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rathaus selb12.7.2023 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb die Hallenerweiterung für Großbauteile auf einem Firmengelände in der Lorenz-Hutschenreuther-Straße 81, die Tektur zum Umbau der ehemaligen Zahnarztpraxis im Erdgeschoss in Wohnraum und Ausbau des vorhandenen Dachbodens in Wohnraum im Anwesen Christian-Höfer Ring 3, die Errichtung einer offenen Lagerhalle auf einem Firmengelände in der Geheimrat-Rosenthal-Straße 110, die Nutzungsänderung der Bürofläche im Erdgeschoss zu einer Praxisfläche für Physiotherapie im Anwesen Ludwigsmühle 3, die Erweiterung des bestehenden Gebäudes im Grafenmühlweg 12 um einen Jugendraum in Holztafelbauweise, die Errichtung eines Carports über den Parkplatz mit PV-Anlage auf einem Firmengelände in der Gebrüder-Netzsch-Straße, der Austausch von Werbeanlagen der Tankstelle auf einem Firmengelände in der Weißenbacher Straße 90, der Neubau einer Lagerhalle und eines Reitplatzes auf Fl.-Nr. 412 der Gmk. Erkersreuth sowie die Errichtung eines Carports im Anwesen Wildenau 21 genehmigt.

 

+++ Nutzungsänderung zu Wohnzwecken in der Wunsiedler Straße - Bauvoranfrage - +++

Aus planungsrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig ist das Vorhaben eines Antragstellers, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1185/2 (Gemarkung Selb) eine Nutzungsänderung zu erwirken, um einen Wohnsitz anzumelden.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Durch die Gartennutzung ist die Darstellung des Flächennutzungsplanes zumindest teilweise obsolet, sodass dem Vorhaben diese Darstellung des Flächennutzungsplanes nicht entgegengehalten werden kann. Allerdings ist die Bedeutung für das Landschaftsbild – das Grundstück ist entsprechend der Darstellung des Landschaftsplanes wirksam bestockt, durchaus noch gegeben, diese Darstellung des Flächennutzungsplanes ist also noch zutreffend.

Westlich der betroffenen Fläche befindet sich in geringer Entfernung ein bebautes Grundstück, auf dem nach dem Krieg ein „Behelfsheim“, also Wohnnutzung genehmigt wurde. Aus heutiger Sicht ist dieses planungsrechtlich als Siedlungssplitter zu beurteilen. Diese würde durch das gegenständliche Vorhaben verfestigt und sogar erweitert. Es kann aktuell auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen für z.B. Straßen auslösen werde. Außerdem ist derzeit die Erschließung nicht gesichert. Das Grundstück ist zudem nur indirekt über einen nicht ausgebauten Feld- und Waldweg ans örtliche Straßennetz angebunden. Zwischen Feldweg und Grundstück befindet sich eine rund 85 Meter lange, private Zufahrt. Der öffentliche Feld- und Waldweg befindet sich in Baulast derer, die über diese Wegeverbindung ihre Grundstücke bewirtschaften.

 

+++ Errichtung einer Garage +++

Beabsichtigt ist der Ersatzneubau der Garage auf dem Grundstück Alte-Rehauer-Straße 16. Die geplante Garage soll mit einem Flachdach errichtet werden. Laut Bebauungsplan sind jedoch nur Satteldächer zulässig. Für die abweichende Dachform kann eine Befreiung jedoch befürwortet werden.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienwohnhauses +++

Die Baugenehmigung wird für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in der Stopfersfurther Straße auf der Fl.-Nr. 2842_14 in Aussicht gestellt.

Die Höheneinstellung des Wohngebäudes weicht von den Vorgaben des Bebauungsplanes dahingehend ab, dass die Oberkante (OK) Fertigfußboden (FFB) ca. 20 cm höher als zulässig geplant ist. Laut Festsetzungen des Bebauungsplanes kann hier aber eine Ausnahme erteilt werden, wenn die tatsächlichen Geländeverhältnisse (abfallendes oder steigendes Gelände) dies erforderlich werden lassen. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.

 

+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++

Von der geplanten Anbringung einer festen Markise über der Restaurantterrasse des Gebäudes Nr. 6 (Museum) des Baudenkmals „Porzellanikon Selb“ wurde vom Bauausschuss Kenntnis genommen. Gegen die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis durch die Regierung von Oberfranken bestehen keine Einwände.

 

+++ Nutzungsänderung zu Wohnzwecken am Marktplatz 13 - Bauvoranfrage - +++

Die Nutzungsänderung der Gewerbefläche in Wohnraum am Marktplatz 13 wird als planungsrechtlich zulässig eingestuft. Eine Genehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Errichtung einer Praxis für Podologie in Modulbauweise +++

Geplant ist, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1457/4 (Gmk. Selb) eine Praxis für Podologie in Modulbauweise zu errichten.

Der geplante Standort der Praxis liegt vollständig außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche im Kreuzungsbereich der Schlachthofstraße mit der Vielitzer Straße. Unter der Voraussetzung, dass das geplante Gebäude (6 x 6 Meter Grundfläche) wie beantragt in einem Abstand von 6 Meter zur bestehenden nordwestlichen Halle und 3 Meter zur südwestlichen Grundstücksgrenze errichtet wird, kann aus städtebaulicher Sicht dem Vorhaben zugestimmt werden.

Aufgrund des anschließenden Kreuzungsbereiches ist die Zustimmung des Ordnungsamts erforderlich, welches aber keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben erhebt.

Eine entsprechende Befreiung nach BauGB kann befürwortet werden.

selb-live.de - Michael Sporer 

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