler aus dem bisherigen Wartehaus ausgebaut. Das Restgebäude soll noch in 2023 abgerissen werden. Im Zuge des Entlastungspaketes wurden die Sanierungen angemeldet und der Bahnsteig soll spätestens 2025 saniert werden. Einen neuen Wetterschutz möchten wir nach Möglichkeit im Jahr 2024 installieren. Bezüglich der Reinigungsqualität werden wir noch einmal Kontakt zu unserem Dienstleister aufnehmen. An dem wöchentlichen Reinigungszyklus hat sich nichts geändert.“
+++ Anfragen ++
Thomas Rohstock (Ortssprecher Silberbach) gab ein seitens eines Bürgers gemeldetes Schlagloch im Bereich der Sommerauer Straße bei der Abzweigung zum Hengstberg zum Hinweis.