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rathaus selb

9.2.2022 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Berichterstattung … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Der Bau eines Sichtschutzzaunes auf der Fl.-Nr. 296/1 Gemarkung Vielitz, der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport sowie PV-Anlage auf der Fl.-Nr. 2842/9, die Nutzungsänderung von Wohnzwecken zu Büro- und Sprechräumen auf der Fl.-Nr. 406, der Anbau eines Wintergartens an bestehendes Wohnhaus auf der Fl.-Nr. 784/1 Gemarkung Unterweißenbach, die Nutzungsänderung eines Bäckereiverkaufsraumes zur Wohnung auf der Fl.-Nr. 418/2 Gemarkung Erkersreuth, die Errichtung einer Schleppdachgaube mit Dachgeschossausbau und Carportanbau auf der Fl.-Nr. 109/11 Gemarkung Erkersreuth sowie die Änderung und Ertüchtigung der brandschutztechnischen Infrastruktur in Halle 1, 2,3 im Anwesen Albert-Pausch-Ring 1.

 

+++ Fortführung Straßenbestandsverzeichnis +++

Der beschränkt-öffentliche Verbindungsweg Plößberger Weg / Ludwig-Thoma-Weg ist bereits seit 1964 mit der Widmungsbeschränkung „Fußgänger“ gewidmet. Um eine rechtssichere Zugangsmöglichkeit zu den anliegenden Grundstücken zu ermöglichen, soll dieser durch den Zusatz der „Widmungsbeschränkung“ Anliegerverkehr“ aufgewertet und gewidmet werden. Der Bauausschuss stimmte dem Antrag zu.

Überprüfung wurde auf den Hinweis von Walter Wejmelka (SPD) zugesichert, dass die dortige Treppensituation Gefahrenstellen aufweise.

 

+++ Neubau einer Doppelgarage im Ludwig-Thoma-Weg +++

Genehmigt wurde der Neubau einer Doppelgarage in der Größe von ca. 6x6m und einer Höhe von 2,50m im Anwesen Ludwig-Thoma-Weg 2. Nachdem der Bebauungsplan im dortigen Bereich ein Satteldach festsetzt, bedarf es bezüglich dem angedachten Flachdach eine Befreiung. Da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, wird diese gewährt.

 

+++ Errichtung eines Einfamilienhauses in Spielberg +++

Als planungsrechtlich zulässig eingestuft wird die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit ca. 80m² Wohnfläche auf Fl.-Nr. 15/4 der Gemarkung Spielberg.

Das Wohnhaus soll dabei im Außenbereich errichtet werden. Der Flächennutzungsplan stellt für den gesamten geplanten Standort „gemischte“ Baufläche dar. Zudem überlagert die für eine Einzäunung vorgesehene Fläche südlich des Hauses auch ein Areal, für das der Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt. Die hiervon in einer Tiefe von ca. 8m betroffene Fläche wird tatsächlich landwirtschaftlich genutzt. Aus planungsrechtlicher Sicht besteht mit dem Vorhaben im Grunde Einverständnis, eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.

 

+++ Neubau eines Wohnhauses in der Geschwister-Scholl-Straße +++

Geplant ist auf dem Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 9 der Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Dieses überschreitet die nördliche Baugrenze um mehrere Meter und liegt auch nicht an der südlichen Baulinie an. Gleiches gilt jedoch auch für die westlich gelegenen Anwesen.

Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar, Befreiungen können erteilt werden. Auch fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Bauausschuss stimmte unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung dem Vorhaben zu. Die Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt.

 

+++ Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege für die verwendeten Materialien und Farben wird die Instandsetzung der Fassade an der südlichen Seite des Hochvolthauses im Anwesen Wilhelmstraße 14 gestattet.

 

+++ Anfragen +++

Rund 20 Mieteinheiten im Bereich der Röntgenstraße wurden kurzfristig zum Anfang März gekündigt. Den Hintergrund fragte Roland Graf (SPD) nach.

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch bestätigte den Sachverhalt. Er klärte auf, dass es sich um eine Vermietersache handelt. Die Stadt Selb, so erklärte es Bauamtsleiter Helmut Resch, sei zur Überprüfung u.a. von brandschutzrelevanten Themen verpflichtet. Den Vermieter habe man schon seit dem Jahr 2017 mehrfach über durchzuführende Maßnahmen aufgefordert. Dies sei trotz mehrfacher Mahnungen bis hin zum geduldeten Zeitaufschub nicht geschehen. Entsprechend hätte der Vermieter nun die hierbei relevanten Mietwohnungen gekündigt.

Ulrich Pötsch stellte klar, dass dies ein Thema sei, das viele Städte betreffen würde. Immobilien-Gruppen würde solche Wohnhäuser kaufen, nur um diese beleihen zu können. Investiert werde in diese Immobilien nichts. „Ganz ehrlich, das ist eine Schweinerei“, schimpfte er. Von städtischer Seite versuche man nun, die betroffenen Mieter bestmöglich bei der Vermittlung von Wohnungen zu unterstützen.

 

 

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