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rathaus selb11.4.2024 – Das Factory Outlet Center geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, … - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Der Anbau eines Carport an die Lagerhalle und Erweiterung der Auslieferungshalle inkl. Vordach sowie der Neubau von vier Garagen im Anwesen Vielitzer Straße 47, die Nutzungsänderung der Ausstellungshalle zu Co-Working Space im Anwesen Vielitzer Straße, Fl.-Nr. 1457/3, der Wiederaufbau des Dachstuhles nach einem Brand im Anwesen Einsteinstraße 10, der Abbruch des Rinderstall und die Aufteilung des Hauses in zwei Wohnungen mit separaten Zugängen im Anwesen Roßbachweg sowie die Errichtung eines Aufstellraumes für eine Feuerstätte im Anwesen „Am Anger 1“ in Selb Plößberg.

 

+++ Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis +++

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) für die verwendeten Materialien und Farben wird die Erneuerung der Dacheindeckung mittels Naturschiefer des Anwesen Burgstraße 4 gestattet.

Gleiches gilt für die teilweise Erneuerung der Holzfenster des Hochvolthauses im Anwesen Wilhelmstraße 14.

 

+++ Antrag auf Nutzungsänderung +++

Beabsichtigt ist die Nutzungsänderung der Wohnküche zu einer im Nebenerwerb genutzten gewerblichen Küche für Konditorarbeiten im Anwesen Reuthstraße 18. Diese Küche soll als Auftragskonditorei betrieben werden, in der Torten, Kuchen und diverses Kleingebäck hergestellt und letztendlich an die Kunden ausgeliefert wird.

Laut Beschreibung kann das Vorhaben als nicht störender Gewerbebetrieb im Sinne der BauNVO beurteilt werden. Das Vorhaben kann dabei ausnahmsweise zugelassen werden.

 

+++ Errichtung einer Betonfertiggarage +++

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Betonfertiggarage auf dem Grundstück Wielandstraße 1.

Die Garage überschreitet die westliche Baugrenze um etwa 3,50 m. Dadurch ragt sie zudem teilweise in den nicht überbaubaren Bereich zwischen Wohnhaus und Straße (Vorgartenbereich) hinein. Der Bebauungsplan lässt hier lediglich bauliche Anlagen zur Unterbringung von Müllbehältern zu. Entgegen der Vorgabe eines Satteldaches soll die Garage mit Flachdach errichtet werden.

Die Abweichungen sind insgesamt städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Damit sind jeweils die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB gegeben.

Dem Bauvorhaben wird unter der Bedingung der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung zugestimmt. Der Erlaubnisbescheid wird in Aussicht gestellt

 

+++ Neubau der Gebäude 3 und 4 für das Factory Outlet Center +++

Das Thema stand ursprünglich auf der Tagesordnung, wurde allerdings wieder heruntergenommen. Der Grund: Es wäre nicht darum gegangen, für die beiden angesprochenen Gebäude eine Baugenehmigung zu erteilen, sondern um die Behandlung von zwei Abweichungen. Diese wurden aber bereits im Jahr 2021 beschieden. Der Grund, weshalb bis heute noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, liegt daran, dass das Thema Parken (technische Voraussetzungen wie u.a die Entwässerung) bis zur vorletzten Sitzung des Bauausschusses noch nicht geklärt war. Die Baugenehmigung für den Parkplatz wurde zwischenzeitlich erteilt, der Stellplatznachweis für das Bauvorhaben ist somit jetzt geklärt. Damit kann Baugenehmigung erteilt werden. Mit dieser muss sich der Bauausschuss selbst nicht damit befassen, diese vergibt die Verwaltung, zumal der Bauherr Rechtsanspruch auf Baugenehmigung hat. Der Bauausschuss hat lediglich bei Abweichungen zu entscheiden. Eine Baugenehmigung hat eine Gültigkeit von vier Jahren und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Gerhard Bock (Aktive Bürger) wollte in vorheriger Sitzung wissen, mit welcher Begründung die Grünpfeile an den Ampeln der Christoph-Krautheim-Straße und der Ausfahrt vom Admira Center abmontiert wurden.

Info hierzu: Aus Sicht der Anlagensteuerung stellt es sich wie folgt dar: Ein Grünpfeil steht im Widerspruch zur Anlagentechnik, da bei Anfahrt zur Haltelinie (bei rot) das Fahrzeug registriert und dahingehend der Signalwechsel eingeleitet wird. Gibt es an dieser Kreuzung einen Grünpfeil, so ist der Fahrzeugführer gemäß StVO verpflichtet, bei „rot“ auch kurz zu halten und sich über die Verkehrslage zu vergewissern. Anschließend kann dieser abfahren. Das Fahrzeug wird allerdings beim Halt registriert und der Signalwechsel eingeleitet. Die Anlage schaltet die Nebenrichtung anschließend auf grün, das Fahrzeug ist allerdings längst abgefahren. Es stellt einen Widerspruch dar

 

Matthias Müller (CSU) bemängelte, dass an der Ecke Wunsiedler Straße, Burgstraße und Jahnstraße ein Haus steht, dass eine sehr marode Hauswand mit Löchern hat. Er fragte nach, ob die Stadt Selb den Besitzer anfragen könnte, um diesen Zustand zu beseitigen.

Info hierzu: Die Bauaufsicht der Stadt Selb kann gemäß Art. 54 Abs. 4 BayBO nur dann den Eigentümer eines Gebäudes zur Sanierung auffordern, wenn erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit von diesem Gebäude ausgehen. Von solchen Gefahren kann im vorliegenden Fall jedoch nicht ausgegangen werden. Sollte die marode Fassade eine Beeinträchtigung für den (Fußgänger-)Verkehr darstellen, so wäre hier das Ordnungsamt der Stadt Selb zuständig, jedoch liegt auch eine solche Beeinträchtigung hier noch nicht vor.

 

+++ Anfragen +++

Gerhard Bock fragte zum Sachstand der geplanten Erneuerung der Fußgängerbrücke an der Fischhalle nach. Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch erklärte, dass in einem ersten Schritt das Brückenbauwerk abgebaut werden soll, um dann eine Prüfung der Widerlager vorzunehmen. Im Anschluss soll dann entschieden werden, welches Brückenbauwerk (Material, Vorkehrungen usw.) dort realisiert werden kann. Ein Projekt, dass aktuell über die Tiefbauabteilung in Bearbeitung ist. Diese Baumaßnahme wird zudem mit der geplanten Baumaßnahme „Parkplatz Färbergässchen“ kombiniert. Ein genauer Zeitplan kann derzeit nicht genannt werden.o

Roland Schneider (FWS) meinte, dass bei den neu installierten Ampelsteuerungen häufig Probleme zutage kämen, wenn Fahrzeuge nicht direkt an der Haltelinie stehen bleiben und die Ampel folglich nicht reagieren würde. Eine Beschilderung „Bis zur Haltelinie vorfahren“ sollte folglich in Betracht gezogen werden.

Walter Wejmelka (SPD) fragte zu den derzeit fehlenden Sitzbänken in der Innenstadt nach. Ulrich Pötzsch erklärte, dass diese derzeit durch den städtischen Bauhof instandgesetzt und wieder montiert werden.