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14.9.2018 – Der Freistaat Bayern will die Schaffung von Wohnraum und die Bildung von Wohneigentum unterstützen. Deshalb wird seit dem 01.09.2018 für die Schaffung von Eigenwohnraum eine Eigenheimzulage gewährt.

Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen oder die Änderung bzw. Erweiterung bestehender Gebäude, wenn dadurch eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird.

Voraussetzung für die Bewilligung der Eigenheimzulage ist, dass die Einkommensgrenze eingehalten wird und dass der Wohnraum nach dem 30.06.2018 genehmigt bzw. gekauft wurde. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Bezug der Wohnung zu stellen.

Die Zulage wird als Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro gewährt und wird in einem Betrag ausgezahlt. Dabei wird eine Selbstnutzung des Objektes von fünf Jahren vorausgesetzt. Wenn die Nutzung innerhalb der fünf Jahre aufgegeben wird, ist der Förderbetrag teilweise zurückzuerstatten.

Bewilligungsstelle für die Eigenheimzulage ist die BayernLabo. Auf deren Homepage (https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/) können auch die entsprechenden Formblätter und weitere Unterlagen heruntergeladen werden.

Ebenso gibt es eine Tabelle mit den verschiedenen Einkommensgrenzen. Dort findet man auch eine Servicenummer unter der weitere Informationen gegeben und Fragen beantwortet werden.

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