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1.9.2021 – Ab dem 2. September 2021 bis einschließlich 1. Oktober 2021 tritt eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern in Kraft. Da der Landkreis Wunsiedel i. F. momentan eine Inzidenz von über 35 vorweist, gilt für das Rathaus und alle weiteren städtischen Einrichtungen, die nicht unter freiem Himmel sind, ab sofort die 3G-Regelung und damit Folgendes:

Der Zugang zu städtischen Gebäuden ist nur Geimpften, Genesenen oder aktuell Getesteten gestattet.

Für einen Besuch im Rathaus ist daher eine vorherige Terminvereinbarung nötig – die Türen sind verschlossen. Vor dem Eintritt werden die Bürger:innen gebeten, einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen aktuellen Negativtest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) beim jeweiligen Mitarbeitenden vorzuzeigen. Vor Ort werden keine Selbsttests angeboten. Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schüler:innen gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

Von dieser Regelung sind folgende städtische Einrichtungen betroffen: Rathaus, Baubetriebshof, JAM – Jugend- und Kulturzentrum, Jugendtreff am Vorwerk, Musikschule, Tourist-Information, Bücherei, Volkshochschule, Rosenthal-Theater, Hallenbad (sobald dieses wiedereröffnet hat).

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