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Pressebild Klaus Burkhardt 00225.11.2022 – Die aktuelle Energiekrise führt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu einer hohen finanziellen Mehrbelastung, besonders Gas- und Wärmekunden sind davon betroffen. Um diese etwas zu dämpfen, hat der Gesetzgeber finanzielle Entlastungen angekündigt. Die Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH (ESM) setzt die beschlossene kurzfristige Lösung nun um: die sogenannte Soforthilfe für den Monat Dezember. 

Der Bund übernimmt die Dezemberkosten für Gas. Davon profitieren private Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. „Die aktuelle Lage ist für viele finanziell außerordentlich belastend. Daher begrüßen wir die Entlastungen, die der Gesetzgeber bei den Energiekosten vorsieht. Wir setzen diese Hilfe schnell und unbürokratisch um“, betont Klaus Burkhardt (Foto), Geschäftsführer der ESM und fügt an: „Wir lassen niemanden allein. Wer wegen hoher Energiekosten in Schieflage gerät, kann sich auch gerne in den Kundenzentren melden um gemeinsam eine Lösung zu finden.“ Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Jahr.

 

So funktioniert der „Dezemberabschlag“

Wer der ESM eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts unternehmen: Der Abschlag, den die ESM für Energie, oder auch Trink- und Abwasser abbucht, wird um den Erdgas-Betrag reduziert. Wer per Dauerauftrag oder monatlicher Überweisung bezahlt, kann die Zahlung im Dezember um den Pressebild Klaus Burkhardt 002Erdgas-Abschlag reduzieren: Die genaue Höhe findet sich auf der Jahresverbrauchabrechnung, die im Oktober versendet worden ist. „Wer hier unsicher ist, wie hoch der Erdgas-Anteil seines Abschlags ist, kann einfach bei uns nachfragen: per Chat oder Telefon“, informiert Klaus Burkhardt und fügt an: „Kundinnen und Kunden, die bereits überwiesen haben oder den Zahlungsauftrag nicht mehr stoppen können, brauchen nichts weiter zu tun: Wir schreiben zu viel geleistete Zahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung automatisch gut.“ Die Soforthilfe berechnet sich nach einer gesetzlich festgelegten Formel und stimmt meist mit der Höhe des Abschlagsbetrags nicht exakt überein. Die tatsächliche Höhe der individuellen Soforthilfe weist die ESM in der Jahresrechnung 2023 aus. Sie entspricht einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

selb-live.de - Presseinfo ESM

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