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rathaus selb12.10.2023 – Die Errichtung eines Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten im Paul-Müller-Weg, geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb die geplante Büroerweiterung im Obergeschoss auf vorhandenem Gebäude im Anwesen Am Schreinersteich 1, der Neubau eines Wohnhauses (Tektur) mit 19 Wohneinheiten und 19 PKW-Stellplätzen im Anwesen Paul-Müller-Weg 5 sowie die Errichtung von zwei Dachgauben im Anwesen Oberweißenbach 3 auf dem Büroweg genehmigt.

 

+++ Photovoltaik-Freiflächenanlage in Oberweißenbach +++

Von einem Gewerbebetrieb, es handelt sich nicht um den Eigentümer der Flächen, wurde mitgeteilt, dass in der Gemarkung Oberweißenbach – im Bereich zwischen Oberweißenbach und der Bernsteinmühle - auf den Flurstücken 337, 338 und 339 eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geplant sei, mit der je ha und Jahr ca. 1.100.000 kWh Strom erzeugt werden könnten.

Die Flurstücke liegen im Außenbereich. Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage ist nicht privilegiert und erfordert zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einen Bebauungsplan.

Bereits im Jahr 2022 wurde für genau dieselben Flächen eine Voranfrage zur Errichtung einer PV-Anlage an die Stadt gerichtet hat. Der Ferienausschuss der Stadt Selb hat sich dann in seiner Sitzung am 31.08.2022 mit der Anfrage befasst und beschlossen, die geplante Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf o. g. Grundstücken abzulehnen. Der Bauausschuss rückte von diesem Beschluss nicht ab.

 

+++ Errichtung einer Fertiggarage +++

Zugestimmt wurde der angedachten Errichtung einer Fertiggarage im Anwesen Freiheitsstraße 8.

Der Bebauungsplan setzt hier entsprechend der Bestandsgebäude zwar fest, dass Gebäude mit einem Sattel- oder Walmdach mit 38°-50° Dachneigung zu errichten sind. Garagen und Nebengebäude dürfen dabei auch mit einer geringeren Dachneigung von mindestens 20° errichtet werden. Im vorliegenden Fall soll die Garage mit einem Flachdach errichtet werden. Aus städtebaulicher Sicht ist die Abweichung vertretbar und im Hinblick auf die existierenden Garagen, die bereits jeweils mit einem Flachdach ausgeführt sind, sogar vorzuziehen.

 

+++ Anbau eines Sommergartens +++

Ein eingeschossiger Sommergarten mit Pultdach darf an das bestehende Gebäude im Anwesen Alexander-von-Humboldt-Straße 10 angebaut werden.

Der Anbau mit aufschiebbaren Dach- und Seitenwandelementen aus Glas überschreitet dabei jedoch um ca. zwei Meter die hintere Baugrenze in Richtung Garten. Die unmittelbar betroffenen Nachbarn haben dem Bauantrag durch Unterschrift allerdings zugestimmt. Aus planungsrechtlicher Sicht kann daher eine Abweichung von der Baugrenzenfestsetzung und der abweichenden Ausführung ohne Abstandsflächen befürwortet werden.

 

+++ Erhöhung einer Einfriedung +++

Keine Einwände hat der Bauausschuss bei der geplanten Erhöhung einer Einfriedung im Anwesen „Am Steingeröll 21“.

Der Antragsteller plant aufgrund einer Hundehaltung auf dem Grundstück eine Einfriedungshöhe von ca. 1,45 m im Vorgartenbereich sowie an den seitlichen Grundstücksgrenzen. Im Vorgartenbereich soll hierzu ein Holzlattenzaun errichtet werden, bei den restlichen Grundstücksseiten ein kunststoffummantelter Maschendrahtzaun.

Der Bebauungsplan setzt fest, dass Einfriedungen im Vorgartenbereich maximal mit einer Höhe von 1,20 m über OK Straße errichtet werden dürfen. Dabei sind nur Holzlattenzäune oder Naturhecken zulässig. An den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen sind auch Maschendrahtzäune mit einer Höhe bis 1,80 m möglich. Bisher wurden im Baugebiet im Vorgartenbereich nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m zugelassen. Aufgrund der Lage des Grundstücks im Kurvenbereich ist eine klare Definition des Vorgartenbereiches nicht möglich. Aus städtebaulicher Sicht kann der geplanten Erhöhung der Einfriedung auf ca. 1,45 m zugestimmt werden.

 

+++ Anfragen +++

Walter Wejmelka (SPD) sprach den schlechten Zustand des Wartehäuschens und den Bereich rund um den Bahnhof Selb-Nord an. Er bittet um Nachfrage bei der Deutschen Bahn, zu welchem Zeitpunkt hier Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Roland Schneider (FWS) wollte wissen, wann die Geschwister-Scholl-Straße fertiggestellt wird. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch antwortete, dass die Baumaßnahme noch in diesem Monat fortgesetzt werde.

selb-live.de - Michael Sporer

 

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