30.9.2021 – Die Stadt Selb gibt bekannt, dass ab dem 1.10.2021 der Zutritt zu allen städtischen Freizeit- und Kultureinrichtungen (Theater, Bücherei, Kino, JAM, Jugendtreff Vorwerk, Musikschule usw.) sowie zu den städtischen Sporthallen inzidenzunabhängig bis auf Weiteres nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich ist.
Die städtischen Mitarbeitenden der Einrichtungen sind nicht davon betroffen. Die Stadt Selb erlässt diese Regelung im Rahmen ihres Hausrechts.