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8.2.2023 - Der laufende Betrieb unserer Sportvereine wird durch den Freistaat Bayern und die Kommunen in Form der Vereinspauschale finanziell unterstützt. Grundlage für die Vereinspauschale sind die sogenannten „Mitgliedereinheiten“ der Vereine zu Beginn des laufenden Jahres. Diese setzen sich vor allem aus der Zahl der Mitglieder und der vorgelegten Übungsleiter-Nachweise der Vereine zusammen.

Die Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original oder einer Kopie inklusive der „Erklärung Lizenzinhaber 2023“ dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Sport- und Kulturförderung - Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel, spätestens am 1. März 2023 vorgelegt werden. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an die Sportverbände sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes in Kopie beizufügen.

Es wird daraufhin gewiesen, dass grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund, dem Oberpfälzer Schützenbund oder dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldeten Mitglieder förderfähig sind.

Das Antragsformular, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel (www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) zum Download bereit. Die Formulare können auch bei Ronja Wunderlich im Landratsamt (Tel.: 09232 – 80 464, Fax: 09232 - 809 464, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angefordert werden.

selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunnsiedel

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