1.12.2022 – Als zu kostenintensiv wird der ursprünglich geplante zweigeschossige Bau einer Kindertagesstätte oberhalb des Bahnhofareals betrachtet. Stattdessen soll der neue Kindergarten nun im Bereich der Zufahrt zur Kappel (Selb-Nord) entstehen. Damit bieten sich für den Träger mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Auch kann die Kindertagesstätte um eine Gruppe erweitert werden.
Bereits in der April-Sitzung 2020 wurden dem Stadtrat verschiedene Standorte für einen Kindergarten im Wohngebiet Kappel vorgestellt. In einem einstimmigen Beschluss wurde sich, wie auf selb-live.de berichtet, für ein Grundstück in der Alten Rehauer Straße oberhalb des Bahnhofareals als zukünftiger Standort für die Kindertagesstätte entschieden.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde zwischenzeitlich das genaue Raumprogramm für die viergruppige Kindertagesstätte mit dem Träger und den möglichen Fördergebern ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass das angedachte Grundstück für eine eingeschossige Bebauung mit den geforderten Außenspielflächen für die Kinder zu klein ist. Eine zweigeschossige Lösung ist kostenintensiver, da hier ein Aufzug (mit zudem jährlichen Wartungskosten) gefordert wäre und die Gebäudekonstruktion einen zweiten baulichen Rettungsweg vorsehen müsste. Ein zweigeschossiges Gebäude würde für den AWO Ortsverband Selb als Träger auch einen zusätzlichen personellen Aufwand bedeuten.
Auch wurde geprüft, ob sich das Grundstück durch eine Erweiterung Richtung Westen besser für die Funktion der Kindertagesstätte nutzen lassen würde. Selbst wenn die Fläche von zwei bis drei Kleingärten dem Grundstück hinzugefügt werden, bleibt das Grundstück sehr schmal und schlecht zugänglich, da das Grundstück südlich und östlichen mit einer hohen Böschung (bis ca. 7m Höhenunterschied) abschließt. Parkflächen für die Eltern und das Personal müssten östlich unterhalb des Grundstück vorgesehen werden. Entlang der Alten Rehauer Straße Richtung Rainer-Maria-Rilke-Weg gibt es auf der linken Seite keinen und auf der rechten Seite nur einen sehr schmalen Gehweg, so dass eine sichere Zugänglichkeit für die Eltern mit ihren Kindern (an der Hand oder im Kinderwagen) weder vom angedachten Parkplatz noch fußläufig gegeben ist. Hier müsste mit großem Aufwand ein Gehweg auf Grundstückseite hergestellt werden, da die Straße ohnehin schon sehr schmal ist.
Durch die Böschung entlang des Grundstückes wäre das wiederum nur mit hohem technischen Aufwand (z.B. Stützwand über fast 70 Meter) möglich und würde das Grundstück noch weiter schmälern. Auf dem Grundstück selbst sollte mindestens ein behindertengerechter Parkplatz und ein Parkplatz für die Essensanlieferung vorgesehen werden. Durch die Böschung gibt es dafür auf dem Grundstück nicht viele Möglichkeiten für die Zufahrt. Das Ausparken wäre verkehrstechnisch problematisch, da das im Kreuzungsbereich stattfinden müsste. Eine spätere Erweiterung des Gebäudes wäre bei keiner der Varianten an diesem Standort möglich.
Aus diesen Gründen wurde nach einem alternativen Grundstück im Bereich der Kappel gesucht und es wurde das Grundstück FlurNr. 1626 im Bereich der Zufahrt zur Kappel (Selb-Nord) für eine genauere Betrachtung herangezogen. Schon einmal wurde dieser Standort dem Stadtrat bereits kurz vorgestellt.
Die Anbindung zu diesem Grundstück wäre auf kurzem Weg möglich und auch fußläufig vom Wohngebiet aus gut erreichbar. Auf dem Grundstück selbst wäre genug Platz, das notwendige Raumprogramm in einem eingeschossigen Gebäude, die Außenspielflächen und ausreichend Parkplätze unterzubringen. Im Hinblick auf den Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen könnte eine eventuelle spätere Erweiterung bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Das Landratsamt Wunsiedel hatte damals den Standort für geeignet befunden.
In einem Gespräch mit Rainer Pohl, dem Vorsitzenden der AWO Ortsverband Selb, wurde die Problematik des ersten Standortes dargelegt und das alternative Grundstück vorgestellt. Für die AWO würde dieser Standort in Frage kommen. Zugleich plane man gar damit, die Kita um eine Kindergartengruppe auf insgesamt fünf Gruppen (zwei Krippengruppen (U3), drei Kindergartengruppen (Ü3)) zu erweitern, da die Krippenkinder mit 2,6 Jahren in den Regelkindergarten wechseln und somit im Kindergarten zu wenig Plätze zur Verfügung ständen. Auch möchte der Betreiber sich im Bereich Inklusion weiterentwickeln.
Auch die Art der vorgesehenen Verpflegungsvariante ist planungsrelevant, da hier unterschiedliche Raumgrößen und Ausstattungen für die Küche zu berücksichtigen sind.
Weiter wurde ein Bau einer Photovoltaik-Anlage auf dem neuen Gebäude vorgeschlagen, um zukünftig ressourcenschonend die Kita mit Strom versorgen zu können.
Roland Schneider erklärte, dass man sich als FWS-Fraktion aufgrund der hohen Lärmbelastung und den Abgasen gegen den Standort an der Autobahn ausspricht. Nicht nachvollziehbar sei für ihn die angesprochene notwendige höhere Personalstärke bei einem zweigeschossigen Bau.
Wolfgang Kreil (CSU) hätte natürlich die Lage oberhalb des Bahnhofs vom Gelände her besser gefallen. Die Argumente gegen einen zweigeschossigen Bau samt dem zusätzlichen Aufwand wie Aufzug und separate Fluchtwege hätten jedoch überzeugt, sich für den nun vorgeschlagenen Standort auszusprechen. Auch dem Thema fünfte Gruppe stehe man offen gegenüber. Beim Thema Photovoltaik meinte er, dass es hierfür wohl keine Fördermittel geben könnte. Wohl dürfte sich das nur rentieren, wenn der Strom selbst im Haus verbraucht wird. Eine Finanzierung könnte sich aber finden, sollte sich die Anlage langfristig rechnen. Hier bedarf es für eine Entscheidungsgrundlage entsprechender Zahlen,
Dr. Klaus von Stetten (Aktive Bürger) sprach die gegenwärtige Situation an, dass viele Kita-Plätze benötigt werden. Der Wunsch des Trägers nach einer fünften Gruppe als auch einer Bauweise, die nicht zusätzlich mit Personal belastet, stehe so im Vordergrund.
Walter Wejmelka (SPD) erklärte, dass der Kindergarten für das Einwohner starke Wohngebiet auf die Kappel müsse. Alternative Flächen stünden hier jedoch nicht zur Verfügung.
Mit drei Gegenstimmen seitens der FWS wurde sich mehrheitlich für das genannte Grundstück als zukünftigen Standort der Kindertagesstätte festgelegt. Auch das Angebot seitens der Trägerschaft für einen fünfte Gruppe wird angenommen. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des neu zu errichtenden Gebäudes wird zudem in die Planung und Ausführung der Kindertagesstätte mit aufgenommen.