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ESM Pressebild 0027.3.2023 - Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH (ESM) profitieren automatisch von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsen. Um Haushalte und Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung zahlreiche Entlastungspakete geschnürt, darunter die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Sie traten zum 1. März 2023 in Kraft, gelten jedoch rückwirkend für das ganze Jahr 2023.

Abteilungsübergreifend arbeiten die Mitarbeitenden der ESM mit Hochdruck daran, die kundenindividuellen Abschläge neu zu berechnen und die Bremsen umzusetzen. „Wir begrüßen die Entlastungen für unsere Kundschaft. Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehenden IT-Prozesse waren wir, wie andere Energieversorger auch, nicht wie geplant in der Lage, die Kundenanschreiben zu den Preisbremsen bis zum 1. März zu realisieren“, erläutert Klaus Burkhardt, Geschäftsführer der ESM, und ergänzt: „Ich muss daher um etwas Geduld bitten. Sicher ist in jedem Fall: Alle erhalten die entsprechenden Entlastungsbeträge automatisch und in vollem Umfang.“

Sobald die Preisbremsen für die betroffenen Tarife in den IT-Systemen der ESM erfolgreich umgesetzt sind, erhalten alle Kundinnen und Kunden einen Brief mit ihren individuellen Informationen zu den Preisbremsen und den neuen geltenden Abschlägen. „Die vorbereitenden Arbeiten, die wir erledigen konnten, sind abgeschlossen. Jetzt müssen wir die entsprechende Implementierung durch unseren IT-Dienstleister abwarten. Nach erfolgreichem Testlauf gehen die Anschreiben so schnell wie möglich in die Post“, erläutert Klaus Burkhardt den weiteren Ablauf und kündigt an: „Die ESM erhebt den Abschlag jeweils zum Monatsende. Wenn es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt, wird bereits der März-Abschlag deutlich reduziert sein.“ Dieser sei um den dreifachen Entlastungsbeitrag der Preisbremsen reduziert, da er auch die Minderung für Januar und Februar enthält.

 

Post für Strom- und Gaskunden

Eine Nachricht erhalten alle, die Strom oder Gas von der ESM in einem Tarif beziehen, dessen Arbeitspreis oberhalb der gesetzlichen Preisbremse liegt. Bei Strom beträgt diese 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern, bei Gas sind es 12 Cent pro Kilowattstunde brutto. Wer an eines der Wärmenetze angeschlossen ist, das die ESM betreibt, erhält die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

 

Mitarbeitende beantworten Fragen

Sowohl im Team Abrechnung als auch im Kundenservice arbeiten die Mitarbeitenden der ESM gerade auf Hochtouren. Klaus Burkhardt verweist auf ESM Pressebild 002die hohe Schlagzahl: „Erst Corona, dann Energiekrise: Unsere Mitarbeitenden geben täglich ihr Bestes für hohe Beratungsqualität und Versorgungssicherheit.“ Denn auch im Kundencenter der ESM melden sich derzeit viele Menschen mit ihren Fragen. Im Mittelpunkt stehen oft die Energiepreisbremsen. Um einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Hilfen zu verschaffen, stellt die ESM Informationen auf ihrer Webseite bereit unter https://www.esm-selb.de/service/infocenter/energiepreisbremsen/. Dort finden sich dann auch praktikable und lohnende Tipps und Tricks zum Energiesparen, denn die Preisbremsen greifen lediglich für 80% des prognostizierten Verbrauchs. 

selb-live.de – Presseinfo ESM

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