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rathausschild12.12.2018 – Der Erlass einer Außenbereichssatzung in der Sommermühle als auch das neue Gewerbegebiet an der Autobahn Selb-West waren Tagesordnungspunkte in der Bauausschusssitzung des Selber Stadtrats am Mittwochabend. Nachfolgend die Sitzung zusammengefasst:

+++ Erlass einer Außenbereichssatzung in der Sommermühle +++

Der mögliche Erlass einer Außenbereichssatzung für den Bereich Sommermühle war bereits mehrfach Thema im Bauausschuss. Die Verwaltung hat nun einen Vorschlag zur Abgrenzung der Satzung erarbeitet. Unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung und gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches wurde die Abgrenzung so gewählt, dass keine Erweiterung der Splittersiedlung stattfindet und keine intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen verloren gehen. Insgesamt können bis zu drei neue Bauplätze entstehen.

Wie dem Bauausschuss bereits mitgeteilt wurde, ist das Gebiet nicht an das Abwassernetz der AWS angebunden. Die Abwasserentsorgung muss daher über private, vollbiologische Kleinkläranlagen erfolgen. Die gereinigten Abwässer werden derzeit über einen in der Straße liegenden Kanal in den Selbbach eingeleitet.

Zurzeit handelt es sich bei der Einleitung „Hohe Furth“ noch um eine abwassertechnische Kleineinleitung in die Selb. Bei einer Erweiterung der Bebauung und dem evtl. damit verbundenen Erreichen von mehr als 50 Einwohner für die Einleitstelle – derzeit leben 17 Bewohner in diesem Gebiet – hätte diese gemäß Bay. Eigenüberwachungsverordnung die Folge, dass hierfür wesentliche verschärfte Einleitbedingungen in das öffentliche Gewässer greifen würden. Außerdem müssten ordnungsgemäße Verhältnisse in Bezug auf eine wasserrechtliche Genehmigung geschaffen werden. Dies bedeutet, dass alle Anwesen, also auch die bereits bestehenden, mit einer 3. biologischen Reinigungsstufe innerhalb einem durch das Landratsamt vorgegebenen kurzfristigen Termin, nachgerüstet werden müssen. Eine Wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitstelle in die Selb müsste durch die AWS auch erst noch beantragt werden. Ein Anschluss seitens der AWS an die Kläranlage in Selb sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht umzusetzen.

Für Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch sei es durch das kleine Abgrenzungsgebiet grundlegend vorstellbar, hier eine baurechtliche Genehmigung erteilen zu können. Die vorhandene Kleinsiedlung könnte dabei städtebaulich vervollständigt werden. Ein Löschwasserbehälter, der für das unterversorgte Gebiet ohnehin notwendig wäre, könnte im Haushaltsjahr 2020 mit eingeplant werden. Während Roland Graf (SPD) das Vorhaben unterstütze, so sprach sich Erwin Benker (CSU/FWS) gegen das Vorhaben aus. Er befürchtet eine schlechtere Wasserqualität des Selbbachs als auch zusätzliche Kosten für die weiteren Bewohner in diesem Gebiet. Ebenso sieht Roland Schneider (CSU/FWS) den Kostenfaktor für die dortigen Hausbesitzer für seine ablehnende Haltung. Beiden Stadträten machten Pötzsch und Bauamtsleiter Helmut Resch jedoch nochmals deutlich, dass dies erst bei über 50 Einwohnern hier der Fall wäre.

Mit 5:3 Stimmen (Gegenstimmen seitens Erwin Benker, Roland Schneider und Willy Neupert – alle CSU/FWS) hat der Bauausschuss auf Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsbereiches sich für den Erlass einer Außenbereichssatzung für die südliche Sommermühle entschieden. Ulrich Pötzsch ergänzte, dass den Antragstellern bereits mitgeteilt worden sei, dass aufgrund der Kapazitäten in der Bauverwaltung jedoch wohl erst im kommenden Sommer mit einer Bearbeitung der Satzung begonnen werden kann.

 

+++ Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich nordwestlich der Autobahnanschlussstelle Selb-West +++

„Hier ist uns ein wichtiger und wertvoller Schritt gelungen. Dabei sind wir auch allen Belangen zurechtgekommen“, freut sich Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch. So sei es im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich nordwestlich der Autobahnanschlussstelle Selb-West sowie die für diesen Bereich erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes gelungen, einen rechtskräftigen Bebauungsplan aufzustellen. Jede Menge Abstimmungsarbeit und Verhandlungen waren bereits in den vergangenen Jahren notwendig auf dem Weg zum neuen Gewerbegebiet Selb-West

Auf Grundlage von Planungskonzepten nahmen nun Träger öffentlicher Belange Stellung und haben Bedenken wie auch Anregungen zur Planung vorgebracht. Unter anderem äußerten sich das Amt für Landwirtschaft und Forsten und der Bayerische Bauernverband. Insgesamt sei die Landwirtschaft bei der vorliegenden Planung durch Flächeninanspruchnahme stark betroffen. Durch die Maßnahme sollen etwa 16,34 ha landwirtschaftlich genutzter Flächen dauerhaft einer Bewirtschaftung entzogen werden. Die überplanten Flächen seien derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt, zudem seien größtenteils landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe betroffen. Diese Betriebe seien bevorzugt mit gleichwertigen Ersatzland abzufinden, um deren Wirtschaftlichkeit nicht allzu sehr zu beeinträchtigen. Die Ersatzflächen sollten außerdem in vergleichbarer Entfernung zur Hofstelle liegen – vergleichbar den entzogenen Flächen. Ferner sei zu gewährleisten, dass die Betriebe für eine – bedingt durch den Flächenverlust – entgangene Ausgleichszahlung bzw. verfügte Sanktion entsprechend entschädigt werden.

Die Bedeutung der betroffenen Flächen für die Landwirtschaft sei der Stadt Selb durchaus bewusst. Allerdings seien keine Standortalternativen für die Festsetzung eines Gewerbegebiets gegeben. Durch die Lage des Gebiets direkt an der Autobahnanschlussstelle bzw. der Staatsstraße könne Verkehr auf kürzestem Wege – ohne vorher das Stadtgebiet zu tangieren – das Gewebegebiet erreichen und auch wieder verlassen. Damit würden sonst vom Verkehr ausgehende Emissionen vermieden und insbesondere das Stadtgebiet vor schädlichen Immissionen bewahrt. Letztlich

Nicht vergessen werden dürfe in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des Gewerbegebiets für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Selb. Aktuell stünden keine vergleichbaren, qualitativ hochwertigen Gewerbeflächen zur Verfügung, sodass die Stadt bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, für die Entwicklung einer Stadt ist dies von existentieller Bedeutung, oftmals nicht mit anderen Kommunen konkurrieren könne. Auch nur annähernd vergleichbare Alternativstandorte existieren nicht. Die Stadt Selb ist daher der Meinung, dass die Vorteile, die das Gewerbegebiet mit sich bringt, den Flächenverlust und die Nachteile für die Landwirtschaft rechtfertigen.

Unter anderem der Vorwurf, dass die von der Planung betroffenen Haupterwerbsbetriebe diese Flächen für längere Zeit in ihre Betriebsorganisation eingeplant hätten, können so nicht zutreffend sein. Die Flächen seien zwischenzeitlich von der Stadt insgesamt frei von Pachtverträgen übernommen worden. Diese liefen ohnedies aus bzw. enthielten eine Regelung, wonach die Pacht bei einem Verkauf der Flächen erlischt. Damit musste sehr wohl damit gerechnet werden, dass die Flächen über kurz oder lang

nicht mehr zur Verfügung stehen. Zum Teil seien Flächen auch vom Eigentümer, der diese veräußert hat, bewirtschaftet worden. Die Forderung nach Ausgleichszahlungen und Entschädigungen seien aus städtischer Sicht unberechtigt.

Weiter gaben die Autobahndirektion Nordbayern, die Abwasserbetriebe Selb, die Deutschen Telekom, die ESM, die Freiwillige Feuerwehr, das Landratsamt Wunsiedel, die Polizeiinspektion Marktredwitz, das Staatliche Bauamt Bayreuth und das Wasserwirtschaftsamt Stellungnahme ab. Entsprechende Behandlungsempfehlungen wurden in Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen.

Der Bauausschuss nahm vom Ergebnis der Behördenbeteiligung Kenntnis. Zugleich wird dem Stadtrat empfohlen, den Behandlungsempfehlungen zuzustimmen und Beschlussempfehlungen jeweils zum Einzelbeschluss des Stadtrats zu erheben.

Der Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich nordwestlich der Autobahnanschlussstelle Selb-West sowie der Entwurf für die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes sollen nach Billigung durch den Stadtrat offengelegt werden.

 

+++ Anfragen +++

Erwin Benker (CSU/FWS) stellte fest, dass in der Hofer Straße Fundamente gesetzt werden. Ihm wurde erklärt, dass hier, wie auch in der Weißenbacher Straße, durch die Stadt Traversen installiert werden. An diesen können zukünftig Werbung für Veranstaltungen angebracht werden.

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