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rathausschild12.10.2016 – Der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende kompakt zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…

 

+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb zwei Bauvorhaben auf dem Büroweg genehmigt. Dabei handelt es sich um die Errichtung eines Stahlbalkons am Anwesen Egertalweg 34 in Silberbach sowie um die Verglasung von zwei Balkonen am Anwesen Wittelsbacher Str. 21 in Selb.

 

+++ Bebauung mit zwei Garagen oder einem Einfamilienhaus - Bauvoranfrage - +++

Die Antragsteller beabsichtigen, das Grundstück Fl. Nr. 1963, Gemarkung Selb, Rasenfläche Reuthberg, käuflich zu erwerben und darauf zwei Fertiggaragen aufzustellen oder mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Der Bebauungsplan setzt für den betroffenen Bereich eine öffentliche Grünfläche fest. Das Grundstück selbst ist von allen Seiten von Straßen umgeben, die jeweils als Ortsstraße gewidmet sind. Die Festsetzung ist als Grundzug der Planung zu werten. Aus städtebaulicher Sicht sollte die Grünfläche erhalten und zugunsten des Wohnumfeldes attraktiv gestaltet werden. Eine Befreiung kann nicht erteilt werden. Der Aussage stimmten die Bauausschussmitglieder auch mehrheitlich zu. Einzig Erwin Benker (CSU/FWS) könne sich vorstellen, dem Verkauf der städtischen Fläche zur Bebauung zuzustimmen.

 

+++ Ersatz der vorhandenen Einfriedung – Häusellohweg 9 +++

Die Bauherren beabsichtigen, ihren bestehenden Holzzaun entlang der Straße abzubauen und dafür einen Metallzaun zu errichten. Für den betroffenen Bereich bestimmt der Bebauungsplan, dass außer Hecken nur Holzzäune im Vorgartenbereich zulässig sind. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Pläne jedoch keine Bedenken. Grundzüge der Planung werden durch die Abweichung nicht berührt. Sie ist auch unter Beachtung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Ansonsten werden die weiteren Festsetzungen bezüglich Zäune eingehalten. Entsprechend stimmte der Bauausschuss einer Befreiung zu.

 

+++ Änderung Bebauungsplan Kappel +++

Der Ferienausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 31.8.2016 mit einem Bauantrag, der die Bebauung des ehemaligen Sportplatzes mit ein- und zweigeschossigen Wohnhäusern, insgesamt immerhin 25 Wohneinheiten, vorsieht. Nachdem die geplante Bebauung den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, beschloss der Ferienausschuss die Änderung des Bebauungsplanes auf der Grundlage des damals vorgelegten Bebauungskonzeptes, das den Anschluss der Erschließungsstraße an den Ludwig-Thoma-Weg vorsieht. Der Bauantrag wurde vorerst gem. § 15 BauGB zurückgestellt. Nach Überprüfung der rechtlichen Situation durch die Verwaltung hat es sich gezeigt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden kann. Der betroffenen Öffentlichkeit kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Hierzu analog kann den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden.

Zwischenzeitlich haben sich in Abstimmung mit dem Investor auch Änderungen des Konzeptes, insbesondere bei der Erschließung des Gebiets ergeben. So endet die Erschließungsstraße nun mit einer Wendeanlage und bindet nicht mehr an den Ludwig-Thoma-Weg an. Zudem wird diese nun privat. Wegen der Höhendifferenz zwischen der Jean-Paul-Straße und dem Sportplatz wurde seitens der Stadt angeregt, hier ein zusätzliches Untergeschoss zu verwirklichen. Damit läge das jeweilige Erdgeschoss dieser Wohnhäuser etwa auf Höhe der Straße und im Untergeschoss könnte zusätzlich eine Einliegerwohnung eingerichtet werden. Hierzu steht die Entscheidung des Investors allerdings noch aus. Daher sollte diese Möglichkeit im Bebauungsplan zumindest offengehalten werden. Aus städtebaulicher Sicht wäre diese Bebauung durchaus wünschenswert. Daher hätte die Stadt auch die Möglichkeit, die Anzahl der Vollgeschosse zwingend festzusetzen. Im Bebauungsplanentwurf ist für die Bebauung entlang der Jean-Paul-Straße diese Festsetzung (U+E+D) als Maximalfestsetzung vorgesehen.

Der Bauausschuss empfiehlt entsprechend dem Stadtrat, dass die Änderung des Bebauungsplanes Nr.140 „Kappel“ für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB“ durchgeführt wird. Rudolf Kirschneck (SPD) sprach ferner den zu berücksichtigenden schlechten Straßenzustand der Jean-Paul-Straße als auch die dortigen aus seiner Sicht erhaltenswerten Bäume an. Grundsätzlich aber, so wurde ihm mitgeteilt, sei die Baumreihe allerdings im Privat- und nicht im städtischen Besitz, so dass man hierauf wenig Einfluss nehmen könne.

 

+++ Bebauungs- und Grünordnungsplan / Außenbereichssatzung +++

Zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 216 für das Gebiet des Reitvereins Selb südostwärts von Stopfersfurth sowie die für diesen Bereich erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2016/3, dem Erlass einer für das Areal der Bebauung auf der Kuppel westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf der Reuth, sowie für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 194 für das Gebiet zwischen Johann-Sebastian-Bach-Straße, Paul-Gerhardt-Straße, Anton-Bruckner-Weg und Ernst-Reuter-Straße hat der Bauausschuss die Ergebnisse aus der jeweiligen Behördenbeteiligung und den jeweils eingegangenen Stellungnahmen, als auch von der Öffentlichkeitsbeteiligung Kenntnis genommen und vorberaten. Dem Stadtrat wird empfohlen, die jeweiligen überarbeiteten Entwürfe entsprechend zu billigen.

 

+++ Anfragen +++

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger) regte an, eine im Zuge des Baus des neuen Kreisverkehrs derzeit aufgeschotterte Fläche an der Autobahnausfahrt Selb-Nord zukünftig als Pendlerparkplatz zu nutzen. Selbiges wurde laut Oberbürgermeister Uli Pötzsch bereits geprüft. Die Möglichkeit könne demnach aber nicht in Aussicht gestellt werden. Die Übersichtlichkeit, die man durch den Kreisverkehr erlangen möchte, wäre dann nicht mehr gewährleistet.

 

Erwin Benker (CSU/FWS) fragte bzgl. einer Genehmigungspflicht der Umnutzung des ehemaligen Fußballplatz auf dem Vorwerk zu einem durch den VER Selb genutzten Parkplatz an. Das Bauamt erklärte, dass die neue Nutzung nur von vorübergehender Dauer sein soll, entsprechend keiner gesonderten Genehmigung bedarf. Anders würde es sich dagegen verhalten, würde man entsprechende Planungen mit Carports und Photovoltaikanlagen tatsächlich umsetzen wollen.

 

Rudolf Kirschneck (SPD) erwähnte auf ihren jeweiligen Zustand zu überprüfende Handläufe der Holzbrücken am Rosenthal-Theater, am Rathaus sowie am Papiermühlweg.

 

Roland Graf (SPD) bittet zudem um Überprüfung von in die Straße hineinragenden Bäume in Mittelweißenbach.