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16.3.2017 Aufgrund der kritischen Seuchenlage infolge zahlreicher Ausbrüche der Geflügelpest bei Wild- und Hausgeflügel wurde im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge am 21.11.2016 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und am 24.11.2016 eine weitere Allgemeinverfügung zur Untersagung von Ausstellungen, Märkten, Tierbörsen und Veranstaltungen ähnlicher Art von und mit Geflügel und Tauben erlassen.

Wegen der rückläufigen Zahlen der betroffenen Vögel in der Wildvogelpopulation und der Tatsache, dass in den letzten Wochen keine weiteren Fälle beim Hausgeflügel festgestellt wurden, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 15.03.2017 verfügt, dass Allgemeinverfügungen zur Aufstallung von Geflügel sowie zum Verbot von Ausstellungen, Märkten, Tierbörsen und Veranstaltungen ähnlicher Art in Bayern unverzüglich aufgehoben werden sollen.

Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hebt damit mit sofortiger Wirkung die am 21.11.2016 erlassene Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und die am 24.11.2016 erlassene Allgemeinverfügung zur Untersagung von Ausstellungen, Märkten, Tierbörsen und Veranstaltungen ähnlicher Art von und mit Geflügel und Tauben auf.

Es wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem mit Allgemeinverfügung vom 06.03.2017 bekanntgemachten Beobachtungsgebiet, das infolge von Geflügelpestausbrüchen in Tschechien eingerichtet werden musste und die Gemeinden Schirnding und Hohenberg a.d.Eger sowie Gemeindeteile von Arzberg, Selb und Thiersheim betrifft, das Aufstallungsgebot sowie das Verbot von Ausstellungen, Märkten, Tierbörsen und Veranstaltungen ähnlicher Art nach wie vor gilt. Hier ist mit einer Aufhebung der Schutzmaßnahmen frühestens in der 14. Kalenderwoche zu rechnen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ (Dringlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) bis zum 20.05.2017 gültig ist. Die Geflügelhalter sind nach wie vor verpflichtet, die strikten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

 

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel

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