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rathaus selb14.6.2023 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Photovoltaik-Freiflächenanlagen … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Dienstagabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurde von der Bauaufsicht der Stadt Selb der Dachgeschossausbau zu zwei Wohnungen im Anwesen Marktplatz 12 genehmigt. Weiter wurden folgende Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt: der Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertigdoppelgarage auf Fl.-Nr. 1702/7, die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.-Nr. 2842/11, Teichweg 44 sowie der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1702/14.

 

+++ Geplante Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Erkersreuth +++

Geplant ist in der Gemarkung Erkersreuth – etwa im Bereich zwischen Dorf Plößberg und Lauterbach - auf den Flurstücken 164/2, 164/10, 182, 187, 188,193, 202, 203, 205, 213 und 214 (angegebene Flächengröße ca. 145.624 m²) die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 18.000 kWp.

Die Flurstücke liegen im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt für das Areal „Fläche für die Landwirtschaft“, im Norden des betroffenen Gebiets auch „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild und die Naherholung“ dar. Die derzeitige Nutzung der Grundstücke entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage ist nicht privilegiert und erfordert zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einen Bebauungsplan. Für derartige Vorhaben bietet sich die Möglichkeit, auf Antrag des Vorhabenträgers einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Im konkreten Fall ist die Umsetzung des Konzepts einer „TierwohlPV“ angedacht. Die Fläche soll dabei doppelt genutzt werden, sprich sowohl für die Energiegewinnung als auch für den landwirtschaftlichen Betrieb, wie z.B. Weidetierhaltung. Die Kommune würde durch Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Auch eine Bürgerbeteiligung ist bei der Realisierung, wie einst beim Windpark Vielitz, angedacht.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

+++ Errichtung einer Doppelgarage +++

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück „Fichtenweg 20“. Das Vorhaben wird im Wesentlichen an das bestehende Nachbargebäude angebaut und überschreitet dabei die rückwärtige Baugrenze um etwa 2,50 m. Städtebaulich ist die Abweichung allerdings vertretbar. Eine Befreiung nach BauGB wird gewährt.

 

+++ Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes +++

Errichtet werden darf ein 1,20 m hoher Doppelstabmattenzaunes zur Einfriedung des Grundstücks im Anwesen „Am Steingeröll 1“. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Errichtung des Zauns an den seitlichen und der hinteren Grundstücksgrenze keine Bedenken.

 

+++ Errichtung eines Gartengerätehauses mit Holzlege +++

Die Antragsteller beabsichtigen ein Gartengerätehaus mit Holzlege an eine bestehende Doppelgarage im Anwesen „Edith-Stein-Weg 33“ anzubauen.

Das Bauvorhaben liegt komplett außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche. Weiterhin setzt der Bebauungsplan als zulässige Dachform nur das Satteldach mit einer Dachneigung von 38° +/- 3° fest. Das Gerätehaus soll jedoch mit einem flach geneigten Pultdach errichtet werden. Alle genannten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind jedoch städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, so dass jeweils die Voraussetzungen für eine Befreiung nach BauGB gegeben sind. Die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt.

 

+++ Revitalisierung der Jahnturnhalle +++

Geplant ist die Revitalisierung der Jahnturnhalle in Selb mit Umbau und Erweiterung der bestehenden Sportstätten und Nebenräume sowie die Nutzungsänderung der Pächterwohnung in Büroräume im zweiten Obergeschoss.

Die angrenzende südöstliche Bebauung steht unter Denkmalschutz. Somit bedarf es für das Vorhaben der Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege -BLfD-.

Die Erweiterung der bestehenden Sportstätte durch den Anbau in nordöstliche Richtung überschreitet die festgesetzte Baugrenze des Bebauungsplanes um ca. 3 Meter. Jedoch ist die Abweichung von der überbaubaren Grundstücksfläche städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Der Anbau wird entsprechend dem Bestand mit einem flachgeneigten Pultdach ausgeführt. Gestalterisch und technisch macht die Ausführung mit einem Satteldach, so setzt es der Bebauungsplan für den betroffenen Bereich fest, hier keinen Sinn. Daher wird auch bezüglich der abweichenden Dachform eine Befreiung nach BauGB empfohlen. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit sind jeweils die Voraussetzungen für eine Befreiung nach BauGB gegeben.

Mit dem Vorhaben besteht vorbehaltlich der Zustimmung des BLfD und der Gewährung der Befreiungen aus planungsrechtlicher Sicht Einverständnis.

Das BLfD hat mit seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass durch die geplanten Maßnahmen keine merkliche Beeinträchtigung der benachbarten Denkmäler zu erwarten ist und dadurch keine denkmalfachlichen Belange geltend gemacht werden.

Dem Bauvorhaben wurde unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Privilegierte Photovoltaikfreiflächenanlage an der Autobahn A 93 - Bauvoranfrage - +++

Die ESM möchte auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 232, 236, 240, 242/3, 266, 264, 281, 285, 206/1, 304, 302, 370/6, 369, 362/3, 362/5, 362/4, 361, 362, 103, 307/7, 332, 345, 344/3, 332 der Gemarkung Vielitz (längs der Autobahn) eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von 15 MWp errichten.

Seit der Änderung des BauGB ist die Nutzung solarer Strahlungsenergie u.a. auf einer Fläche längs von Autobahnen in einer Entfernung zu dieser von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn privilegiert, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.  Laut Anfrage werden neben einem Blendgutachten auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Die artenschutzrechtlichen erforderlichen Untersuchungen würden aktuell laufen.

Sollten Grundstücke oder Teile davon nördlich der Abfahrt Selb-Nord als Gewerbefläche in Betracht gezogen werden, sei eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung selbstverständlich, sodass die geplante PV-Anlage ggf. kleiner ausfallen würde. Dieser Punkt soll nach Auffassung des Bauausschuss noch näher betrachtet werden.

Unter der Voraussetzung, dass die beteiligten Fachstellen keine öffentlichen Belange vorbringen, die dem Vorhaben entgegenstehen, ist das Vorhaben privilegiert.

Die ausreichende Erschließung des Vorhabens ist machbar und müsste ggf. auch vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung des Vorhabens ist außerdem mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen. Die öffentlich gewidmeten Flächen müssen für die Allgemeinheit zur Nutzung freigehalten werden. Soweit dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen und Einigkeit bezüglich der Gewerbeflächen erzielt wird, wird eine Genehmigung des Vorhabens empfohlen.

 

+++ Fortführung der Straßenbestandsverzeichnisse der Stadt Selb +++

Die Fl. Nr.: 2248/1 der Gemarkung Selb ist als Ortsstraße Nr. 384 gewidmet und liegt im Gewerbegebiet. Zur Realisierung der Erweiterung des Firmengeländes durch die Fa. Kyocera ist es erforderlich, die als Firmenzufahrt genutzte Ortsstraße Nr. 384 einzuziehen. Durch den Übergang der Strecke von der Einmündung Lorenz-Hutschenreuther-Straße und 17 Meter nach der Einmündung der Lorenz– Hutschenreuther-Straße in den Besitz der Fa. Kyocera hat die Straße in dem Sinne keine öffentliche Bedeutung mehr. Demzufolge kann der Ortsstraße 384 der öffentlich-rechtliche Sachstatus und der Allgemeinheit die gemeingebräuchliche Nutzung entzogen werden. Der Bauausschuss stimmte dem zu.

selb-live.de - Michael Sporer 

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