1.6.2022 – Geplante Neubauten, genehmigte Bauvorhaben, Anfragen… - der Bauausschuss des Selber Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Mittwochabend nachfolgende zusammengefasste Punkte auf seiner Tagesordnung…
+++ Auf dem Büroweg genehmigt +++
Im Vorfeld der Sitzung wurden von der Bauaufsicht der Stadt Selb folgende Bauvorhaben genehmigt: Die Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes zu einem Raum für kulturelle Veranstaltungen auf der Fl.-Nr. 411/1 Gmk. Selb, die Errichtung eines klassischen Wildschutzzaunes auf der Fl.-Nr. 902 Gmk. Lauterbach, die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses zur Wohnung, Errichtung von zwei Gauben, eines Balkons und einer Treppe auf der Fl.-Nr. 1943/12 Gmk. Selb, der Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf der Fl.-Nr. 172/4 Gmk. Erkersreuth sowie die Erhöhung des Kniestocks und Änderung des Dachaufbaus sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der Fl.-Nr. 656 Gmk. Selb.
+++ Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses +++
Der beschränkt-öffentliche Weg zwischen der Ludwigstraße und der Oberen Bergstraße Fl. Nr. 329/0 der Gemarkung Selb ist endgültig hergestellt worden und die Widmungsvoraussetzungen als beschränkt - öffentlicher Weg mit der Beschränkung „Fußgänger „liegen vor. Die Widmung wird daher verfügt.
+++ Anbau eines Kaltwintergartens +++
Die Baugenehmigung für den Anbau eines Kaltwintergartens im Anwesen Anton-Bruckner-Weg 7 wird in Aussicht gestellt.
Die Südost-Seite des Wintergartens reicht etwa 0,50 m in die nicht überbaubare Grundstücksfläche hinein. Städtebaulich ist die Abweichung vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.
+++ Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage +++
Genehmigt wird der Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der Hofer Straße 21. Der geplante Neubau des Wohnhauses entspricht den Festsetzungen des hier geltenden Bebauungsplans. Jedoch wiederspricht die beantragte Doppelgarage hinsichtlich der Dachform „Flachdach“ die für das Baugebiet festgesetzte geneigte Dachform. Die Abweichung steht noch im Einklang mit den Grundzügen der Planung und ist auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Eine Befreiung kann daher erteilt werden.
+++ Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der ESM +++
Die Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der ESM wird als planungsrechtlich zulässig eingestuft und ist damit genehmigungsfähig.
Angedacht ist, auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 1924/1 auf einer Fläche von rund 4.200 m² eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Der erzeugte Strom soll sowohl eigengenutzt als auch in das Netz eingespeist werden.
Soweit das Vorhaben anhand der vorliegenden Unterlagen beurteilt werden kann, ist es wohl in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig. Im Übrigen fügt es sich hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche voraussichtlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung des betreffenden Grundstücks ist gesichert. Damit das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, ist das Vorhaben entsprechend einzugrünen.
+++ Erschließung des Erholungsgebietes Kornbergblick +++
Ein Landwirt möchte auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 128, Gemarkung Spielberg, das Erholungsgebiet „Kornbergblick“ erschließen. Im Rahmen einer formlosen Anfrage sollte die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.
Die Erholungs- und Feriensiedlung mit 13 Wohneinheiten soll im Außenbereich errichtet werden. Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Der Flächennutzungsplan stellt für den betroffenen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Diese Darstellung ist nach wie vor zutreffend. Da bereits dieser öffentliche Belang dem Vorhaben entgegensteht, ist das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Vorhabens können nur durch einen Bebauungsplan erreicht werden, der ein, der Erholung dienendes (§ 10 BauNVO), Sondergebiet festsetzt. Da der Bebauungsplan einzig auf dieses Vorhaben ausgerichtet wäre, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach BauGB zu präferieren. Durch diesen können auch Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise auf den Vorhabenträger übertragen werden.
Die Mitglieder des Bauausschuss stehen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, verweisen dabei unter anderem auf den Mehrwert in Sachen Tourismus. Einstimmig wurde dafür votiert, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Stadtrat weiterzugeben.
Angeregt wurde, in Spielberg zur Thematik Bebauungsplan eine Bürgerversammlung einzuberufen. Hier soll sowohl auf das Vorhaben selbst, aber auch auf etwaige weitere Bebauungsplanänderungen eingegangen werden.
+++ Anfragen +++
Durch einen (erneuten) Bürgerhinweis wurde auf das Thema doppelt vorhandene Straßennamen in der Stadt Selb und den Ortsteilen eingegangen. Dieses soll nun detailliert aufgearbeitet werden und in einer der nächsten Stadtratssitzungen erörtert werden.