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6.4.2017 - Das auf Grund von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Hausgeflügel in Tschechien eingerichtete Geflügelpest-Beobachtungsgebiet in den östlichen Teilen des Landkreises Wunsiedel wird zum 5.4.2017 offiziell aufgehoben. Die stichprobenweisen Kontrollen der Geflügelhaltungen in den betroffenen Gemeinden haben keine Hinweise auf seuchenverdächtige Tiere ergeben.

Somit entfallen alle per Allgemeinverfügung vom 6.3.2017 bekannt gemachten Auflagen und Beschränkungen. Das Hausgeflügel kann nun wieder im gesamten Kreisgebiet im Freien oder mit Auslauf gehalten werden.

Die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ (Dringlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) bleibt voraussichtlich noch bis zum 20. Mai 2017 gültig. Damit sind auch kleine Geflügelhalter erst einmal weiterhin verpflichtet, die strikten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

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