4.8.2016 – Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Areal der Bebauung auf der Kuppel westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf der Reuth: Der Stadtrat der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 beschlossen, dass für das o. g. Gebiet eine
Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden soll. Dies wurde am 19.07.2016 ortsüblich bekannt gemacht.
Auf Grundlage des vom Stadtrat gebilligten Entwurfes wird in der Zeit vom 27.07.2016 bis einschließlich 29.08.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i. V. m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Für alle Bürger besteht in dieser Zeit die Möglichkeit, den Planentwurf einschließlich Begründung sowie den derzeit vorliegenden umweltbezogenen Informationen, im Stadtbauamt, Ludwigstr. 6, 95100 Selb, Zimmer-Nr. 1.18/1.17 während der allgemeinen Dienstzeiten einzusehen und sich mündlich oder schriftlich zur Planung zu äußern bzw. Einwendungen und Bedenken vorzubringen.
Hinweise: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn die geltend gemachten Einwendungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit hätten vorgebracht werden können.
Hinweis: Die Planunterlagen können auch im Internet unter www.selb.de/stadtplanung von jedermann eingesehen werden.
selb-live.de – Presseinfo Stadt Selb