11.5.2022 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Berichterstattung, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt: Die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Flurnummer 2842/11 Gemarkung Selb, der Neubau eines Padelplatzes auf der Flurnummer 123 der Gemarkung Erkersreuth, die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf der Flurnummer 111 der Gemarkung Längenau, die Errichtung einer Fahrradgarage an ein bestehendes Mülltonnenhäuschen in der Ludwigstraße 6 sowie der Wiederaufbau der Remise im Anwesen Längenau 51.
+++ Errichtung einer Garage +++
Als planungsrechtlich zulässig eingestuft wird das geplante Vorhaben, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2253/5, Gemarkung Selb eine Garage errichten. Vorgesehen ist dabei eine Variante mit drei Garagen mit gemeinsamem Satteldach. Aus planungsrechtlicher Sicht ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Hinsichtlich der Erschließung ist jedoch anzumerken, dass die Zufahrt über die bestehende, nicht ausgebaute Privatstraße erfolgen soll, über die auch die weiteren Anwohner derzeit zufahren. Diese Straße ist zwar im Eigentum der Stadt Selb, jedoch nicht gewidmet. Um hier von einer gesicherten Erschließung ausgehen zu können, muss der Bauherr eine Vereinbarung mit der Stadt Selb schließen, in der Regelungen über Benutzung, Unterhalt und eines möglichen späteren Ausbaus der Straße und den damit verbundenen Rechtsfolgen enthalten sind.
+++ Errichtung eines Carports +++
Als planungsrechtlich unzulässig eingestuft wird die Errichtung eines Carports auf Fl.-Nr. 773/8, Gemarkung Unterweißenbach.
Aus planungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass auch bei Fehlen eines Bebauungsplans eine fiktive Baugrenze von ca. 5 Metern im Vorgartenbereich existiert, an der sich die gesamte Bebauung des Straßenzuges sowohl mit Haupt- als auch Nebengebäude ausrichtet. Da der geplante Carport ohne Abstand zur Straße errichtet werden soll, passt sich das Bauvorhaben damit nicht in die Umgebungsbebauung ein und widerspricht dem Einfügegebot hinsichtlich BauGB. Aus städtebaulicher Sicht ist das Bauvorhaben daher in der beantragten Form nicht zulässig.
+++ Neubau einer Produktionshalle +++
Eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt wird das Vorhaben der Firma TeWe GmbH, auf dem Grundstück „Am Schreinersteich 1“ eine neue Produktionshalle mit Büro-, Technik und Umkleideraum sowie WC und Dusche zu errichten. Der erdgeschossige Neubau soll an das Bestandsgebäude mittels einer Überdachung anschließen und wird in Massivbauweise gebaut.
Der Bebauungsplan legt für den Bereich, auf dem die neue Produktionshalle (Fräsen und Bohren von Metallbauteilen) errichtet werden soll, eine eingeschränkte gewerbliche Baufläche fest. Die Einschränkung bezieht sich auf einen maximal zulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht. Laut Angabe des Bauherrn liegt der Geräuschpegel an bereits vorhandenen Maschinen zwischen 40 und 60 dB(A) in unmittelbarer Nähe der Maschine. Die im Bebauungsplan festgesetzten maximal zulässigen immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel sind unbedingt einzuhalten. Zudem bedarf es der Zustimmung der Unteren Immissionsschutzbehörde, welche unter Einhaltung von Auflagen bereits vorliegt.
Das Vorhaben überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte nordwestliche Baugrenze um etwa 4,0 Meter. Die vorhandene nordwestliche Bebauung wurde bereits im Jahr 2002 mit einer Baugrenzenüberschreitung beantragt und genehmigt. Das Vorhaben schließt sich in östlicher Richtung in der Bauflucht der vorhandenen Bebauung an. Außerdem liegt eine geringfügige Baugrenzenüberschreitung in südliche Richtung zur Straße „Am Schreinersteich“ vor. Eine Überschreitung dieser Baugrenze wurde für die westliche bestehende Bebauung bereits im Jahr 2005 gewährt.
Zur Abgrenzung des Bauvorhabens gegen den nördlich und nordöstlich anschließenden Biotopkomplex mit Feuchtgebieten und Weihern sowie entsprechend dem Sinn des im Bebauungsplan enthaltenen Pflanzgebotes sind die Gehölzbestände nördlich und östlich des Bauvorhabens zu erhalten, bzw. der nördliche Fassadenbereich durch Eingrünung gegen die Landschaft abzuschirmen.
Das Vorhaben befindet sich zudem im Schutzstreifen der oberirdischen Stromleitung. Hierzu ist der Netzbetreiber durch den Bauherrn zu beteiligen und dessen Zustimmung einzuholen. Die Abweichungen vom Baufenster des Bebauungsplans stehen noch im Einklang mit den Grundzügen der Planung und sind auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Damit sind die Voraussetzungen für die entsprechenden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gegeben. Die Festsetzungen zur Freiflächengestaltung lt. Bebauungsplan sind zu gegebener Zeit zu beachten.
+++ Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++
Der Bauausschuss gestattet die Neueinfassung der Schornsteine sowie die Sanierung der Fassade des Pferde- und Schafstalls im Anwesen Mittelweißenbach 16. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach BayDSchG, ggf. verbunden mit den fachlichen Auflagen des BLfD, wird in Aussicht gestellt.
+++ Neubau einer Terrassenüberdachung +++
Dem geplanten Neubau einer Terrassenüberdachung in dem Anwesen „Teichweg 21“ wurde zugestimmt. Die Überdachung ist dabei Teil des Hauptgebäudes. Hierfür gibt der Bebauungsplan ein geneigtes Dach vor. Abweichend von dieser Festsetzung soll die Terrassenüberdachung mit Flachdach ausgeführt werden. Eine Befreiung kann gewährt werden.
+++ Bau eines Holzgartenhauses +++
Der Erlaubnisbescheid für den Bau eines Holzgartenhauses im Anwesen „Senefelderstraße 26“ wird in Aussicht gestellt. Die Befreiung nach BauGB hinsichtlich der Errichtung des Gartenhauses außerhalb der für Nebenanlagen bestimmten überbaubaren Grundstücksfläche wird gewährt - Städtebaulich ist die Abweichung insbesondere wegen der Lage des Grundstücks als letztes einer Reihe von Grundstücken, die mit einer Hausgruppe bebaut sind, vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
+++ Errichtung einer Terrassenüberdachung +++
Erlaubt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit über 10° Dachneigung im Anwesen „Kastanienweg 9“. Die im Bebauungsplan festgesetzte südwestliche Baugrenze wird durch das Vorhaben um etwa zwei Meter überschritten. Die Abweichung steht aber noch im Einklang mit den Grundzügen der Planung und ist auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Damit ist für die vorgenannte Abweichung die Voraussetzung für eine Befreiung nach BauGB gegeben. Die Nachbarn haben der Planung bereits zugestimmt.
+++ Errichtung eines Holzgartenhauses +++
Der Erlaubnisbescheid für die geplante Errichtung eines verfahrensfreien Holzgartenhauses im Anwesen „Rosenstraße 3“ wird in Aussicht gestellt.
Der Bebauungsplan hier setzt zwar fest, dass Nebenanlagen nur in Verbindung mit den Garagen zulässig sind und auch sind Nebenanlagen und Garagen nur mit einem Flachdach oder flachgeneigtem Dach bis max. 6° Dachneigung zulässig. Davon abweichend soll das Gartenhaus außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ohne Anbindung an die Garage errichtet werden. Weiterhin ist das Gartenhaus mit einem Satteldach geplant. Die Abweichungen sind insgesamt städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.
+++ Anbau einer Terrassenüberdachung +++
Die Baugenehmigung für den Anbau einer Terrassenüberdachung im Anwesen „Tilsiter Straße 14“ wird in Aussicht gestellt.
Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich ein Satteldach fest. Für erdgeschossige Anbauten kann dabei die Dachneigung auf bis zu 25° reduziert werden. Abweichend davon soll die Terrassenüberdachung mit einem Pultdach ausgeführt werden. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.
+++ Berichterstattung zu Anfragen +++
Gerhard Bock (Aktive Bürger) bat den Baubetriebshof darum, die Fläche am ehemaligen Bahnkörper (Gebrüder-Netzsch-Straße) optisch z.B. mit flachem grünem Bewuchs optisch aufzuwerten.
Stellungnahme Baubetriebshof: Die Gehölze schlagen aus dem Stock wieder aus, nach ca. 1,5 bis 2 Jahren ist dort die Fläche wieder begrünt.
Walter Wejmelka (SPD) wollte wissen, wann die Kehrmaschine geliefert wird. Er bittet um Vorlage der damit einhergehenden neuen Routenpläne.
Stellungnahme Baubetriebshof: aufgrund der allg. Situation (Corona, Krieg usw.) kann eine genaue Lieferung durch die KLMV und Mercedes nicht zugesagt werden. Ein Leihgerät der gleichen Größe ist derzeit im Einsatz. Die Pläne werden momentan überarbeitet und angepasst. Ein Konzept zum Beschluss wird dem Stadtrat noch vorgelegt.
Roland Graf (SPD) bemängelte die Beschilderung an der Kreuzung Albert-Pausch-Ring / Vielitzer Straße. Er bat die Stadtverwaltung darum, das Sackgassenschild bereits an der Ampel der Kreuzung sichtbar anzubringen.
Stellungnahme Ordnungsamt: Die Beschilderung wurde dementsprechend angepasst.
Weiter interessierte sich Roland Graf für den Sachstand der Veräußerung der Grundstücke am Neubaugebiet „Kappelland“.
Stellungnahme Liegenschaftsverwaltung: Von den insgesamt dreizehn vorhandenen Baugrundstücken sind zwei Grundstücke bereits verkauft (Parzellen Nr. 8 und Nr. 7). Der Verkauf der Parzelle Nr. 4 ist derzeit in Vorbereitung. Die Parzelle Nr. 2 ist derzeit reserviert. Die verbleibenden neun Parzellen sind derzeit noch frei.