29.6.2026 - Die aktuellen Bodenrichtwerte zeigen: Die Grundstückspreise im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sind in den vergangenen beiden Jahren erneut gestiegen. Nach der Auswertung des Gutachterausschusses zum Stichtag 1. Januar 2026 haben sich die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen sowie gemischte und gewerbliche Bauflächen landkreisweit im Durchschnitt um zehn Prozent erhöht. Gleichzeitig hat sich der Immobilienmarkt wieder stabilisiert.
Die Entwicklungen am Immobilienmarkt zeigen nach dem rückläufigen Trend im letzten Berichtsjahr in den Jahren 2024 und 2025 wieder ein konstantes Transaktionsniveau. Die Nachfrage nach Immobilien und Grundstücken im Landkreis bleibt damit stabil. Die Entwicklungen der Verkäufe im Landkreis Wunsiedel wirken sich auf die verschiedenen Grundstücksarten unterschiedlich aus. Im Teilmarkt „unbebaute Grundstücke“ war – wie bereits in den Vorjahren – ein Rückgang der Transaktionen zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2023 verringerte sich die Zahl der Verkäufe um rund zwölf Prozent. Insgesamt wurden etwa 694 Grundstücke mit einem Gesamtumsatz von knapp 28 Millionen Euro veräußert.
Der Teilmarkt „bebaute Grundstücke“ entwickelte sich dagegen positiv und verzeichnete einen Zuwachs von elf Prozent. In den Jahren 2024 und 2025 wechselten hier mehr als 1.000 Immobilien mit einem Gesamtumsatz von rund 170 Millionen Euro den Eigentümer. Eine wechselhafte Entwicklung zeigte der Teilmarkt „Wohneigentum“. Während die Zahl der Transaktionen im Jahr 2024 um elf Prozent zurückging, wurde 2025 wieder ein Anstieg der Verkaufsfälle um 16 Prozent registriert. Im gesamten Landkreis wurden im Berichtszeitraum rund 385 Wohnungen mit einem Gesamtumsatz von 43 Millionen Euro verkauft.
Die Bodenrichtwertzonen zum Stichtag 1. Januar 2026 sind online unter www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar. Amtliche Bodenrichtwertauskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten sind kostenpflichtig und können schriftlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.
Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke innerhalb abgegrenzter Gebiete mit vergleichbaren Grundstücksmerkmalen und gleichen allgemeinen Wertverhältnissen. Grundlage ihrer Ermittlung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Notarinnen und Notare sind nach § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften aller Immobilienkaufverträge an den Gutachterausschuss zu übermitteln. Auf Basis dieser anonymisiert ausgewerteten Daten werden die Bodenrichtwerte sowie statistische Auswertungen für den Grundstücksmarkt im Landkreis erstellt. Die jetzt veröffentlichten Bodenrichtwerte beruhen auf den Kaufverträgen der Jahre 2024 und 2025.
selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel


