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3.8.2023 – Das Ordnungsamt der Stadt Selb hat zurückliegend informiert, dass ab 20. Juli 2023 und befristet bis zum 31. August 2023 auf Grund der Verordnung zur Verhütung von Bränden eine Allgemeinverfügung gilt. Der Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien, insbesondere Lagerfeuer, Sonnwendfeuer und Feuerstellen waren somit untersagt.

Grillen in dafür vorgesehenen Grillgeräten war weiterhin zulässig, jedoch galt es sicherzustellen, dass die nicht abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen vollständig abgelöscht und sicher entsorgt wird.

Diese Allgemeinverfügung (Link) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

selb-live.de - Presseinfo Stadt Selb

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