17.12.2020 – Im Rahmen der Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen 2023 soll in der Schillerstraße ein Zentraler Omnibusbahnhof entstehen (ZOB). Ein aktueller Planungsstand wurde dem Ferienausschuss des Selber Stadtrats vorgelegt. Dieser stimmte der Planung im Grundsatz zu. Allerdings wird gefordert, den Wegfall an PKW-Stellplätzen zu minimieren.
Im Zuge der Fortschreibung des ISEK um den Baustein Mobilität wurde festgestellt, dass ein Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) nur in der Schillerstraße sinnvoll ist. Diesbezüglich wurde bereits 2018 ein entsprechender Beschluss im Stadtrat gefasst und der Standort damit bestätigt.
Zwischenzeitlich wurde von der Stadtverwaltung versucht, das Grundstück neben dem „Brauhaus“ käuflich zu erwerben, um dieses in die Planungen einbeziehen zu können. Leider konnte hierzu keine Einigung mit den Grundstückseigentümern herbeigeführt werden.
Aufgrund der weiteren Planungsvorgabe – die vorhandenen PKW-Parkplätze so wenig wie möglich zu tangieren – wurde über eine Verlegung der nördlichen Ausfahrt der „Brauhausparkplätze“ nachgedacht. Nach der derzeitigen Verkehrsregelung dürfen die Parkplätze auf dem Brauhausareal zwar von der Schillerstraße angefahren werden. Ausfahren dürfen die dort parkenden Fahrzeuge allerdings nur über die vorhandene, nördliche Ausfahrt zum öffentlichen Parkplatz.
Deshalb wurde mit dem Grundstücksbesitzer über einen Teilflächenverkauf im nordwestlichen Bereich des Brauhausareals verhandelt. Über diese Teilfläche und eine weitere Teilfläche des Commerzbankareals könnte ersatzweise eine Ausfahrt zum öffentlichen Parkplatz erfolgen. Mit diesen Grunderwerbsoptionen wäre es aber auch möglich, die Busse direkt von der Schillerstraße an den ZOB anzubinden.
Durch diese Anbindung könnte der Busverkehr strukturierter abgebildet werden. Eine Vermischung der Verkehrsströme (Parkplatzsuchverkehr / Busverkehr) könnte auf den südlichen Bereich des Parkplatzes eingegrenzt werden.
Auf Grundlage der vorgenannten Rahmenbedingungen wurde eine Vorentwurfsplanung (Quelle Grafik Stadt Selb) durchgeführt, durch die der ZOB „platzsparend“ im südlichen Bereich des öffentlichen Parkplatzes vorgesehen wird – eine ggf. mittige Platzierung wird noch geprüft. Im Detail sind nach aktuellem Entwurf drei Bushaltestellen – diese können unabhängig voneinander angefahren werden – geplant. Im Bereich der jetzigen PKW-Ladestationen werden künftig Abstellmöglichkeiten für Radfahrer einschließlich einer E-Bike-Ladestation geschaffen. Die PKW-Ladestationen werden nach Norden verlegt. Nachdem künftig der Bedarf an PKW-Ladestationen steigen wird, könnte dabei eine spätere Erweiterung der PKW-Ladestationen mit vorgesehen werden.
Der Zentrale Omnibusbahnhof soll mit Infotafeln, Sitzgelegenheiten, Wartehäuschen und einem behindertengerechten WC-Container ausgestattet werden. Ferner wird geprüft, ob über entsprechende Schnittstellen eine „Realtime“-Abfahrtsanzeige der Busse ermöglicht werden kann.
Im Zuge der vorlegten Planung werden rund 50 der vorhandenen PKW-Stellplätze überplant. 15 Stellplätze werden im Bestand umgebaut (Schräg- bzw. Längsparkplätze), weitere 13 Stellplätze können im Bereich der bisherigen Bushaltestellen an der Schillerstraße ausgewiesen werden. Im Salto werden durch die vorgelegte Planung also 22 PKW-Stellplätze künftig entfallen.
Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erklärte zum Wegfall der Anzahl an Parkplätzen, dass seitens der Verwaltung Ersatzparkflächen gesucht und vorgeschlagen werden sollten. Als eine Möglichkeit hierfür sieht er, den „Place de Beaucouzé“ nutzen, diesen dafür an einen anderen Ort zu verlegen. Auch die Stadträte im Ferienausschuss sehen als zwingend notwendig, die Reduzierung von Parkplätzen durch neue Stellplätze in naher Umgebung zu minimieren. Geeinigt wurde sich auf einen Verlust von maximal acht Stellflächen. Unter dieser Prämisse stimmte der Ausschuss der Planung im Grundsatz zu. Die Verwaltung wird folglich beauftragt, die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Grunderwerbsverhandlungen aufzunehmen und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung einen Zuwendungsantrag zu erstellen.