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27.1.2017 – Nicht nur die Kommune selbst, sondern auch private Hauseigentümer im Selber Innenstadtbereich können Förderungen für Sanierungsmaßnahmen erhalten. Hierzu hat der Bayerische Ministerrat die sogenannte „Förderoffensive Nordostbayern“ beschlossen. Hiernach erfolgt in den Jahren 2017-2020 neben den Landkreisen Hof, Kronach, Tirschenreuth, Kulmbach sowie in Stadt und Landkreis Hof auch im Landkreis Wunsiedel die Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung von innerörtlichen Leerständen und der Aufwertung von Stadt- und Ortskernen im Rahmen der Städtebauförderung. Ziel dieser verstärkten Finanzhilfen ist die deutliche Aufwertung der Standortbedingungen für Wohnen und Wirtschaft. Gesamt fließen innerhalb dieses Zeitraums jeweils 18 Mio. Euro jährlich an Fördergeldern. „Das Förderprogramm ist ein ideales Instrument, um die praktische Umsetzung von Zielen im Innenstadtbereich zu unterstützen. Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Selb den Beschluss gefasst, sich an dem Förderprogramm zu beteiligen und damit auch Privaten ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu können“, erklären Selbs Bauamtsleiter Helmut Resch und Oberbürgermeister Uli Pötzsch. Aber: die Zeit drängt. Bereits Ende Februar muss die Stadt den möglichen Bedarf bei der Regierung eingereicht haben. Die Stadt Selb ruft die Eigentümer der im Innenstadtbereich gelegenen Grundstücke auf, ggf. ihr Interesse an der Teilnahme am kommunalen Förderprogramm bis spätestens 15. Februar 2017 zu bekunden.

Darum geht’s: Während die Stadt selbst aus dem Förderprogramm bei Maßnahmen mit 90% der förderfähigen Kosten bezuschusst wird, hier den Abbruch des ehemaligen NKD in der Ludwigstraße anmeldet, ist es ab sofort neu, dass auch Private im Rahmen dieses kommunalen Förderprogramms, soweit die Vorhaben zur Revitalisierung innerörtlicher Leerstände beitragen, gefördert werden können. Hier beträgt der Fördersatz für die Privaten maximal 30% der anrechenbaren Sanierungskosten. Der Zuschuss wird zu 90% aus staatlichen Mitteln und zu 10% von der Stadt getragen. Förderfähig sind u.a. Modernisierungen und Instandsetzungen. Dabei gilt als Voraussetzung, dass diese Gebäude im aktuellen Zustand überwiegend leerstehend sind, durch Sanierungsmaßnahmen den Zweck erfüllen, diese qualitativ bewohnbar zu machen und so diesen Leerstand zu minimieren.

„Im ersten Schritt wollen wir feststellen, wer konkret Interesse und Bedarf an diesen Fördergeldern hat“, erklärt Resch, um überhaupt erst ein Fördervolumen feststellen zu können. Da will man natürlich bestmögliche Unterstützung anbieten, denn „Fördervoraussetzung für die privaten Antragsteller ist die Wahrnehmung einer professionellen Sanierungsberatung, die seitens der Stadt kostenfrei angeboten wird, sowie die Erarbeitung eines im Zuge der Beratung abgestimmten Sanierungskonzeptes.“

Betont wird, dass man bei Bedarfsanmeldung keinerlei Verpflichtung eingeht, umgehend eine Sanierung angehen zu müssen. Auch erst in den Folgejahren kann sich an diesem Programm beteiligt werden. „Mit diesem Programm sehen wir aber ein tolles Angebot und einen Anreiz zugleich, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen“, so Resch und Pötzsch über diese Unterstützungsmöglichkeit. Diese sei neben dem Masterplan Innenstadt ein weiteres klares Signal, wie man seitens der Stadt die Standortbedingungen verbessern möchte.

Interessenten werden gebeten, sich mit dem Stadtbauamt (Ansprechpartner Helmut Resch) telefonisch (Tel.: 09287/883157) oder per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder persönlich in Verbindung zu setzen.

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