17.8.2020 – Nachdem in den letzten Tagen und Wochen bei den Städten und Gemeinden sowie beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge selbst vermehrt Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen sind, dass einzelne Gastronomiebetriebe die geltenden Regeln nach § 13 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht oder nur unzureichend einhalten,
hat sich Landrat Peter Berek nun mit einem Schreiben persönlich an die Betreiber von Gastronomiebetrieben gewandt, um diese noch einmal für die aktuelle Situation zu sensibilisieren.
Das aktuell dynamische Infektionsgeschehen und die leider wieder steigenden Infektionszahlen verunsichern viele Bürgerinnen und Bürger und geben Anlass zur Sorge. „Ich möchte daher dringend darauf hinweisen, dass immer noch äußerste Vorsicht geboten und die von der Bayerischen Staatsregierung getroffenen Regelungen zum Infektionsschutz in der Gastronomie konsequent eingehalten werden müssen“, appelliert Landrat Peter Berek an die Lokalbetreiber.
Vor allem folgende Vorgaben sind unbedingt zu beachten:
Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Gästen einzuhalten, die nicht einem gemeinsamen bzw. einem weiteren Hausstand angehören bzw. eine Gruppe von maximal 10 Personen bilden,
oder
es müssen geeignete Trennvorrichtungen vorhanden sein.
Das Personal hat im Servicebereich bzw. in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.
Für Gäste, welche sich nicht an ihrem Platz befinden, gilt ebenso Maskenpflicht.
Außerdem ist ein aktuelles (schriftliches) Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen des Landratsamtes vorzulegen.
Das Rahmenkonzept für die Gastronomie, das als Grundlage für die eigenen Schutz- und Hygienekonzepte der Gastronomiebetriebe dient, ist sicherlich allen Gastronomen bekannt.
Weitere Informationen, können zudem auf folgenden Internetseiten abgerufen
werden:
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
(https://www.stmgp.bayern.de/)
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
(https://www.stmwi.bayern.de/)
- Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband Bayern
(https://www.dehoga-bayern.de/)
Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Bußgeldkatalog zur 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen empfindliche Bußgelder vorsieht.
Landrat Peter Berek: „Ich appelliere nochmals eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein der Gastwirte*innen gegenüber ihren Gästen und möchte mich gleichzeitig auch bei all denen bedanken, die sich bereits zuverlässig an die Regelungen halten. Wir alle müssen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen soweit irgend möglich zu beschränken. Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei.“
selb-live.de - Presseinfo Landratsamt Wunsiedel