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gefluegelpest selb6.3.2017 – Am 01.03.2017 hat das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Kenntnis vom Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Klest (CZ) und in einem Geflügelbestand in Poustka (CZ) erhalten. Um die Seuchenbestände in Klest (CZ) und Poustka (CZ) wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km festgelegt. Weiter wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet.

 

Die Beobachtungsgebiete reichen nach Deutschland hinein. In den betroffenen Gemeinden bzw. Ortsteilen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wird daher ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat hierzu zwischenzeitlich eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Beobachtungsgebiet umfasst die Gemeinden Schirnding und Hohenberg sowie Teilgebiete der Gemeinden Arzberg, Selb und Thiersheim. Informationen zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den im Beobachtungsgebiet geltenden Anordnungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge hinterlegt. Ebenso eine Karte mit dem eingezeichneten Beobachtungsgebiet.

Die im Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt untersucht. Nach Feststellung des Veterinäramtes sind im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge im Beobachtungsgebiet ca. 100 Geflügelhaltungen mit ca. 2600 gemeldeten Tieren betroffen.

 

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher, Greifvögel etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

 

Kontakt:

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Veterinärwesen

Jean-Paul-Str. 9

95632 Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Tel.: 09232/80-324

Fax: 09323/809-324

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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Weiterhin bestehend:

Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten

Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung gilt auch für das gesamte Gebiet des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können, betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen.

Für die Anordnung der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Die Behörden des Freistaats stehen in intensivem Kontakt mit dem Bund und beobachten die Situation genau.

 

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

 

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