30.8.2021 - Im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat die 7-Tage-Inzidenz am Montag, 30.08.2021, an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 überschritten. Damit gelten ab Mittwoch, dem 01.09.2021, folgende inzidenzabhängigen Einschränkungen gem. der 13. BayIfSMV und es gilt für den Zugang zu bestimmten Bereichen größtenteils die 3G-Regel. Die Vorlage eines negativen Corona-Test ist insbesondere erforderlich für:
- die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z. B. öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen,
- den Zugang zur Innengastronomie, Beherbergungsbetrieben,
- Zugang zu geschlossenen Räumen von Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Schwimmbädern, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Indoor-Spielplätzen,
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, - Besuche in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Die Testung darf im Falle eines POC-Schnelltests bzw. eines unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind Geimpfte (ab Tag 15) und Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von der Regelung ausgenommen. Umfassende Informationen unter www.coronavirus.bayern.de
Ankündigung: Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat für diese Woche eine neue Corona-Verordnung unabhängig von der Inzidenz angekündigt. Sobald hierzu Näheres bekannt ist, wird entsprechend informiert. Vollstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheime Für Besucher und Beschäftigte bleibt es bei den bisherigen inzidenzunabhängigen Testerfordernissen.
selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel