24.3.2021 - Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 3. März 2021 und einem zustimmenden Beschluss des Ministerrats vom 4. März 2021 sollen auch im Jahr 2021 die für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von rund 20. Mio. Euro auf rund 40 Mio. Euro verdoppelt werden.
Wie bereits im Vorjahr sollen mit dieser Maßnahme die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
Folgende Erleichterungen werden zugelassen:
Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10% verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.
Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70% des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Dies gilt nicht im Fall von Beitragsermäßigungen/Beitragsfreistellungen.
Die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale wird ausnahmsweise verlängert bis 6. April 2021 (Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist!)
Hinweis: Das Erreichen der Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten bleibt weiterhin bestehen!
Das Antragsformular, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge (www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) zum Download bereit. Die Formulare können auch bei Ronja Wunderlich (Tel.-Nr.: 09232 80-464, Fax-Nr.: 09232 809-464, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) direkt angefordert werden.
selb-live.de – Presseinfo Landratsamt Wunsiedel