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16.10.2017 – „AWO Info Kaffee“, zu Kaffee und Kuchen zusammentreffen und interessante Informationen bekommen, so der Hintergrund für eine neue Veranstaltung des Ortsvereins Selb der Arbeiterwohlfahrt. Zweimal im Jahr soll

zukünftig diese Form der Veranstaltung für Mitglieder und interessierte Bürgerinnen und Bürger stattfinden, so der Beschluss des AWO Vorstandes.

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II war Gegenstand des ersten Info-Kaffee Nachmittag. Vorsitzender Rainer Pohl konnte mit den Teilnehmern dazu die Leiterin des Sozialdienstes. des Marie-Bauer-Seniorenheims der AWO, Sozialpädagogin Elke Schertel als Referentin, herzlich begrüßen. Elke Schertel führte zunächst aus, dass im Rückblick auf die frühere Gesetzeslage, mit dem Pflegestärkungsgesetzen (PSG) endlich die Pflege auf neue Grundlagen gestellt worden ist. Weggefallen ist die Minutenzählerei für notwendige pflegerische Tätigkeiten. Im PSG II wurden aus den Pflegestufen Pflegegrade geschaffen und die Demenzerkrankung mit aufgenommen. Positiv bewertete die Referentin, dass der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert wurde. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen, die in sechs Bereiche (Module) gegliedert wurden, so die Leiterin des AWO Sozialdienstes.

  1. Mobilität, das heißt zum Beispiel Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und Treppensteigen. Unterteilt ist dieser Bereich in Selbstständig, auch mit Hilfsmitteln; in Teilselbstständig, mit personeller Unterstützung; nicht mobil, bzw. passiv im Bett liegend.
  2. In diesem Modul erläuterte die Referentin kognitive und kommunikative Fähigkeiten, das bedeutet selbstständig örtliche und zeitliche Orientierung und das Bewältigen von logischen Abläufen und mehrschrittiger Alltagshandlungen. Teilselbstständig bei Unterstützung beim Essen, Lesen und Verstehen.        
  3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, hier steht das Beurteilen der Verhaltensweisen im Mittelpunkt, führte Schertel aus. Zum Beispiel nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives und aggressives Verhalten, Angstverhalten und Wahnvorstellungen. An dieser Stelle kritisierte die Sozialpädagogin, dass der psychische Bereich noch zu wenig berücksichtigt wurde.
  4. Selbstversorgung, hierunter wurde bisher die "Grundpflege" verstanden, zum Beispiel Körperpflege, Ernährung usw.
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Hierunter fällt unter anderem Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Bei diesem Modul wird die Gestaltung des Tagesablaufs, die häusliche und außerhäusliche Versorgung bewertet. Das beinhaltet die Beurteilung und Bewertung der Fähigkeit der umfassenden Selbstversorgung innerhalb der Wohnung und des Einkaufens.

Für die Einstufung des Pflegegrades wurde ein Punktesystem geschaffen, das die Ergebnisse der Begutachtung in den einzelnen Modulen erfasst. Immer wieder stellten die Teilnehmer zu dem gehörten Fragen, häufig aus dem eigenen Lebensbereich, die Elke Schertel beantworten konnte.

Bei der Überleitung der bestehenden Pflegestufen zu den Pflegegraden 2017, informierte Elke Schertel, wurde aus den Pflegestufen 0 und 1, Pflegegrad 2. Aus Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegegrad 3. Aus Pflegestufe 2 wurde Pflegegrad 3, aus Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurde Pflegegrad 4. Aus Pflegestufe 3 Härtegrad oder eingeschränkter Alltagskompetenz wurde Pflegestufe 5.

Im letzten Block ihrer Ausführungen stellte die Referentin die Pflegeleistungen in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Dem Pflegegrad 1 dürfte ein Großteil der Antragsteller zugeordnete werden, denen bislang von der Pflegekasse eine vollständige Ablehnung erteilt wurde. das dürften, so die Referentin, eine halbe Million Pflegebedürftigen sein, die keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben. Bei Pflegegrad 1 sind folgende Leistungen vorgesehen, Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit, zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes bis zu 4.000 Euro in Pflegegrad 1. Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen sowie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Zudem gewährt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann beim Pflegegrad 1 auch für die Sachleistung für den Pflegedienst für die Grundpflege eingesetzt werden, was bei anderen Pflegegraden den nicht möglich ist. Bei vollstationärer Pflege wird ein Zuschuss in Höhe von 125 € geleistet. Leistungen zur Sicherung der Pflegepersonen (Leistungen an die Rentenkasse) sind beim Pflegegrad 1 nicht vorgesehen. Weiter Unterstützung führte die Sozialpädagogin weiter aus, gibt es auf Antrag für Pflegehilfsmittel 40 €, für technische Hilfsmittel die Leihkosten oder bis zu 90% Zuschuss und für die Verbesserung des Wohnumfeldes, bei mehreren Umbauten, ebenfalls auf Antrag bis zu 16.000 €, schloss Elke Schertel ihre Ausführungen. Nach der eingehenden Diskussion wurde vereinbart im Frühjahr des nächsten Jahres dieses Thema weiter zu vertiefen. AWO-Vorsitzender Rainer Pohl stellte mit dem Dank an Referentin und Teilnehmer zum Schluss fest, dass die Aufgabe der Politik es ist, die bestehenden sozialpolitischen Lücken in der Pflegeversicherung zu schließen. Es geht dabei vor allem auch um die Beschäftigten in den Pflegeheimen und in der mobilen Pflege.

 selb-live.de – Presseinfo AWO Selb

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