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haushalt selb 202326.1.2023 – Mit Mut und Blick in die Zukunft wurde der Haushaltsplan des Jahres 2023 aufgestellt und vom Selber Stadtrat einstimmig verabschiedet. Allerdings müssen in vielen Bereichen auch deutliche Abstriche vorgenommen werden. Teuerungen treffen die Stadt Selb quer durch den Haushalt. Der Haushalt 2023 und die ausführlichen Haushaltsreden der Fraktionen >>>

Der Haushalt 2023

Dem Stadtrat wurde durch Stadtkämmerer Heinrich Moser berichtet, dass der Haushaltsplan nur unter Schwierigkeiten so aufgestellt werden konnte, dass er ausgeglichen ist. Die allerorts eingetretenen Teuerungen, insbesondere bei der Energie und den Baupreisen, würden die Stadt Selb quer durch den Haushalt treffen. Die beschlossene und eingeleitete Konsolidierung wirke sich nach wie vor positiv aus. Dazu komme noch die Entlastung aus der Reduzierung des Schuldenstandes. Dies reiche jedoch nicht aus, um die voraussichtlichen Mehrkosten aufzuwiegen. Es mussten daher an vielen Stellen teilweise sogar erhebliche Abstriche vorgenommen werden.

Der Mechanismus des Finanzausgleichs wirke sich dazu leider im Haushaltsjahr 2023 auch noch nachteilig aus. Bedingt durch eine höhere Steuerkraftzahl muss mehr an Kreisumlage erbracht werden, andererseits wird die Stadt weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Da sich bereits Anzeichen für eine Erholung der Wirtschaft abzeichnen würden, sei dieser Haushalt mit Mut und Blick in die Zukunft erstellt worden. „Dadurch wurde erreicht, dass der Haushaltsplanentwurf im Ergebnishaushalt mit einem positiven Jahresergebnis abschließt“, so Moser. Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt schließe ebenfalls positiv, somit trage sich der laufende Betrieb des Jahres 2023 voraussichtlich selbst. Bei den Investitionen und Neuanschaffungen sei der Schwerpunkt auf den Pflichtaufgabenbereich gelegt worden. Weiterhin sei und bleibe es von größter Bedeutung, dass die Konsolidierung konsequent weitergeführt und die Nettoneuverschuldung auf ein unvermeidliches Mindestmaß eingedämmt wird. „Nur so können dann auch in den kommenden Jahren ausgeglichene und genehmigungsfähige Haushalte aufgestellt und beschlossen werden“, meint der Stadtkämmerer.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 sah ursprünglich, um alle Investitionen des Finanzhaushalts durchführen zu können, einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von rund 5,30 Mio. Euro und in Folge dessen eine Darlehensaufnahme in Höhe von 4,9 Mio. vor. Das Restbetrag in Höhe von rund 400.000 Euro hätte aus vorhandener Liquidität aufgebracht werden sollen.

Der Stadt Selb wurde zwischenzeitlich eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 3,4 Mio. Euro bewilligt. Diese steht dabei unter der Auflage, dass sie nur für Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung und hierbei für die bei der Gemeinde verbleibenden Eigenanteile verwendet werden darf. Zur gemeindlichen Grundausstattung zählen z.B. der Schul- und Kindergartenbereich, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Rathaus/Verwaltungsgebäude, Breitbandausbau und Beseitigung von Leerständen in Ortskernen.

Der Bewilligungsbescheid enthielt dabei mehrere Auflagen, die zu erfüllen sind. Die am schwierigsten zu erfüllende Auflage stellt dabei die Kreditaufnahmebeschränkung dar. Es wird hierzu die Vorlage eines Beschlusses des Stadtrats gefordert, wonach im Jahr 2023 das Verhältnis von neuen Kreditaufnahmen zu ordentlichen Tilgungsleistungen bei maximal 100 % (= 615.000 €) liegt, sowie die Umsetzung des Beschlussinhalts insbesondere im Haushaltsplan für das Jahr 2023. Eine Nichterfüllung der Auflagen bedeutet demnach nicht nur das Risiko der Rückforderung der bereits ausbezahlten Stabilisierungshilfe 2022, sondern auch, dass eine Haushaltsgenehmigung ohne Erfüllung der Auflagen nicht erzielbar ist.

Der Haushaltsplanentwurf 2023 wurde von der Stadtkämmerei daher nochmals überarbeitet, mit dem Ziel, den geforderten Auflagen gerecht zu werden.

Da der Stadt Selb mittlerweile der Bescheid über die Festsetzung der Gemeindeschlüsselzuweisung für 2023 vorliegt und der Erhalt eines Betrages in Höhe von 1.597.992 Euro gesichert ist, konnte der Planansatz hierfür entsprechend angehoben (+225.100 Euro) werden. Weitere Veränderungen wurden im Ergebnishaushalt gegenüber der ursprünglichen Fassung nicht vorgenommen

Die Stadt Selb wird im Ergebnishaushalt im Jahr 2023 bei den Steuern und ähnlichen Abgaben voraussichtlich 2,03 Mio. Euro mehr an Einnahmen erzielen. Es werden hier Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer erwartet. Aus den früher gebildeten Rückstellungen kann voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro ertragswirksam aufgelöst werden. Die ordentlichen Erträge fallen insgesamt um 2,74 Mio. Euro höher aus als noch im Vorjahr.

Die Veranschlagungen im Finanzhaushalt mussten, im Hinblick auf die auferlegte Kreditaufnahmebeschränkung, auf nicht zurückstellbare Investitionen und nur unbedingt erforderliche Neuanschaffungen beschränkt werden. Im Vergleich zu der im November 2022 vorgelegten Fassung wurden einige Veränderungen vorgenommen.

So wurden verschiedene Planansätze wie unter anderem für das Gestaltungskonzept für einen ersten Bauabschnitt in der Ludwigstraße, Planungskosten für einen Straßenbau zur Anbindung des Eissportzentrums bis hin zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Bereich der Anschlussstelle Selb-West aus dem Haushaltsplanentwurf herausgenommen. Weitere Planansätze wurden reduziert, dazu Mehreinnahmen bei der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet Selb-West eingeplant.

 

Der Finanzhaushalt selbst sieht wie folgt aus:

Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit: 940.630 Euro

Saldo der Investitionstätigkeit: -2.386.990 Euro

Saldo der Finanzierungstätigkeit: -615.000 Euro

Finanzmittelfehlbetrag: - 2.061.350 Euro

Die im Ergebnishaushalt aufgeführten Erträge betragen 39.678.840 Euro und die Aufwendungen 39.150.860 Euro.

 

Um alle Investitionen des Finanzhaushalts durchführen zu können, muss der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von nun rund 2,06 Mio. Euro entweder über eine Darlehensneuaufnahme oder durch Einsatz von vorhandener Liquidität (ggf. auch anteilig) aufgebracht werden. Die Kämmerei schlägt in Anbetracht der auferlegten Kreditaufnahmebeschränkung eine Darlehensaufnahme in Höhe von 615.000 Euro vor. Der Restbetrag könnte aus den erhaltenen Stabilisierungshilfen Säule 2 der Jahre 2021 und 2022 (insgesamt 700.000 Euro), einer bisher noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensaufnahmeermächtigung aus dem Jahr 2022 (300.000 Euro) und aus vorhandener eigener Liquidität (446.000 Euro) aufgebracht werden.

Die Nettokreditaufnahme 2023 (Neuverschuldung abzüglich Tilgungen) beläuft sich dann auf 0 Euro. Der Schuldenstand (tatsächlich aufgenommene Darlehen) der Stadt Selb würde sich bei Durchführung aller geplanten Investitionen von 17,46 Mio. Euro (voraussichtlicher Stand Ende 2022) bis zum Ende 2023 nicht weiter erhöhen.

„In den Finanzplanungsjahren (2024-2026) können aufgrund der voraussehbaren Finanzlage die Eigenmittel überwiegend nicht mehr aus vorhandener Liquidität finanziert werden“, erklärte Heinrich Moser. Die derzeitige Finanzlage lasse nur noch wenig Raum für zusätzliche Maßnahmen mit Folgekosten. Soweit nicht höhere oder zusätzliche Einnahmen erzielt werden können, bleibe für die Ausgabenseite auch künftig Sparsamkeit oberstes Gebot.

Ende des Haushaltsjahres 2022 beläuft sich der Schuldenstand auf voraussichtlich 17,46 Mio Euro. Bei 14.744 Einwohnern (Stand: 30.06.2022) ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.184 Euro.

Eine freie Spanne für Investitionen sei nach gegenwärtigem Stand in keinem der Finanzplanungsjahren mehr zu verzeichnen. In den Jahren 2024 - 2026 wurden an Kreditaufnahmen eingeplant: Haushaltsjahr 2024 2,3 Mio. Euro, 2025 300.00 Euro, 2026 0 Euro. Unter Einbeziehung dieser vorgesehenen Kreditaufnahmen und Tilgungen entwickelt sich der Schuldenstand der Stadt bis Ende 2026 voraussichtlich auf 18,096 Mio. Euro.

Die ausführlichen (ungekürzten) Haushaltsreden des Oberbürgermeisters und der Fraktionen gibt es >>> HIER