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solarspeicher selb 012629.1.2026 – Der Selber Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwochabend einstimmig beschlossen, ein Bauleitplanverfahren für die beabsichtigte Errichtung eines Batteriespeicherparks nahe der Autobahnausfahrt A93 Selb-West einzuleiten. Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Mit dem Beschluss wird der formelle Start für die weitere planerische Prüfung des Vorhabens ermöglicht.

Vorgestellt wurde das Projekt unter dem Titel „Speicherpark Selb“ von Markus Brosch, Geschäftsführer der ANUMAR GmbH, der aus Ingolstadt per Videokonferenz an der Sitzung teilnahm. Geplant ist ein netzdienlicher Batteriespeicherpark auf dem Grundstück Flur-Nr. 346, Gemarkung Unterweißenbach, zwischen dem Betriebsgelände von Heidelberg Materials und dem Sportgelände des SV Union. Die Fläche umfasst rund 5.800 Quadratmeter. Vorgesehen ist eine Speicherkapazität von etwa 60 Megawattstunden bei einer Anschlussleistung von 30 Megawatt.

Nach Angaben des Vorhabenträgers soll die Anlage dazu beitragen, Strom aus erneuerbaren Energien zeitlich zu verschieben: Überschüsse, etwa bei hoher Solarstromproduktion, können gespeichert und zu Zeiten höheren Bedarfs wieder ins Netz eingespeist werden. Ziel ist es, die Netzstabilität zu erhöhen, Lastspitzen abzufedern und den Bedarf an zusätzlichem Netzausbau zu reduzieren. Der Speicher soll überwiegend automatisiert betrieben werden; Wartungseinsätze sind in regelmäßigen Abständen vorgesehen

Im Rahmen der Präsentation wurden auch wirtschaftliche Aspekte angesprochen. Die Investitionssumme für den Speicherpark liegt laut ANUMAR (Quelle Beispiel-Foto) bei rund acht Millionen Euro. Die Gewerbesteuer soll über die geplante Betreiber-Projektgesellschaft vollständig am Standort verbleiben. Genannt wurde dabei ein Gesamtbetrag von ca. 1,5 - 2 Mio. EUR während der angestrebten 20jährigen Betriebslaufzeit.

In der anschließenden Aussprache thematisierten die Stadträtinnen und Stadträte unter anderem Umwelt- und Sicherheitsaspekte, die Eingrünung und Einfriedung der Anlage, mögliche Auswirkungen auf benachbarte Nutzungen, die Einbindung in das Stromnetz sowie Fragen einer späteren Bürgerbeteiligung. Der Vorhabenträger erklärte, dass Details wie Schallschutz, landschaftliche Gestaltung, Abstände und Nachbarschaftsbelange Bestandteil des Bauleitplanverfahrens seien und dort geprüft und abgewogen würden. 

Ebenso thematisiert wurde die Anbindung an das Stromnetz sowie die Frage eines möglichen Umspannwerks. Der Vorhabenträger machte deutlich, dass die konkrete Einspeisung und die verfügbare Netzkapazität erst nach einem formellen Aufstellungsbeschluss verbindlich geprüft werden können. Grundsätzlich seien sowohl die Nutzung bestehender Netzinfrastruktur als auch – falls erforderlich – der Neubau eines eigenen Umspannwerks denkbar. Die Entscheidung darüber hänge von den Ergebnissen der Netzanfragen und den technischen Rahmenbedingungen ab. Seitens der Stadt wurde darauf hingewiesen, dass Fragen der Netzanschlusspunkte, möglicher Engpässe sowie der Infrastruktur Bestandteil des weiteren Bauleitplanverfahrens seien und dort in Abstimmung mit Netzbetreibern und Fachbehörden zu klären wären.

Auch eine finanzielle Bürgerbeteiligung sei grundsätzlich denkbar, jedoch erst nach Realisierung und Inbetriebnahme der Anlage

Mit dem nun gefassten Beschluss nach Baugesetzbuch entscheidet der Stadtrat noch nicht über die endgültige Umsetzung des Projekts. Vielmehr wird damit das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren gestartet, das unter anderem Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarschaft vorsieht. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens und der Abwägung aller Stellungnahmen wird über die tatsächliche Realisierung des Batteriespeicherparks entschieden.

 

Info: Was ist ein Batteriespeicherpark?

Ein Batteriespeicherpark ist eine technische Anlage zur Zwischenspeicherung von elektrischer Energie. Er nimmt Strom in Zeiten auf, in denen viel Energie erzeugt wird – etwa durch Photovoltaik oder Windkraft – und gibt ihn später wieder ab, wenn der Bedarf höher ist.

Solche Speicher tragen dazu bei, Lastspitzen im Stromnetz auszugleichen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und erneuerbare Energien effizienter zu nutzen. Im Unterschied zu Kraftwerken erzeugen Batteriespeicher keinen Strom, sondern dienen ausschließlich der Flexibilisierung und Stabilisierung des Stromnetzes.

Die Anlagen bestehen in der Regel aus standardisierten Batteriecontainern, Wechselrichtern und Transformatoren und werden automatisiert betrieben. Personal ist vor Ort nur für Wartungs- und Kontrollzwecke erforderlich.

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