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rathaus selb30.3.2023 - Morandini-Kunstobjekte, die Sportlerehrung für das Jahr 2022, der Jahresabschluss, der Fahrplan im Bereich Kindertagesstätten, Anfragen, Berichterstattung… - der Selber Stadtrat hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend u.a. folgende Punkte auf der Tagesordnung:

+++ Annahme der Schenkung der Morandini-Kunstobjekte +++

Im Jahr 2022 wurde durch den Stadtrat beschlossen, die Kunstobjekte vom Kunstverein Hochfranken Selb e.V. als Dauerleihgabe bis zum 31. März 2023 anzunehmen. Im Rosenthal-Theater sind seit einem Jahr die Treppen und die Säulen mit Kunstwerken von Marcello Morandini verkleidet.

Bei der Treppenverkleidung haben sich im Laufe des letzten Jahres die Verkleidungen von zwei Stufen gelöst. Diese mussten aus sicherheitstechnischen Gründen vollständig entfernt werden. Stürze oder ähnliches hat es nicht gegeben. Allerdings gaben Theaterbesuchende die Rückmeldung, dass sie sich beim Treppensteigen durch die schwarz-weißen Streifen irritiert fühlen. Daneben wurde in der Vergangenheit während der „Wochen des Weißen Goldes“ die senkrechten Treppenflächen als Werbefläche den teilnehmenden Firmen zur Verfügung gestellt. Dies ist seitdem nicht mehr möglich.

Die Rückmeldungen von Ausstellungsbesuchenden waren gemischt. Einige waren der Auffassung, dass diese Kunstobjekte dem Rosenthal-Theater einen frischen Charme und eine moderne Ausstrahlung verleihen würden. Andere hingegen fühlten sich beim Besuch der Ausstellungen gestört, da die schwarz-weiße Morandini-Kunst ungewollt Spannungen mit anderen Kunstwerken erzeugen würde. Von ausstellenden Künstlerinnen und Künstlern wurde bemängelt, dass vor allem die Säulen Ausstellungsfläche blockieren und ihre Kunstwerke in Konflikt zur Morandini-Kunst geraten würden.

Es fanden mehrere Begehungen statt, um zu klären, ob es im Theater alternative Möglichkeiten gibt, sodass die Ausstellungsflächen an den Säulen frei bleiben können. Nach reiflicher Überlegung zeigte sich jedoch, dass der beste Platz da ist, wo sie bereits angebracht sind, nämlich im 1. Obergeschoss.

Der Stadtrat beschloss, die Schenkung anzunehmen, zumal es vorbehalten ist, mit der Schenkung frei umzugehen.

 

+++ Sportlerehrung für das Jahr 2022 +++

Ehrungswürdig befundene Einzelsportler und Mannschaften des Jahres 2022 sollen wieder ausgezeichnet werden. Eine Ehrung im Rosenthal-Theater wird am 25. Mai 2023 stattfinden.

Gesamt werden 43 einfache Sportehrennadeln, 61 Sportehrennadeln in Bronze sowie 13 kleine Sportehrenmedaillen (Jugendliche) und 6 große Sportehrenmedaillen (Erwachsene) verliehen.

Außerdem werden für besonders verdiente ehrenamtliche Mitarbeit Christa Pauker, Norbert Rix, Werner Götzschel, Matthias Herold und Erwin Ott für ihre langjährige Funktionärstätigkeit bei der TS Selb mit der Ehrenurkunde ausgezeichnet. Moritz Netzsch bekommt für seine besonderen Verdienste um den (Eishockey-)Sport den Sportehrenbrief der Stadt Selb verliehen.

 

+++ Fahrplan im Bereich Kindertagesstätten +++

Neben dem „Anbau des Nikolauskindergartens“ sind zwei weitere Baumaßnahmen eingeplant, um den Bedarf an dauerhaften Betreuungsplätzen für Krippen- sowie Regelkinder zu decken. Es sind außerdem zwei Baumaßnahmen geplant, welche die 184 noch zu schaffenden dauerhaften Betreuungsplätze im Bereich der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern abdecken sollen.

Seitens der Verwaltung hat man sich nun überlegt, in welcher zeitlichen Reihenfolge die zur Bedarfsdeckung notwendigen Baumaßnahmen umgesetzt werden könnten. Berücksichtigt wurden hier neben dem momentanen Planungsstand der jeweiligen Maßnahme auch die finanzielle Realisierbarkeit pro Haushaltsjahr sowie die aktuell und in Zukunft geltenden Ansprüche im Bereich der Kinderbildung und -betreuung, die gesetzlich geregelt sind.

Aufgrund des bereits weiter fortgeschrittenen Planungsfortschritts sollte dem „Anbau des Nikolauskindergartens“ der „Ersatzneubau des AWO-Kindergartens“ folgen, der den Bedarf hinsichtlich Krippen- sowie Regelkindern decken soll.

Nachdem aus aktueller Sicht und den Erwartungen bezüglich der zukünftigen Haushaltsjahre nur eine Baumaßnahme pro Jahr realisierbar sein wird, war die nächste Überlegung, ob sich eine Baumaßnahme

anschließen sollte, die erneut den Bedarf hinsichtlich von Krippen- und Regelkinder oder den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Ganztagsbetreuung decken soll. Da der gesetzliche Anspruch auf Krippen- sowie Kindergartenplätze aktuell bereits besteht und das Ganztagsbetreuungsgesetz die stufenweise Einführung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 vorsieht, sollte zunächst eine Maßnahme für Krippen- und Kindergartenkinder begonnen werden. So sollte dem Ersatzneubau des „AWO-Kindergartens“ erst der „Neubau eines Kinderhauses am Standort Jahnstadion“ folgen, bevor am „Standort Hanns-Braun-Straße 1, 3 und 5“ sowie am „Standort Obere Bergstraße 12“ Plätze für die Ganztagsbetreuung geschaffen werden.

 

Fahrplan

Ersatzneubau AWO: Bauausführung ca. Ab im April 2024. Die Aufteilung der fünf eingeplanten Gruppen stellt sich wie folgt dar: zwei Gruppen für Krippenkinder (insgesamt 24 Plätze), drei Gruppen für Regelkinder (insgesamt 75 Plätze)

Neubau eines Kinderhauses am Standort Jahnstadion: Fertigstellung des Gebäudes theoretisch im ersten Quartal 2026, wenn mit der Grundlagenermittlung Mitte 2023 begonnen werden könnte. Die Aufteilung der secs eingeplanten Gruppen stellt sich wie folgt dar: drei Gruppen für Krippenkinder (insgesamt 36 Plätze), drei Gruppen für Regelkinder (insgesamt 75 Plätze)

Standort Hanns-Braun-Straße 1, 3 und 5: Der Zeitplan für den Planungs- und Bauablauf kann analog zur Baumaßnahme „Neubau eines Kinderhauses am Standort Jahnstadion“ betrachtet werden. Bei diesem Projekt muss aber zuerst das prinzipielle Vorgehen geklärt werden. Da hier nicht nur ein Hort gebaut werden soll, sollte ggf. eine Voruntersuchung des kompletten Gebietes erfolgen, um zu ermitteln, welcherweitere Bedarf bei der Planung berücksichtigt werden muss (z.B. Jugendtreff). Auch der Abbruch der Gebäude muss in den Zeitplan einkalkuliert werden. Der bestehende Fahrplan sieht ursprünglich einen 3-gruppigen Kinderhort mit insgesamt 75 Plätzen für Schulkinder der Dr.-Franz-Bogner-Grundschule vor. Die Christuskirchengemeinde ist bereit, als Ersatz für die Noteinrichtung „Kleine Einsteins“ die Betriebsträgerschaft für einen weiteren Kinderhort zu übernehmen. Anstelle eines weiteren Kinderhortes würde die Kirchengemeinde allerdings bevorzugen, einen großen Kinderhort mit bis zu sechs Gruppen zu betreiben, bei dem die Kinderhorte „Löhehaus“ und „Kleine Einsteins“ mit weiteren Plätzen zusammengelegt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, an diesem Standort einen 5- oder 6-gruppigen Kinderhort mit insgesamt 125 bzw. 150 Plätzen einzuplanen.

Standort Obere Bergstraße 12: Der Fahrplan sieht im Bereich der ehemaligen Brauerei den Neubau einer Kindertagesstätte in Bezug auf die Ganztagsbetreuung der Kinder der Luitpoldschule vor. Das Grundstück sowie das Gebäude befinden sich noch nicht im Eigentum der Stadt Selb. Das Gebäude müsste abgerissen werden, damit hier eine Kindertageseinrichtung entstehen kann. Die Maßnahme könnte im Rahmen des Architektenwettbewerbs EUROPAN durchgeführt werden, da dieser Bereich hierfür vorgesehen ist. Momentan kann noch keine zeitliche Angabe zur Fertigstellung der Baumaßnahme getroffen werden. Nach Umsetzung dieser Maßnahme und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Plätze sollten 157 Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern im Bereich der Luitpoldschule zur Verfügung stehen.

Dr. Klaus von Stetten (Aktive Bürger Selb) meint, dass es sich bei den Vorschlägen um gute Standorte handeln würde. Die Aufgabe selbst sei eine gesetzlich Vorgeschriebene. Als Fraktion habe man zudem bereits in einer vorherigen Sitzung vorgeschlagen, auf dem Gelände der Hanns-Braun-Straße neben einem großen Hort auch einen Jugendtreff zu etablieren – dies u.a. mit einem Blick auf eine dadurch mögliche Förderung beim Rückbau des Erwerbs der Grundstücke und dem Rückbau der dortigen Häuser.

Wolfgang Kreil sieht bei der Planung von vier neuen Kinderbetreuungseinrichtungen eine schöne Botschaft. Grund aber sei hierfür der gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung. Allerdings müsse man sich darin im Klaren sein, dass man unter dem finanziellen Korsett, das als Bedingung für die Stabilisierungshilfen angelegt werde, das nicht finanzierbar sei könne. Der Freistaat Bayern müsse mehr finanziellen Spielraum erlauben.

 

+++ Jahresabschluss 2021 +++

Die Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 zeigt bei der Stadt Selb folgendes Bild. Die ordentlichen Erträge in Höhe von 30.975.027,39 € (Vorjahr 35.971 T€) lagen niedriger als die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 35.767.513,75 € (Vorjahr 34.657 T€), somit ergibt sich ein negatives Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -4.792.486,36 € (Vorjahr 1.315 T€).

Beim Finanzergebnis stehen Finanzerträge mit 2.958.612,71 € (Vorjahr 3.050 T€) Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen in Höhe von 349.380,28 € (Vorjahr 428 T€) gegenüber. Das Finanzergebnis selbst beträgt 2.609.232,43 € (Vorjahr 2.622 T€).

Das Ordentliche Ergebnis (setzt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis zusammen) beträgt -2.183.253,93 € (Vorjahr 3.937 T€). Die Aufwendungen und Erträge aus internen Leistungsbeziehungen betragen jeweils 1.197.263,59 € (Vorjahr 1.120 T€) und heben sich gegenseitig auf.

Beim Außerordentlichen Ergebnis entstand ein Ertrag in Höhe von 4.287,77 € (Vorjahr 1 T€). Es handelt sich dabei hauptsächlich um Erträge aus der Bereinigung von sehr alten Gewährleistungseinbehalten.

Das Jahresergebnis schließt mit einem Betrag von -2.178.966,16 €. Gegenüber dem Jahr 2020 hat sich das Jahresergebnis um 6.117 T€ verschlechtert. Gegenüber der Veranschlagung hat das Haushaltsjahr ebenfalls um 2.869 T€ schlechter abgeschlossen.

Insgesamt schließt die Bilanz mit einer Gesamtsumme von 112.895.893,31 € (Vorjahr 116.911 T€).

 

+++ Bestätigung des neu gewählten Kommandanten der FFW Vielitz +++

Nach den erfolgten Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Vielitz wurden Herr Christian Schwarz als Kommandant und Herr Dr. Christian Poersch als Stellvertreter des Kommandanten der FFW Vielitz durch den Stadtrat bestätigt.

 

+++ Projekt Umsetzung einer Streuobstwiese +++

Der Stadtrat hat im vergangenen Jahr die Umsetzung des Projekts „Streuobstwiese mit Beerensträuchern im innerstädtischen Bereich“ beschlossen. Hierbei werden Hochstämme in einem Abstand von 5-7 Meter gepflanzt. Um die Aufenthaltsqualität zusätzlich zu stärken, wird das Angebot durch Beerensträucher (ca. 50 Sträucher) ergänzt. Zusätzlich werden durch die Installation von Mobiliar Anreize zum Aufhalten geschaffen.

Bezüglich der Fördermöglichkeiten wurde sich für eine Antragsstellung bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Öko-Modellregion Fichtelgebirge entschieden.

Bezüglich der Umsetzung würden Gesamtkosten in Höhe von gerundet 18.200€ entstehen. Die Kosten des Erwerbs, der Pflanzung und der Pflege der Hochstämme werden zu 100% über die Untere Naturschutzbehörde gefördert. Die Ausstattung (Mobiliar), die Sträucher sowie die Informationstafeln wurden zur Förderung im Verfügungsrahmen Öko-Projekte eingereicht. Dieser fördert max. 50% (Höchstfördersatz) der förderfähigen Netto-Kosten. Die Stadt Selb würde bei Umsetzung des Projekts den Höchstfördersatz erhalten; dies entspricht noch notwendigen Eigenmittel in Höhe von gerundet 7.600€

Im Rahmen des „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ liegt der Stadt nun der diesbezügliche privatrechtliche Vertrag vor. Die Zweckbindungsfrist (Öko-Lehrtafeln) beträgt fünf Jahre. Die Zuwendung wird aus Landesmitteln aus dem Sonderprogramm BioRegio 2030 sowie durch die Öko-Modellregion bereitgestellt. Der Umsetzungszeitraum wird von März 2023 bis zum 20.09.2023 festgelegt.

 

+++ Festlegung des Stadtumbaugebiets „Bahnhofsareal" +++

Für Gebiete mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten können Stadtumbaumaßnahmen nach BauGB durchgeführt werden, die mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Stadtumbaumaßnahmen sollen u.a. dazu beitragen, freigelegte Flächen einer nachhaltigen (insbesondere dem Klimaschutz und Klimaanpassung dienenden) städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

Im Mai 2018 hat Stadtrat die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung am Bahnhofsareal (VU) beschlossen. Die vom beauftragten Büro ermittelten Ergebnisse, die daraus abgeleiteten Handlungsfelder sowie der Rahmenplan wurden dem Stadtrat in seiner Sitzung am Ende 2018 vorgestellt und in der selbigen beschlossen. Die Vorbereitende Untersuchung wurde bewusst offen gestaltet, da das Bahnhofsareal dem Europan 15-Wettbewerb als Wettbewerbsgebiet zur Verfügung gestellt wurde. Das Wettbewerbsergebnis des Europan 15-Wettbewerbs lag Ende 2019 vor. Von 2020 bis Mitte 2022 wurde der Entwurf zu einem umsetzungsfähigen Konzept entwickelt. Grundlage für die Förderung des Nachnutzungskonzepts stellt die Aufnahme der diesbezüglichen Maßnahmen in den Rahmenplan der vorbereitenden Untersuchung dar. Aufbauend auf diesen wurde auch nochmals eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Wie die VU aufzeigt, befindet sich der überwiegende Flächenanteil des Gebietes in städtischer Hand. Demnach könnten die Vorteile bei Festlegung des Areals als Sanierungsgebiet, sowohl für Privateigentümer als auch für die Kommune, kaum ausgeschöpft werden. Zusätzlich stellt ein Großteil des Betrachtungsraum der VU ehemalige Bahnrangierflächen dar, weshalb die Festlegung eines Stadtumbaugebietes mit dem Ziel der Revitalisierung dieser Brachfläche, zielführend erscheint.

Im nun vom Stadtrat beschlossenen Stadtumbaugebiet liegt demnach einzig das Bahnhofsgebäude (Goetheplatz 1), welches sich im Privateigentum befindet. Da das Bahnhofsgebäude ein wichtiges identifikationsstiftendes Gebäude innerhalb der Stadt darstellt und entsprechend einen hohen städtebaulichen Wert besitzt, ist als Maßnahme in der VU die Instandsetzung des Baudenkmals aufgenommen. Die Sanierung des Objekts könnte so ggf. mit Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst werden.

Der Rahmenplan listet auch Maßnahmen, welche sich außerhalb des zu beschließenden Stadtumbaugebietes befinden. Dieser Bereich soll zu einem späteren Zeitpunkt als Sanierungsgebiet festgelegt werden, um auch hier die Möglichkeit auf eine maßnahmenbezogene Förderung über die Städtebauförderung zu erhalten.

Wie beschrieben, ist für die in Aussicht gestellten Mittel der Städtebauförderung, die Festlegung des Bahnhofsareals als Stadtumbaugebiet auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen Bahnhofsareal erforderlich.

 

+++ Berichterstattung zu Anfragen +++

Kai Hammerschmidt (SPD) erkundigte sich nach dem Leerstand der Stadt Selb und bat um eine Aufstellung der Läden in der Schillerstraße, Marienstraße, Bahnhofstraße, Ludwigstraße, Burgstraße, Talstraße, Marktplatz, Pfarrstraße und Karl-Marx-Straße und fragte, wie viele Läden in diesen Straßen waren und welche tatsächlich noch betrieben werden.

Eine entsprechende Auflistung der Verwaltung zeigt eine Anzahl von 166 Läden/Gewerbeeinheiten auf, von denen 126 belegt sind. Allen Eigentümern von Immobilien mit leerstehenden Gewerbeeinheiten wurde laut Wirtschaftsförderer Rainer Rädel die Unterstützung der Stadt Selb bei der Vermittlung angeboten.

 

Walter Wejmelka (SPD) fragte an, ob von Seiten der Polizeiinspektion Marktredwitz mit der Stadt Selb die auftretende Versorgungslücke durch den Umzug der Grenzpolizei nach Schirnding besprochen und wie diese geschlossen werden soll kommuniziert wurde.

Das Polizeipräsidium Oberfranken teilt hierzu im Detail mit: Das Dienstgebäude in der Försterstraße in Selb stammt aus den 50er Jahren. Im Rahmen einer, bereits in der Vergangenheit durchgeführten, brandschutzrechtlichen Begehung konnten bauliche und sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden. So erfüllen Flucht- und Rettungswege nicht die baulichen Vorgaben. Zudem liegen Defizite in Bezug auf den energetischen Standard sowie die Barrierefreiheit vor. Weiterhin bedarf die EDV-Verkabelung einer Erneuerung. Daher war es dringend geboten, das Dienstgebäude in der Försterstraße zumindest soweit zu ertüchtigen., dass ein adäquater und vernünftiger Dienstbetrieb sichergestellt ist. Die mit den erforderlichen Baumaßnahmen einhergehenden Beeinträchtigungen machen einen zeitgleichen Dienstbetrieb jedoch unmöglich. Ein ebenso gewichtiges Argument für einen temporären Aus-/Umzug ergab sich aus Aspekten des Gesundheitsschutzes. Der Landkreis Wunsiedel ist bekanntermaßen Radonvorsorgegebiet. So wurden im Zuge von Messungen im Gebäude erhöhte Radonwerte festgestellt, was ebenfalls Baumaßnahmen und Sanierungen erforderlich macht. Die Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten gebot hier ein entsprechendes Handeln. Ich hoffe, Ihnen hiermit schlüssig die Erfordernisse eines temporären Umzuges der Grenzpolizeiinspektion Selb in die noch vorhandene Liegenschaft in Schirnding dargelegt zu haben. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass eine Rückkehr der Dienststelle nach Selb zum schnellstmöglichen Zeitpunkt erfolgen wird. Wie bereits eingangs erwähnt, bin ich davon überzeugt, dass diese Maßnahme keinerlei Einfluss auf die Sicherheitslage der Stadt Selb sowie deren Umland haben wird. Die polizeiliche Präsenz wird auch weiterhin auf bestehend hohem Niveau bleiben. Für die Beschäftigten der Grenzpolizeiinspektion Selb ändert sich temporär lediglich deren Dienstort. Die konkrete tägliche Dienstverrichtung, insbesondere der Streifendienst bleiben davon jedoch gänzlich unberührt. Die Streifen der Grenzpolizeiinspektion Selb werden, wie bisher, in der Region präsent sein und somit der Bereich in und um Selb in gewohntem Umfeld durch den Streifendienst der Grenzpolizeiinspektion Selb abgedeckt sein. Dessen völlig ungeachtet verrichten die Kolleginnen und Kollegen der Polizeiwache Selb ihren Dienst weiterhin in denselben Räumlichkeiten und zu den bestehenden Dienstzeiten. Der direkte polizeiliche Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Selb besteht somit nach wie vor. Zudem wird die Region Selb, wie in der Vergangenheit auch, permanent von Beamtinnen und Beamten der PI MAK bestreift.

 

Matthias Müller (CSU) wollte wissen, wann der Rohbau der geplanten Stadtbücherei fertig gestellt sein müsste, um die Förderung noch geltend machen zu können.

Die Bauverwaltung informiert hierzu wie folgt: „Mit Schreiben vom 18.11.2022 teilte die Stadt Selb Herrn Müller mit, dass die Stadtbücherei bis zum 30.06.2024 fertiggestellt und schlussgerechnet sein muss, um die Fördermittel zu erhalten; dies inkludiert ebenfalls die städtischen Maßnahmen. OB Pötzsch gab in der Stadtratssitzung vom 15.02.2023 bekannt, dass Herr Müller per E-Mail mitteilte, dass im Frühjahr die Arbeiten beginnen werden. Der Stadt Selb liegt jedoch bis dato kein diesbezüglicher Zeitplan vor. In Rücksprache mit der Hochbauabteilung wird die durch die Stadt zu erbringende Ausbauphase auf mind. 14 Monate geschätzt. Der Rohbau müsste aus diesem Grund spätestens am 30.04.2023 fertiggestellt sein. Entsprechend forderte die Stadt Selb mit Schreiben vom 23.03.2023 erneut die kurzfristige Vorlage eines Zeitplanes bei Herrn Müller an. In diesem Schreiben wurde Herr Müller ebenfalls auf die o.g. Termine hingewiesen, die es hinsichtlich der Förderung zwingend einzuhalten gilt. Rein vorsorglich wurde Herr Müller auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs (vorausgesetzt einer diesbezüglich positiven Prüfung) durch die Stadt Selb bereits mehrfach hingewiesen.“ 

Im Vorfeld der Sitzung informierte Patrick Müller noch per Mail, dass die Planungen derzeit auf Hochtouren laufen würden und alle Fachplaner derzeit mit der Fertigstellung der Pläne beschäftigt seien. Eine Übergabe der Stadtbücherei zum Zweck des weiteren Ausbaus halte man nach vier bis fünf Monaten nach Baubeginn aufgrund der Lage im Erdgeschoss und des separaten Zugangs und des vereinbarten Übergabezustands schon weit vor Fertigstellung des Gesamtgebäudes für machbar. Einen genauen Bauzeitenplan werde man direkt nennen, sobald durch die Baufirma alle Unterlagen vorliegen werden und man einen genauen Bautermin genannt bekomme.

Im Nachgang der Ausführungen monierten Wolfgang Kreil (CSU) und Walter Wejmelka (SPD) die Aussagen. Kreil erwarte Neuigkeiten statt Stillstand, meinte, dass die genannten Zeitspannen unrealistisch wären. Wejmelka sieht den Ablauf ebenso als grotesk an und geht nicht von einer Fertigstellung des Rohbaus im Herbst aus. Er sieht daher eine Gefahr für die zugesagten Fördergelder. Auch solle man sich gegebenenfalls überlegen, mit der Stadtbücherei aus dem Vertragswerk auszusteigen.

 

Weiter fragte in der vorherigen Sitzung Matthias Müller, ob es Neuigkeiten bzgl. eines möglichen Sanierungsgebietes in der Försterstraße/Jahnstraße gibt.

Die Verwaltung informiert, dass sie das Leistungsverzeichnis der Vorbereitenden Untersuchung mit der Regierung abgestimmt habe. Angebote bezüglich der Durchführung werden aktuell eingeholt. Der Beginn der Untersuchung soll (bei Auftragsvergabe im April) Anfang Mai erfolgen. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von neun Monaten angesetzt.

selb-live.de - Michael Sporer