15.9.2022 - Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden der Bau eines Leichtbauzeltes Aluflex auf der Fl.-Nr. 2165, Gemarkung Selb, sowie die Errichtung eines Singlehauses auf der Fl.-Nr. 121, Gmk. Silberbach, durch die Bauaufsicht der Stadt Selb genehmigt.
+++ Fortführung der Straßenbestandsverzeichnisse +++
Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 253s Fl. Nr. 382/0 Gemarkung Spielberg liegt zwischen der Einmündung Staatsstraße 2179 und Fl. Nr. 381/0 Gemarkung Spielberg. Dieser Weg ist in der Natur nicht mehr erkennbar. Damit diese nicht mehr genutzte Wegefläche ggf. den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zugemessen werden kann, ist ein Einziehungsverfahren nach dem Bayerischen Straßen - und Wegegesetz erforderlich. Die Erschließung der umliegenden Grundstücke ist durch die öffentlichen Feld- und Waldwege Nr. 253r und 253o sichergestellt.
+++ Erweiterung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 131a +++
Mit Ausnahme einiger Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung und der Kniestockhöhe, die 1978 in einem vereinfachten Verfahren überarbeitet wurden, ist der Bebauungsplan seit 30.07.1976 rechtskräftig. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass der Bebauungsplan verschiedene Festsetzungen enthält, die städtebaulich heute überholt bzw. nicht zwingend erforderlich sind.
So setzt der Bebauungsplan z.B. zwischen dem Häusellohweg und der Straße Bei der Linde einen Bereich fest, in dem nur Hausgruppen zulässig sind, im Norden des Bebauungsplanes Fußwege, die durch die bauliche Entwicklung überholt sind oder einen Spielplatz, der wegen der in der Regel großzügig bemessenen Grundstücke wohl nicht wirklich benötigt wird.
Der Stadtrat beschloss daher am 26.04.2017 eine Überarbeitung, also Änderung des Bebauungsplanes. Das vorliegende Plankonzept enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Verzicht auf die überholten bzw. nicht umsetzbaren öffentlichen Fußwege im Norden des Plangebiets. Diese wurden entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft, WA, öffentlicher Feld- und Waldweg oder Grünfläche festgesetzt.
- Einbeziehung von drei kleineren Grundstücken (Fl.-Nrn.: 896, 896/1 und 896/2) in den Geltungsbereich und Festsetzung dieser Grundstücke entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als WA bzw. private Grünfläche.
- Verzicht auf den Spielplatz und Festsetzung der Fläche entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft.
- Im Nordwesten des Plangebiets Zusammenfassung von drei WA-Bereichen und Vereinheitlichung und Erhöhung der Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse von II max. bzw. II zwingend auf III entsprechend der tatsächlichen Situation.
- In der Südhälfte des Areals zwischen Föhrenweg und der Stichstraße Häusellohweg und dem Fußweg Zulassung von Einzel- und Doppelhäusern. Bisher sind hier nur Hausgruppen zulässig.
- Lediglich für Vorgartenbereiche wird neben der maximal zulässigen Höhe von 1,20 m eine Materialeinschränkung - Maschendrahtzäune und Stabmattenzäune mit eingeflochtenem Sichtschutz sind ausgeschlossen – festgesetzt. Bei einer Bebauung mit Hausgruppen wird wegen der i.d.R. schmalen Grundstückszuschnitte die Zaunhöhe insgesamt auf 1,20 m begrenzt. Entgegen der bisherigen Regelung dürfen künftig bei Hausgruppen jedoch auch die Vorgärten eingefriedet werden.
- Im Osten des bisherigen Geltungsbereiches liegen drei Flurstücke nur teilweise innerhalb des Bebauungsplanes. Hier ist der Geltungsbereich situationsabhängig angepasst. Ein Flurstück nördlich des Häusellohwegs wurde insgesamt in den Geltungsbereich einbezogen, südlich des Häusellohwegs hingegen wurden zwei Teilgrundstücke herausgenommen. Die Festsetzungen zur Dachform und Dachneigungen wurden i.d.R. gelockert. Lediglich für die „Flachdach-Bebauung“ südlich des Häusellohwegs bleiben aus städtebaulichen Gründen nur Flachdächer erlaubt.
Der Bauausschuss nahm vom Planungskonzept Kenntnis und beschloss, dass dieses Konzept der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden sollen.
+++ Erneuerung eines Gartenzaunes +++
Der Erlaubnisbescheid für die Erneuerung eines Gartenzaunes im Anwesen „Adolf-Cloeter-Straße 18 wird in Aussicht gestellt. Beabsichtigt ist hier die Erneuerung der Einfriedung des Grundstückes entlang der Hohenberger Straße und eines kleinen seitlichen Abschnittes zur Fl.-Nr. 857/0 mittels eines 1,20 m hohen anthrazitfarbenen Stabmattenzaunes.
+++ Anbau von Balkonen auf den Anwesen Bauvereinstraße 6 und 8 +++
Geplant ist die Errichtung von jeweils zwei zweigeschossigen Balkonanlagen. Der hier gültige Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstücksflächen fest. Die geplanten Balkone liegen jeweils vollflächig außerhalb dieser Flächen. Städtebaulich sind diese Abweichungen jedoch vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Eine Befreiung wird gewährt, die Baugenehmigung in Aussicht gestellt.
+++ Containeranlage als Provisorium für eine Kindertagesstätte +++
Die Stadt Selb als Antragstellerin plant auf dem Grundstück Vorwerkstraße 4 die Errichtung einer Containeranlage als Provisorium für eine Kindertagesstätte.
Der vorgesehene Standort liegt nicht innerhalb einer überbaubaren Grundstücksfläche. Städtebaulich sind Abweichungen allerdings vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Überlagerung der Grünfläche erfolgt durch die Containeranlage auch nur vorübergehend, da diese ja nur als Provisorium geplant ist.
+++ Neubau einer Industriehalle +++
Das Unternehmen SI-KA-TEC beabsichtigt auf ihrem Betriebsgelände den Neubau einer Industriehalle mit Umfahrung zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigwaren auf einer Geländeaufschüttung sowie Parkplätzen, den Neubau von zwei Doppelgaragen und die Überdachung der bestehenden Stellplätze.
Die Teilvorhaben sind wie folgt zu beurteilen:
Geländeaufschüttung: Im Bereich des Hallenstandorts fällt das als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Areal etwa um 5 Meter nach Südosten hin ab. Damit die Fläche mit einem größeren Gebäude bebaut werden kann, ist eine Auffüllung des Gebiets notwendig. Gegen die Auffüllung bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Industriehalle: Der Bebauungsplan setzt bezüglich der Höhenlage baulicher Anlagen fest, dass die Höhe des Fertigfußbodens hangseitig maximal 15 cm über dem natürlichen Gelände liegen darf, lässt aber Ausnahmen zu, wenn sie dem Produktionsablauf geschuldet sind. Die maximal zulässige Traufhöhe von 10 m darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Im vorliegenden Fall ist dies zutreffend. Die Ausnahme nach Baugesetzbuch wird empfohlen.
Parkplätze: Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Parkplätze keine Bedenken.
Garagen: Die westliche Doppelgarage überschreitet die Baugrenze um etwa 4,50 m und ragt zudem in einen Streifen mit Pflanzgebot für Bäume entlang der Straße. Der verbleibende minimale Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt etwa noch 20 cm. Zwischen der Grundstücksgrenze und der befestigten Straße existiert ein ca. 2,50 m breiter straßenbegleitender Grünstreifen. Städtebaulich sind die Abweichungen vertretbar. Mit der nördlichen Doppelgarage besteht Einverständnis.
Stellplatzüberdachungen: Die Stellplatzüberdachungen entlang der Ascher Straße überschreiten die Baugrenze um ca. 2,50 m und ragen in gleicher Tiefe in den Streifen mit Pflanzgebot für Bäume entlang der Ascher Straße. Auch diese Abweichung ist städtebaulich Aus planungsrechtlicher Sicht besteht mit der Stellplatzüberdachung neben dem Bürogebäude Einverständnis.
Dem Bauvorhaben wurde durch den Bauausschuss unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.
+++ Anfragen +++
Roland Graf (SPD) fragte zum aktuellen Sachstand der Problematik eines Stollens bei der Baumaßnahme Bahnhofstraße (Bereich Goetheplatz) nach. Bauamtsleiter Helmut Resch antwortete, dass bei diesem Thema eine Fachfirma beauftragt wurde. Bisher sei noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, ob die Straße aufgebrochen werden muss. Zunächst werde versucht, über einzelne Bohrungen an den eingebrochenen Stellen diese Abschnitte entsprechend zu verfüllen und Bypässe für die Wasserführung zu errichten. Weiter werde sich über die weitere Vorgehensweise bei der Bewerkstelligung noch abgestimmt. Ohne die Ergebnisse der abschließenden Untersuchung könne jedoch aktuell noch nicht gesagt werden, welche weiteren Maßnahmen notwendig sein könnten und wie entsprechend die weitere Zeitschiene bei der Baumaßnahme aussieht.
Ende September wird sich Helmut Resch, der seit dem Jahr 1996 das Stadtbauamt leitet, in den Ruhestand verabschieden. Walter Wejmelka (SPD) wollte den Sachstand der Nachfolge wissen. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch informierte, dass man sich mit Bekanntwerden des Ausscheidens auf die intensive Suche nach einem Nachfolger begeben habe. Viele Möglichkeiten seien dabei ausgeschöpft worden, Kandidaten für die Stelle zu finden. Trotz vieler geführter Gespräche konnte die Neubesetzung mit einem geeigneten Bewerber bis dato nicht gelingen. Man bediene sich professioneller Hilfe, um in naher Zukunft die Position des Bauamtsleiter neu besetzen zu können.